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   LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2005 - L 10 RI 164/04   

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https://dejure.org/2005,96225
LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2005 - L 10 RI 164/04 (https://dejure.org/2005,96225)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03.03.2005 - L 10 RI 164/04 (https://dejure.org/2005,96225)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03. März 2005 - L 10 RI 164/04 (https://dejure.org/2005,96225)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2005 - L 10 RI 164/04
    Dieser Beruf ist allenfalls der Stufe der gehobenen angelernten Tätigkeiten zuzuordnen, sodass der Kläger sozial zumutbar auf alle, auch die ungelernten Tätigkeiten mit Ausnahme derjenigen allereinfachster Art, zu denen die eines Parkhauswächters nicht gehört, verweisbar ist (vgl. Beschluss des BSG vom 19. Dezember 1996, AZ: GS 2/95, SozR 3-2600 § 43 Nr. 16).

    Für die Prüfung der streitigen Rentenansprüche kommt es nicht darauf an, ob der Kläger wegen der Arbeitsmarktlage und oder wegen seines Lebensalters etwa keine Chance hatte oder hat, eine Arbeitsstelle in einer ihm gesundheitlich und sozial zumutbaren Tätigkeit tatsächlich zu bekommen (vgl. Beschluss des BSG vom 19. Dezember 1996, aaO).

  • BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 77/93

    Berufsschutz - Außerhalb - Geltungsbereich - Einschränkung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2005 - L 10 RI 164/04
    Es kann daher da-hingestellt bleiben, ob der Kläger sich im Rahmen der Prüfung der Verweisbarkeit auf etwa fehlende Sprachkenntnisse überhaupt berufen könnte (vgl. dazu BSG, Urteil vom 15. Mai 1991, Az.: 5 RJ 92/89, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 11; zur Ab-grenzung hinsichtlich etwa fehlender technischer Kenntnisse vgl. BSG, Urteil vom 3. November 1994, Az.: 13 RJ 77/93, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 19).
  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 46/89

    Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2005 - L 10 RI 164/04
    Erwerbsunfähig ist nicht, wer eine Beschäftigung vollschichtig ausüben kann, § 44 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB VI a.F. Berufsunfähig ist nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit voll-schichtig ausüben kann, § 43 Abs. 2 Satz 4 SGB VI a.F. Zumutbar sind dem Ver-sicherten dabei nach dem von der Rechtsprechung entwickelten Mehrstufen-schema neben der Tätigkeit in seinem bisherigen Beruf auch alle anderen Tätig-keiten, die mindestens in die gegenüber dem bisherigen Beruf nächst niedrigere Stufe der Arbeiterberufe einzuordnen sind (vgl. nur Urteil des BSG vom 26. Juni 1990, AZ: 5 RI 46/89, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5).
  • BSG, 07.11.1991 - 12 RK 22/91

    Hoinweispflichten des Rentenversicherungsträgers beim Ende der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2005 - L 10 RI 164/04
    Es kann daher da-hingestellt bleiben, ob der Kläger sich im Rahmen der Prüfung der Verweisbarkeit auf etwa fehlende Sprachkenntnisse überhaupt berufen könnte (vgl. dazu BSG, Urteil vom 15. Mai 1991, Az.: 5 RJ 92/89, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 11; zur Ab-grenzung hinsichtlich etwa fehlender technischer Kenntnisse vgl. BSG, Urteil vom 3. November 1994, Az.: 13 RJ 77/93, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 19).
  • BSG, 15.05.1991 - 5 RJ 92/89

    Zumutbare Verweisungstätigkeit, fehlende Sprachkenntnisse

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2005 - L 10 RI 164/04
    Es kann daher da-hingestellt bleiben, ob der Kläger sich im Rahmen der Prüfung der Verweisbarkeit auf etwa fehlende Sprachkenntnisse überhaupt berufen könnte (vgl. dazu BSG, Urteil vom 15. Mai 1991, Az.: 5 RJ 92/89, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 11; zur Ab-grenzung hinsichtlich etwa fehlender technischer Kenntnisse vgl. BSG, Urteil vom 3. November 1994, Az.: 13 RJ 77/93, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 19).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2002 - L 2 RI 241/01
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2005 - L 10 RI 164/04
    Insoweit legt der Senat seiner Beurteilung die berufskundli-chen Erkenntnisse zugrunde, die sich aus dem von dem Sozialgericht beigezoge-nen und im Wege des Urkundsbeweises verwerteten Gutachten des Sachver-ständigen M. vom 18. Dezember 2002 aus der Sache LSG Niedersachsen-Bremen L 2 RI 241/01 ergeben.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2014 - L 10 R 250/10
    Die dagegen eingelegte Berufung des Klägers wies der Senat mit Urteil vom 3. März 2005 (L 10 RI 164/04) zurück.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der Verwaltungsakte der Beklagten sowie der beigezogenen Gerichtsakten des Landessozialgerichts Niedersachsen - Bremen zum Verfahren L 10 RI 164/04 Bezug genommen.

    Dabei geht der Senat entsprechend seinen Feststellungen im dem Urteil vom 3. März 2005 (L 10 RI 164/04) zugunsten des Klägers davon aus, dass dieser die Tätigkeit als Kraftfahrer/Schweißer in seinem Herkunftsland aus gesundheitlichen Gründen aufgeben musste, was ihm den Berufsschutz eines gehobenen Angelernten erhält.

    Der Senat hat bereits entschieden, dass für den Kläger noch die Tätigkeit eines Parkhauswächters in Betracht kommt (Urteil vom 3. März 2005, Az.: L 10 RI 164/04).

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