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   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2018 - L 3 KA 98/15   

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https://dejure.org/2018,48707
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2018 - L 3 KA 98/15 (https://dejure.org/2018,48707)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.12.2018 - L 3 KA 98/15 (https://dejure.org/2018,48707)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. Dezember 2018 - L 3 KA 98/15 (https://dejure.org/2018,48707)
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  • BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 44/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Anerkennung als

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2018 - L 3 KA 98/15
    Zudem liege kein Verstoß gegen die Vorgaben des Bundessozialgerichts ( , Bezugnahme auf Urteil vom 17. Juli 2013 - B 6 KA 44/12 R - und Urteil vom 10. Dezember 2003 - B 6 KA 54/02 R) in Bezug auf Neupraxen vor.

    Lediglich ergänzend weist der Senat auf die Rechtsprechung des BSG hin, wonach im Fall der (hier nicht gegebenen) Vergrößerung einer BAG durch den Eintritt eines Arztes im ersten Jahr nach dem Eintritt das RLV für die Praxis nicht allein nach deren (Gesamt-)Fallzahl im Vorjahresquartal berechnet werden darf; vielmehr muss in einem solchen Fall eine zusätzliche Fallzahl für das neu eintretende Mitglied berücksichtigt werden (vgl BSG, Urteil vom 17. Juli 2013 - B 6 KA 44/12 R, SozR 4-2500 § 87b Nr. 2) .

  • BSG, 24.01.2018 - B 6 KA 2/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Aufbauphase -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2018 - L 3 KA 98/15
    Gemäß § 87b Abs. 4 SGB V aF war dem BewA die Aufgabe übertragen, bundeseinheitliche Vorgaben für die Honorarverteilung zu treffen, welche die regionalen Partner der Honorarverteilungsvereinbarungen zu beachten hatten (vgl BSG, Urteil vom 24. Januar 2018 - B 6 KA 2/17 R, SozR 4-2500 § 87b Nr. 13 mwN) .

    Die bundesrechtlich geforderte Zuweisung eines einheitlichen RLV an eine von mehreren Ärzten gebildete Arztpraxis (BAG, MVZ) hat zur Folge, dass innerhalb dieser Arztpraxis bei Beachtung der Fachgebietsgrenzen sowie qualifikationsgebundener Genehmigungen zur Leistungserbringung - die hier insbesondere in Bezug auf die Tätigkeit von Dr. H. nicht im Streit steht - weitgehende Flexibilität herrscht (vgl BSG, Urteil vom 24. Januar 2018 - B 6 KA 2/17 R aaO) .

  • BSG, 24.01.2018 - B 6 KA 23/16 R

    Zuweisung eines höheren Regelleistungsvolumens an ein Medizinisches

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2018 - L 3 KA 98/15
    Ist dieser Zeitraum - für dessen Beginn die erstmalige Zulassung des MVZ maßgebend ist - verstrichen, kann sich die Praxis nicht durch Neuanstellung von Ärzten "verjüngen" und so die Eigenschaft als Aufbaupraxis länger als von den Vertragspartnern bestimmt oder gar durch regelmäßige Neueinstellungen "junger" Ärzte fortwährend behalten (vgl BSG Urteil vom 24. Januar 2018 - B 6 KA 23/16 R, juris) .

    Weiterhin wird die neue Regelung aber die Vorgaben aus der Rechtsprechung des BSG zur Honorierung von Ärzten in der Aufbauphase (vgl dazu Urteile vom 24. Januar 2018 aaO) zu beachten haben.

  • BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 54/02 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Individualbudget mit individueller Honorarobergrenze

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2018 - L 3 KA 98/15
    Zudem liege kein Verstoß gegen die Vorgaben des Bundessozialgerichts ( , Bezugnahme auf Urteil vom 17. Juli 2013 - B 6 KA 44/12 R - und Urteil vom 10. Dezember 2003 - B 6 KA 54/02 R) in Bezug auf Neupraxen vor.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2018 - L 3 KA 29/15
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2018 - L 3 KA 98/15
    Ein tatsächlicher Gestaltungsmissbrauch kann im Einzelfall jedoch eine sachlich-rechnerische Richtigstellung nach sich ziehen, etwa wenn ein Mitglied einer BAG oder ein angestellter Arzt eines MVZ tatsächlich überhaupt nicht oder allenfalls in geringfügigem Maße in der Praxis tätig ist (vgl dazu etwa Senatsurteil vom 28. Februar 2018 - L 3 KA 29/15 mwN) .
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 84/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2018 - L 3 KA 98/15
    Dementsprechend ist die Formulierung, dass maximal das arztgruppendurchschnittliche RLV zugebilligt wird, im Ergebnis inhaltsleer und damit unbestimmt, sodass die von der Regelung Betroffenen die daraus resultierende Rechtslage nicht konkret erkennen und ihr Verhalten danach ausrichten können (vgl dazu BSG, Urteil vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 84/03 R, juris) .
  • BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 45/07 R

    Gesonderte Erstattung der Personalkosten über einheitlichen Bewertungsmaßstab für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2018 - L 3 KA 98/15
    Die auf diese Teilfrage der Vergütung beschränkte Klage ist als (Teil-)Anfechtungs- und Leistungsklage in der Sonderform der Bescheidungsklage gemäß § 54 Abs. 1, 131 Abs. 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) statthaft (zur Sachgerechtigkeit einer solchen Antragstellung in vertragsärztlichen Honorarstreitigkeiten vgl BSG, Urteil vom 10. Dezember 2008 - B 6 KA 45/07 R, SozR 4-2500 § 106a Nr. 5 mwN) und auch im Übrigen zulässig.
  • BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 23/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Pauschalerstattung bei fraktionierten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2018 - L 3 KA 98/15
    Systematische Interpretation und entstehungsgeschichtliche Auslegung kommen nur bei solchen Regelungen in Betracht, deren Wortlaut unklar oder mehrdeutig ist (vgl zur Auslegungspraxis beim Einheitlichen Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen : BSG, Urteil vom 18. August 2010 - B 6 KA 23/09 R, SozR 4-5531 Nr. 7120 Nr. 1; Urteil vom 15. August 2012 - B 6 KA 34/11 R, SozR 4-5540 § 44 Nr. 1) .
  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 34/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Abgeltung der Kosten für ein mehrfach verwendbares

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2018 - L 3 KA 98/15
    Systematische Interpretation und entstehungsgeschichtliche Auslegung kommen nur bei solchen Regelungen in Betracht, deren Wortlaut unklar oder mehrdeutig ist (vgl zur Auslegungspraxis beim Einheitlichen Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen : BSG, Urteil vom 18. August 2010 - B 6 KA 23/09 R, SozR 4-5531 Nr. 7120 Nr. 1; Urteil vom 15. August 2012 - B 6 KA 34/11 R, SozR 4-5540 § 44 Nr. 1) .
  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R

    Anfechtbarkeit gesonderter Feststellungen, Teilelemente und Vorfragen zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2018 - L 3 KA 98/15
    Die Zuweisung eines RLV erfolgt in Form einer eigenständigen Regelung und stellt daher einen Verwaltungsakt dar, der - zunächst unabhängig von dem späteren Honorarbescheid für das betroffene Quartal - gesondert anfechtbar ist (vgl BSG, Urteil vom 15. August 2012 - B 6 KA 38/11 R, SozR 4-2500 § 87b Nr. 1) .
  • BSG, 11.10.2017 - B 6 KA 23/17 B

    Vertragsarzthonorar; Grundsatzrüge; Fehlender Klärungsbedarf für eine

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.08.2017 - L 3 KA 76/16
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