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   LSG Niedersachsen-Bremen, 13.01.2009 - L 7 AL 181/06   

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https://dejure.org/2009,121653
LSG Niedersachsen-Bremen, 13.01.2009 - L 7 AL 181/06 (https://dejure.org/2009,121653)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.01.2009 - L 7 AL 181/06 (https://dejure.org/2009,121653)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. Januar 2009 - L 7 AL 181/06 (https://dejure.org/2009,121653)
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  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.01.2009 - L 7 AL 181/06
    Bereits zur früheren Rechtslage hatte das Bundessozialgericht (BSG) (Urteil vom 25. Oktober 1988 - 6 RAr 70/87 -, SozR 1200 § 66 Nr. 13) und ihm folgend das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) (Urteil vom 17. Mai 1995 - 5 C 16/93 -, NJW 1995, 2802) bei der Fallgestaltung einer eheähnlichen Gemeinschaft eine Mitwirkungspflicht des Antragstellers gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB I mit der Folge, dass eine Leistungsversagung bei fehlender Mitwirkung zu bejahen ist, nur dann angenommen, wenn der Antragsteller in der Lage war, jedenfalls ungefähre Angaben über die Höhe des Einkommens zu machen, er sich also nicht erst Kenntnisse hierüber verschaffen musste.
  • BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 70/87

    Sozialleistung Versagung - Anfechtungsklage

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.01.2009 - L 7 AL 181/06
    Bereits zur früheren Rechtslage hatte das Bundessozialgericht (BSG) (Urteil vom 25. Oktober 1988 - 6 RAr 70/87 -, SozR 1200 § 66 Nr. 13) und ihm folgend das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) (Urteil vom 17. Mai 1995 - 5 C 16/93 -, NJW 1995, 2802) bei der Fallgestaltung einer eheähnlichen Gemeinschaft eine Mitwirkungspflicht des Antragstellers gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB I mit der Folge, dass eine Leistungsversagung bei fehlender Mitwirkung zu bejahen ist, nur dann angenommen, wenn der Antragsteller in der Lage war, jedenfalls ungefähre Angaben über die Höhe des Einkommens zu machen, er sich also nicht erst Kenntnisse hierüber verschaffen musste.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.10.2007 - L 7 AS 546/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.01.2009 - L 7 AL 181/06
    Anders dagegen die Beklagte, die diese Auskünfte und Nachweise unmittelbar von Frau G. gemäß § 315 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) einholen kann (vgl. zur selben Rechtslage im Grundsicherungsrecht: Beschluss des Senates vom 4. Oktober 2007 - L 7 AS 546/07 ER -).
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