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   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2007 - L 4 KR 178/04   

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https://dejure.org/2007,23353
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2007 - L 4 KR 178/04 (https://dejure.org/2007,23353)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.04.2007 - L 4 KR 178/04 (https://dejure.org/2007,23353)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. April 2007 - L 4 KR 178/04 (https://dejure.org/2007,23353)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Beitragspflicht von Einmalzahlungen, Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld für Teilzeitbeschäftigte im niedersächsischen Einzelhandel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2008, 95 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2007 - L 4 KR 178/04
    Denn es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes, dass in Bezug auf das zu berücksichtigende Arbeitsentgelt bis zum 1. Januar 2003 das Entstehungsprinzip und nicht das Zuflussprinzip maßgeblich ist (vgl. grundlegend und zur historischen Entwicklung im einzelnen BSG Urteil vom 14. Juli 2004, AZ: B 12 KR 1/04 R, veröffentlicht in SozR 4-2400 § 22 Nr. 2).
  • BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98

    Lohnersatzleistungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2007 - L 4 KR 178/04
    Denn mit Beschluss vom 24. Mai 2000 hat das BVerfG entschieden, dass § 23a SGB IV in der Fassung des Gesetzes vom 12. Dezember 1996 (BGBl I 1859) noch bis zu einer gesetzlichen Neuregelung, längstens bis zum 30. Juni 2001 angewendet werden durfte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2000, veröffentlicht in BVerfGE 102, 127 ff.).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2007 - L 4 KR 178/04
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Hinblick auf das Sozialrecht, zu dem die hier herangezogenen gesetzlichen Bestimmungen gehören, in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass dem Gesetzgeber auf diesem Gebiet wegen der fortwährenden schnellen Änderungen des Wirtschafts-, Arbeits- und Soziallebens eine besonders weite Gestaltungsfreiheit zusteht, die nur einer eingeschränkten verfassungsrechtlichen Kontrolle unterliege (vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Januar 1990, AZ: 1 BvL 44/86 und 1 BvL 48/87, veröffentlicht in BVerfGE 80, 205 ff.).
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