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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2010 - L 1 KR 41/09   

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https://dejure.org/2010,73417
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2010 - L 1 KR 41/09 (https://dejure.org/2010,73417)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.09.2010 - L 1 KR 41/09 (https://dejure.org/2010,73417)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. September 2010 - L 1 KR 41/09 (https://dejure.org/2010,73417)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2010 - L 1 KR 41/09
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag (BSG, Urteil von 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R).

    Diesen tatsächlichen Verhältnissen kommt bei der rechtlichen Beurteilung jedoch ein Vorrang gegenüber den vertraglichen Regelungen zu (BSG, Urteil vom 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R m.w.N.; auch Senatsurteil vom 27. Mai 2009 - L 1 KR 293/07).

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2010 - L 1 KR 41/09
    Auch bei Fremdgeschäftsführern, die nicht am Gesellschaftskapital beteiligt sind, hat das BSG regelmäßig eine abhängige versicherungspflichtige Beschäftigung angenommen, soweit nicht besondere Umstände vorliegen, die die Weisungsgebundenheit im Einzelfall ausnahmsweise aufheben (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 20; SozR 4-2400 § 7 Nr. 1, Seewald, Kasseler Kommentar, Bd. I Stand: September 2009, § 7 Rdnr. 90 ff.).

    Als besonderer Umstand des Einzelfalles kann darüber hinaus gelten, wenn der/die Gesellschafter von dem ihm/ihnen rechtlich zustehenden Direktionsrecht gegenüber dem Geschäftsführer tatsächlich in keiner Weise Gebrauch macht/machen, sondern der Geschäftsführer vollkommen freie Hand in der Führung des Unternehmens hat, die Ordnung des Betriebes selbst prägt und deshalb faktisch wie ein Alleininhaber "frei schalten und walten" kann (vgl BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 10/01 R; Segebrecht/Wissing/Scheer/Wrage, JURIS- PK SGB IV, § 7 Rdnr 97 f; Urteile des erkennenden Senates vom 26. August 2009 - L 1 KR 52/09, 14. September 2010 - L 1 KR 222/10).

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2010 - L 1 KR 41/09
    Eine im Widerspruch zur ursprünglich getroffenen Vereinbarung stehende Beziehung und die tatsächlich gewollte Natur der Rechtsbeziehungen geht der nur formellen Vereinbarung vor (vgl. BSG, Urteil vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 30/04 R).
  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 34/00 R

    Versicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH - mitarbeitender Gesellschafter -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2010 - L 1 KR 41/09
    Demgegenüber schließt ein maßgeblicher rechtlicher oder tatsächlicher Einfluss auf die Willensbildung der Gesellschaft ein Beschäftigungsverhältnis aus, wenn der Gesellschafter damit Einzelanweisungen an sich verhindern kann (z.B. GmbH-Gesellschafter, die zugleich Geschäftsführer sind und mindestens 50 % des Stammkapitals innehaben- BSG, Urteil vom 17. Mai 2001 - B 12 KR 34/00 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 17).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2010 - L 1 KR 41/09
    Zu den tatsächlichen Verhältnissen in diesem Sinne gehört daher unabhängig von ihrer Ausübung auch die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht (BSG, Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R).
  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R

    Arbeitslosenversicherung - Beitragspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2010 - L 1 KR 41/09
    Auch bei Fremdgeschäftsführern, die nicht am Gesellschaftskapital beteiligt sind, hat das BSG regelmäßig eine abhängige versicherungspflichtige Beschäftigung angenommen, soweit nicht besondere Umstände vorliegen, die die Weisungsgebundenheit im Einzelfall ausnahmsweise aufheben (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 20; SozR 4-2400 § 7 Nr. 1, Seewald, Kasseler Kommentar, Bd. I Stand: September 2009, § 7 Rdnr. 90 ff.).
  • BSG, 30.03.2006 - B 10 KR 2/04 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Landwirt - Einkommen aus Vermietung eigener

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2010 - L 1 KR 41/09
    Nur derjenige, der das wirtschaftliche Risiko der Tätigkeit, nämlich Gewinn und Verlust, selbst trägt und dem die im Unternehmen verrichtete Arbeit zugerechnet werden kann, ist selbstständig (vgl. BSG, Urteil vom 30. März 2006 - B 10 KR 2/04 R).
  • BSG, 24.06.2008 - B 12 KR 24/07 R

    Sozialversicherung - Änderung der Krankenkassenmitgliedschaft - zuständige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2010 - L 1 KR 41/09
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist auch bei einem Wechsel der Krankenkasse die Zuständigkeit der bisherigen Krankenkasse als Einzugstelle gegeben, die Versicherungspflicht und Beitragshöhe im Zeitraum der Mitgliedschaft bei ihr festzustellen (vgl. BSG SozR 4-2400 § 28 h Nr. 1; BSG, Urteil vom 24. Juni 2008 - B 12 KR 24/07 R Rdnr. 15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.09.2010 - L 1 KR 222/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2010 - L 1 KR 41/09
    Als besonderer Umstand des Einzelfalles kann darüber hinaus gelten, wenn der/die Gesellschafter von dem ihm/ihnen rechtlich zustehenden Direktionsrecht gegenüber dem Geschäftsführer tatsächlich in keiner Weise Gebrauch macht/machen, sondern der Geschäftsführer vollkommen freie Hand in der Führung des Unternehmens hat, die Ordnung des Betriebes selbst prägt und deshalb faktisch wie ein Alleininhaber "frei schalten und walten" kann (vgl BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 10/01 R; Segebrecht/Wissing/Scheer/Wrage, JURIS- PK SGB IV, § 7 Rdnr 97 f; Urteile des erkennenden Senates vom 26. August 2009 - L 1 KR 52/09, 14. September 2010 - L 1 KR 222/10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2009 - L 1 KR 52/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2010 - L 1 KR 41/09
    Als besonderer Umstand des Einzelfalles kann darüber hinaus gelten, wenn der/die Gesellschafter von dem ihm/ihnen rechtlich zustehenden Direktionsrecht gegenüber dem Geschäftsführer tatsächlich in keiner Weise Gebrauch macht/machen, sondern der Geschäftsführer vollkommen freie Hand in der Führung des Unternehmens hat, die Ordnung des Betriebes selbst prägt und deshalb faktisch wie ein Alleininhaber "frei schalten und walten" kann (vgl BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 10/01 R; Segebrecht/Wissing/Scheer/Wrage, JURIS- PK SGB IV, § 7 Rdnr 97 f; Urteile des erkennenden Senates vom 26. August 2009 - L 1 KR 52/09, 14. September 2010 - L 1 KR 222/10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2009 - L 1 KR 293/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2010 - L 1 KR 471/09

    Abhängigkeit der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und

    Voraussetzung ist daher, dass der Geschäftsführer das Geschäft aufgrund der verwandtschaftlichen Beziehungen nach eigenem Gutdünken führen kann, die Ordnung des Betriebes selbst prägt und deshalb faktisch wie ein Alleininhaber "frei schalten und walten kann", ohne dass der Gesellschafter das verhindert hätte oder wenn der /die Gesellschafter von dem ihm/ ihnen zustehenden Direktionsrecht gegenüber dem Geschäftsführer tatsächlich in keiner Weise Gebrauch macht/machen (vgl BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 10/01 R; Segebrecht/Wissing/Scheer/Wrage, juris PK-SGB IV, § 7 Rdnr. 97 f.; erkennender Senat LSG Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 26. August 2009 - L 1 KR 52/09; 22. September 2010 - L 1 KR 41/09).

    Der Senat verkennt bei seiner Entscheidung nicht, dass seit geraumer Zeit verstärkt Überprüfungsanträge gestellt werden, die sich - wie auch im vorliegenden Verfahren - auf viele Jahre in der Vergangenheit erstrecken (vgl. dazu auch Menthe, RV aktuell, 2006, 179, 186, LSG Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 27. Mai 2009 - L 1 KR 293/07, 22. September 2010 - L 1 KR 41/09).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2012 - L 1 KR 241/11
    Das SG hat zur Begründung auf die Rechtsprechung des BSG zu § 7 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) Bezug genommen und diese dargestellt sowie auf das Urteil des erkennenden Senats vom 22. September 2010 - L 1 KR 41/09 -.

    Er hat sich auf einen Beschluss des BSG vom 14. Juni 2011 - B 12 KR 113/10 B - und ein Urteil des erkennenden Senats - L 1 KR 41/09 - berufen und ausgeführt, dass maßgeblich die Rechtsbeziehung sei wie sie praktiziert sei.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 1 R 43/08
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben diese den Ausschlag (vgl. BSGE 87, 53, 55; BSG Soz-R 2200 § 127 Nr. 8; Urteil des Senats vom 22.09.2010 - L 1 KR 41/09 unter Hinweis auf BSG, Urteile vom 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 und vom 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R).
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