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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2023 - L 3 KA 30/21   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2023 - L 3 KA 30/21 (https://dejure.org/2023,31331)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.08.2023 - L 3 KA 30/21 (https://dejure.org/2023,31331)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. August 2023 - L 3 KA 30/21 (https://dejure.org/2023,31331)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 40/12 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - selbstständige Anfechtbarkeit der Beratung nach §

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2023 - L 3 KA 30/21
    Praxisbesonderheiten sind demnach auch bei einer Richtgrößenprüfung anzuerkennen, wenn ein spezifischer, vom Durchschnitt der Vergleichsgruppe signifikant abweichender Behandlungsbedarf der jeweiligen Patientenklientel und die hierdurch hervorgerufenen Mehrkosten nachgewiesen werden (vgl hierzu BSG, Urteil vom 23. März 2011 aaO; Urteil vom 5. Juni 2013 - B 6 KA 40/12 R, SozR 4-2500 § 106 Nr 41) .

    Dabei obliegt die Darlegungs- und Feststellungslast für besondere, einen höheren Behandlungsaufwand rechtfertigende atypische Umstände der Praxisbesonderheiten und kompensierenden Einsparungen regelmäßig dem Arzt (vgl hierzu BSG, Urteil vom 16. Juli 2008 - B 6 KA 57/07 R, SozR 4-2500 § 106 Nr 19; BSG, Urteil vom 5. Juni 2013 aaO) .

    Er ist grundsätzlich gehalten, im Prüfungsverfahren die Umstände geltend zu machen, die sich aus der Atypik seiner Praxis ergeben, aus seiner Sicht auf der Hand liegen und den Prüfgremien nicht ohne Weiteres anhand der Verordnungsdaten und der Honorarabrechnung bekannt sind oder sein müssen (vgl hierzu BSG, Urteil vom 5. Juni 2013 aaO) .

    Der diesbezügliche Vortrag muss substantiiert sein, dh so genau wie möglich (vgl hierzu BSG, Urteil vom 5. Juni 2013 aaO) und plausibel (vgl hierzu BSG, Urteil vom 16. Juli 2008, aaO) .

    In der Rechtsprechung ist allerdings ebenso anerkannt, dass Prüfgremien zu Ermittlungen von Amts wegen - dh ohne die oben genannte substantiierte Darlegung - hinsichtlich solcher Umstände verpflichtet sind, die typischerweise innerhalb der Fachgruppe unterschiedlich und daher augenfällig sind (BSG, Urteil vom 21. März 2012 - B 6 KA 18/11 R, SozR 4-2500 § 106 Nr 34; Urteil vom 21. März 2012 - B 6 KA 17/11 R, SozR 4-2500 § 106 Nr 35; Urteil vom 5. Juni 2013 - B 6 KA 40/12 R, SozR 4-2500 § 106 Nr 41).

    In Übereinstimmung hiermit ist auch der Rechtsprechung des BSG zu entnehmen, dass der Diagnosenvergleich nach § 106 Abs 5a S 8 Halbs 2 SGB V den Ermittlungen von Amts wegen zuzuordnen ist (vgl Urteil vom 5. Juni 2013 aaO, Rn 16) .

  • BSG, 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2023 - L 3 KA 30/21
    Die verspätete Veröffentlichung dieser Vereinbarung (im Niedersächsischen Ärzteblatt 2013, Heft 12, S 65) steht deren Anwendbarkeit nicht entgegen, auch wenn die Richtgrößen nach § 84 Abs 6 S 3 iVm Abs 8 S 1 SGB V die Vertragsärzte bei ihren Entscheidungen über die Verordnungen von Heilmitteln nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot leiten sollen und sich aus dieser Steuerungsfunktion die Notwendigkeit ergibt, Richtgrößen bereits vor Jahresbeginn zu vereinbaren (BSG, Urteil vom 2. November 2005 - B 6 KA 63/04 R, SozR 4-2500 § 106 Nr 11) .

    aa) Dabei ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass - ebenso wie bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach (statistischen) Durchschnittswerten - auch bei der Richtgrößenprüfung ein Beurteilungsspielraum der Prüfgremien besteht, soweit es um die Feststellung und Bewertung von Praxisbesonderheiten geht (BSG, Urteil vom 2. November 2005 - B 6 KA 63/04 R, SozR 4-2500 § 106 Nr 11; Urteil vom 23. März 2011 - B 6 KA 9/10 R, SozR 4-2500 § 84 Nr 2, jeweils mwN) .

  • BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 57/07 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Beiziehung der erweiterten Arzneimitteldateien durch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2023 - L 3 KA 30/21
    Dabei obliegt die Darlegungs- und Feststellungslast für besondere, einen höheren Behandlungsaufwand rechtfertigende atypische Umstände der Praxisbesonderheiten und kompensierenden Einsparungen regelmäßig dem Arzt (vgl hierzu BSG, Urteil vom 16. Juli 2008 - B 6 KA 57/07 R, SozR 4-2500 § 106 Nr 19; BSG, Urteil vom 5. Juni 2013 aaO) .

    Der diesbezügliche Vortrag muss substantiiert sein, dh so genau wie möglich (vgl hierzu BSG, Urteil vom 5. Juni 2013 aaO) und plausibel (vgl hierzu BSG, Urteil vom 16. Juli 2008, aaO) .

  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 9/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulässigkeit der Vereinbarung von Richtgrößen für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2023 - L 3 KA 30/21
    aa) Dabei ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass - ebenso wie bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach (statistischen) Durchschnittswerten - auch bei der Richtgrößenprüfung ein Beurteilungsspielraum der Prüfgremien besteht, soweit es um die Feststellung und Bewertung von Praxisbesonderheiten geht (BSG, Urteil vom 2. November 2005 - B 6 KA 63/04 R, SozR 4-2500 § 106 Nr 11; Urteil vom 23. März 2011 - B 6 KA 9/10 R, SozR 4-2500 § 84 Nr 2, jeweils mwN) .

    Praxisbesonderheiten sind demnach auch bei einer Richtgrößenprüfung anzuerkennen, wenn ein spezifischer, vom Durchschnitt der Vergleichsgruppe signifikant abweichender Behandlungsbedarf der jeweiligen Patientenklientel und die hierdurch hervorgerufenen Mehrkosten nachgewiesen werden (vgl hierzu BSG, Urteil vom 23. März 2011 aaO; Urteil vom 5. Juni 2013 - B 6 KA 40/12 R, SozR 4-2500 § 106 Nr 41) .

  • BSG, 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R

    Revisionsgericht - Kontrolle der Auslegung schlüssiger Willenserklärungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2023 - L 3 KA 30/21
    Ein Antrag ist vielmehr bereits jede an die Behörde gerichtete Willenserklärung, aus der sich ein bestimmtes, das Tätigkeitwerden der Behörde erforderndes Verlangen ergibt (vgl BSG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - B 5 R 8/14 R, SozR 4-1500 § 163 Nr. 7) .
  • BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 8/14 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Überschreitung des Richtgrößenvolumens - Beratung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2023 - L 3 KA 30/21
    Die gerichtliche Kontrolle der Entscheidung über das Vorliegen von Praxisbesonderheiten beschränkt sich insoweit darauf, ob das Verwaltungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtiger und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die Verwaltung die durch die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs ermittelten Grenzen eingehalten und ob sie ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (st BSG Rspr, vgl zB Urteil vom 21. April 1993 - 14a RKa 11/92, SozR 3-1300 § 35 Nr 5; Urteil vom 22. Oktober 2014 - B 6 KA 8/14 R, SozR 4-2500 § 106 Nr 49) .
  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 17/11 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - keine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2023 - L 3 KA 30/21
    In der Rechtsprechung ist allerdings ebenso anerkannt, dass Prüfgremien zu Ermittlungen von Amts wegen - dh ohne die oben genannte substantiierte Darlegung - hinsichtlich solcher Umstände verpflichtet sind, die typischerweise innerhalb der Fachgruppe unterschiedlich und daher augenfällig sind (BSG, Urteil vom 21. März 2012 - B 6 KA 18/11 R, SozR 4-2500 § 106 Nr 34; Urteil vom 21. März 2012 - B 6 KA 17/11 R, SozR 4-2500 § 106 Nr 35; Urteil vom 5. Juni 2013 - B 6 KA 40/12 R, SozR 4-2500 § 106 Nr 41).
  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 18/11 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2023 - L 3 KA 30/21
    In der Rechtsprechung ist allerdings ebenso anerkannt, dass Prüfgremien zu Ermittlungen von Amts wegen - dh ohne die oben genannte substantiierte Darlegung - hinsichtlich solcher Umstände verpflichtet sind, die typischerweise innerhalb der Fachgruppe unterschiedlich und daher augenfällig sind (BSG, Urteil vom 21. März 2012 - B 6 KA 18/11 R, SozR 4-2500 § 106 Nr 34; Urteil vom 21. März 2012 - B 6 KA 17/11 R, SozR 4-2500 § 106 Nr 35; Urteil vom 5. Juni 2013 - B 6 KA 40/12 R, SozR 4-2500 § 106 Nr 41).
  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 5/92

    Sozialgerichtsverfahren - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vertragsarzt -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2023 - L 3 KA 30/21
    Die Klage, die sich - wie stets in Verfahren der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung (Bundessozialgericht , Urteil vom 9. März 1994 - 6 RKa 5/92, SozR 3-2500 § 106.
  • BSG, 14.07.2021 - B 6 KA 1/20 R

    Zulässigkeit einer Klage im sozialgerichtlichen Verfahren gegen einen Regress

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2023 - L 3 KA 30/21
    Nr 22) - allein gegen den Bescheid des Beschwerdeausschusses zu richten hat, ist als Anfechtungs- und Bescheidungsklage statthaft (vgl hierzu zuletzt: BSG, Urteil vom 14. Juli 2021 - B 6 KA 1/20 R, SozR 4-1500 § 141 Nr 4) .
  • BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 11/92

    Beschwerdeausschuß - KZÄV - Bescheid - Zustellung - Begründung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2017 - L 3 KA 26/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 3 KA 90/17
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