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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 8 SO 52/14   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 8 SO 52/14 (https://dejure.org/2016,13993)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.02.2016 - L 8 SO 52/14 (https://dejure.org/2016,13993)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - L 8 SO 52/14 (https://dejure.org/2016,13993)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 8 SO 52/14
    Denn aus dem Vorbringen der Klägerin ergibt sich, dass ihre Eltern die Kosten für den Integrationshelfer (vorläufig) beglichen haben und sie daher Kostenerstattung begehrt (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R - juris Rn. 16).

    § 92 Abs. 2 SGB XII setzt nicht voraus, dass zugleich die in § 92 Abs. 1 SGB XII beschriebenen Leistungsvoraussetzungen für eine stationäre Einrichtung, für eine Tageseinrichtung für behinderte Menschen oder für ärztliche oder ärztlich verordnete Maßnahmen erfüllt sind (BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R - juris Rn. 28).

    Der Zweck des § 92 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB XII besteht darin, die Eltern behinderter mit denen nichtbehinderter Kinder hinsichtlich der aus einer angemessenen Schulbildung ihrer Kinder folgenden Lasten wirtschaftlich gleichzustellen (BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R - juris Rn. 27).

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 8 SO 52/14
    Auch das BSG geht - ebenso wie das BVerwG zum BSHG (Urteil vom 26. Januar 1966 - V C 88/64) - davon aus, dass es verfassungsrechtlich nicht geboten ist, Leistungen der Eingliederungshilfe unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen zu gewähren (BSG, Urteil vom 23. August 2013 - B 8 SO 24/11 R - juris Rn. 20).

    Die Leistungen nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII umfassen alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Ermöglichung einer angemessenen Schulbildung geeignet und erforderlich sind, die Behinderungsfolgen zu beseitigen oder zu mildern, soweit es sich nicht um Maßnahmen handelt, die den Kernbereich der pädagogischen Arbeit betreffen (BSG, Urteil vom 23. August 2012 - B 8 SO 24/11 R - juris Rn. 18).

  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 15/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den Einbau eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 8 SO 52/14
    Bei minderjährigen behinderten Menschen ist es im Hinblick auf die grundsätzliche Unterhaltspflicht der Eltern zulässig, auch auf deren wirtschaftlichen Verhältnisse abzustellen (BSG, Urteil vom 20. September 2012 - B 8 SO 15/11 R - juris Rn. 22, 23).

    Diese Privilegierung beruht auf dem erhöhten gesellschaftlichen Allgemeininteresse und damit der Annahme einer Gesamtverantwortung der Gesellschaft, die die finanzielle Entlastung der Familie rechtfertigt (BSG, 20. September 2012 - B 8 SO 15/11 R - juris Rn. 22).

  • BVerwG, 29.07.2015 - 6 C 35.14

    Rechtschreibstörung (Legasthenie); Abitur; schriftliche Prüfungen, Gebot der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 8 SO 52/14
    Art. 24 Abs. 1 und 2 UN-BRK enthalten Zielvorgaben hinsichtlich der Integration behinderter Menschen in das staatliche Schulsystem, sind aber mangels hinreichender Bestimmtheit nicht unmittelbar anwendbar (BVerwG, Urteil vom 29. Juli 2014 - 6 C 35/14 - juris Rn. 39; Kreutz in Kreutz/Lachwitz/Trenk-Hinterberger, Die UN-Behindertenrechtskonvention in der Praxis, 2013, Art. 24 Rn. 13).
  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 20/11 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Einrichtungsträger als Rechtsnachfolger des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 8 SO 52/14
    Auch eine Leistungsgewährung im Wege der unechten Sozialhilfe gegen Aufwendungsersatz (§ 19 Abs. 5 SGB XII) war nicht gerechtfertigt, denn sie setzt eine Notlage voraus (Coseriu in: jurisPK-SGB XII, 2. Auflage 2014, § 19 Rn. 38; vgl. BSG, Urteil vom 20. September 2012 - B 8 SO 20/11 R - juris Rn. 16), die vorliegend nicht erkennbar ist.
  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 8 SO 52/14
    (grundlegend BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1997 - 1 BvR 9/97 -).
  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 8 SO 52/14
    Dafür muss ihre Auslegung ergeben, dass sie geeignet und hinreichend bestimmt ist, wie eine innerstaatliche Vorschrift rechtliche Wirkung zu entfalten, ohne dass es einer weiteren normativen Ausfüllung bedarf (zu Art. 25 UN-BRK: BSG, Urteil vom 6. März 2012 - B 1 KR 10/11 R - juris Rn. 24).
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R

    Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung der Leistungsgewährung wegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 8 SO 52/14
    Eine solche Konstellation liegt aber nicht vor, wenn - wie vorliegend die Klägerin - bereits die Entscheidungserheblichkeit der vom Beklagten geforderten Informationen bestreitet (BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 78/08 R - juris Rn. 14).
  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 2/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - Gleichstellung mit den in Abschn 2 Nr 1

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 8 SO 52/14
    Die fehlende unmittelbare Anwendbarkeit steht einer Heranziehung des Art. 24 UN-BRK als Auslegungshilfe zwar nicht grundsätzlich entgegen (BSG, Urteil vom 11. August 2015 - B 9 SB 2/14 R - juris Rn. 23).
  • BSG, 17.02.2004 - B 1 KR 4/02 R

    Krankenversicherung - Mitwirkungspflicht - Versagung - Versagensbescheid -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 8 SO 52/14
    Gegen Entscheidungen nach § 66 SGB I ist grundsätzlich nur die isolierte Anfechtungsklage gegeben, weil es an einer behördlichen Sachentscheidung noch fehlt (BSG, Urteil vom 17. Februar 2004 - B 1 KR 4/02 R - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 05.04.2006 - 9 C 1.05

    Verbandsklage; Behindertenverband; Feststellungsklage; Rügeumfang;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2014 - L 8 SO 506/13

    Anspruch auf Sozialhilfe; Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe als

  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64

    Rechtsmittel

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2014 - L 2 AS 267/13

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II

  • BSG, 10.10.2000 - B 3 P 15/99 R

    Maßgeblicher Pflegebedarf bei ärztlich empfohlenem Spaziergang und sonntäglichem

  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2007 - L 7 AS 1703/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Versagung wegen Verletzung von Mitwirkungs-

  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 7 AS 3613/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Mitwirkungspflichten - auf Dritte bezogene

    Eine solche Konstellation ist vorliegend aber nicht gegeben, da die Klägerin bereits die Entscheidungserheblichkeit der vom Beklagten geforderten Informationen (weiterhin) bestreitet (vgl. dazu BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 78/08 R - ; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. Februar 2016 - L 8 SO 52/14 - ) und auch die übrigen Voraussetzungen des § 7 SGB II für einen Anspruch auf Arbeitslosgengeld II nicht geklärt sind.
  • LSG Bayern, 12.04.2018 - L 8 SO 227/15

    Einkommens- und Vermögensanrechnung bei Eingliederungshilfeleistungen

    Denn unabhängig davon, dass konkrete Leistungsansprüche aus der UN-BRK allenfalls in eingeschränktem Umfang abgeleitet werden können (siehe unten), stehen die sich aus der UN-BRK ergebenden Verpflichtungen der Vertragsstaaten grundsätzlich unter dem Vorbehalt der verfügbaren Mittel (Art. 4 Abs. 2 UN-BRK), so dass Leistungseinschränkungen nicht von vornherein unzulässig sind (LSG Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.02.2016, L 8 SO 52/14, Rn 23).
  • OVG Niedersachsen, 22.06.2017 - 4 PA 128/17

    Alter; Anfechtungsklage; Anspruch; Aufklärung; Ermessen; Ermessensreduzierung;

    Bei der Versagung von Leistungen wegen fehlender Mitwirkung kann sich eine Ermessensreduzierung zwar daraus ergeben, dass dem Sozialleistungsträger anderweitige Ermittlungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 25.2.2016 - L 8 SO 52/14 -, EuG 2017, 26 m. w. Nachw.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2021 - L 6 AS 770/20

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen

    In einem solchen Fall sind regelmäßig weitere Gesichtspunkte zu berücksichtigen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.02.2016, L 8 SO 52/14, juris Rn. 30; Bayerisches LSG, Urteil vom 06.05.2021, L 16 AS 652/20, juris Rn. 28 ff.; Voelzke in jurisPK-SGB I, Stand: 19.08.2021, § 66 Rn. 66 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2018 - L 9 AS 1813/15
    Es lag ein Fall der Ermessensreduzierung auf Null vor (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. Februar 2016 - L 8 SO 52/14).
  • SG Augsburg, 08.11.2023 - S 3 AS 308/23

    Versagung von Leistungen bei Verletzung der Mitwirkungspflichten

    Insbesondere soweit keine anderen Ermittlungsmöglichkeiten gegeben sind, kann hinsichtlich der Entscheidung auf Versagung der Leistungen eine Ermessensreduzierung auf Null eintreten (Voelzke in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 1, 3. Aufl., § 66 SGB I (Stand: 02.12.2022), Rn. 68 unter Verweis auf: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juli 2007 - L 7 AS 1703/06 - juris Rn. 25; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Dezember 2014 - L 2 AS 267/13 - juris Rn. 33 und Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. Februar 2016 - L 8 SO 52/14 -, Rn. 30, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2016 - L 8 SO 369/12
    Diese Regelung vermag jedoch ebenso wenig wie Artikel 19 (Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gesellschaft) und 20 (Persönliche Mobilität) einen individuellen Aufwendungsersatzanspruch des Behinderten zu begründen, sondern ist als Auftrag an den Bundesgesetzgeber zu sehen, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen (vgl. zu Art. 24 BRK OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. September 2010 - 2 ME 278/10 - Senatsbeschluss vom 25. Februar 2016 - L 8 SO 52/14 - juris).
  • SG Dortmund, 09.03.2020 - S 66 AS 4213/19
    Insbesondere in Fällen, in denen keine andere Ermittlungsmöglichkeiten gegeben sind, kann hinsichtlich der Entscheidung auf Versagung der Leistungen eine Ermessensreduzierung auf null eintreten (vgl. Voelzke, in: juris-PK SGB I, § 66, Rn. 68 unter Verweis auf LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.02.2016 - L 8 SO 52/14, Rn. 30).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 8 SO 133/16
    Im Einzelfall kann eine Ermessensreduzierung auf Null eintreten, was vor allem in Betracht kommt, wenn dem Leistungsträger im Falle einer Versagung - nicht einer Entziehung - von Leistungen anderweitige Ermittlungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen (Senatsurteil vom 25. Februar 2016 - L 8 SO 52/14 - juris Rn. 30).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2017 - L 8 SO 238/14
    Diese Regelung vermag jedoch ebenso wie Art. 19 (Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gesellschaft) und Art. 20 (Persönliche Mobilität) einen individuellen Anspruch des Behinderten auf die Gewährung von Geldleistungen nicht zu begründen, sondern ist als Auftrag an den Bundesgesetzgeber zu sehen, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen (vgl. zu Art. 24 BRK: OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. September 2010 - 2 ME 278/10 - Senatsbeschluss vom 25. Februar 2016 - L 8 SO 52/14 - Juris).
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