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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2023 - L 11 AS 346/22   

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https://dejure.org/2023,2131
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2023 - L 11 AS 346/22 (https://dejure.org/2023,2131)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.01.2023 - L 11 AS 346/22 (https://dejure.org/2023,2131)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. Januar 2023 - L 11 AS 346/22 (https://dejure.org/2023,2131)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    SGB II § 34; SGB X § 44
    Ausbildungsabbruch; Bindungswirkung eines Grundlagenbescheides; Ersatzanspruch; Grundlagenbescheid nach § 34 SGB II; hinreichend konkretisierter Antrag nach § 44 SGB X; innerer Zusammenhang; sozialrechtliche Theorie der wesentlichen Bedingung; sozialwidriges Verhalten; ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Hartz IV und die Folgen eines Ausbildungsabbruchs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundsicherung - und der Ausbildungsabbruch vor 3½ Jahren

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Hartz IV und die Folgen eines Ausbildungsabbruchs

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hartz IV und die Folgen eines Ausbildungsabbruchs - Rückforderung von Grundsicherungsleistungen verstößt gegen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 03.09.2020 - B 14 AS 43/19 R

    Anspruch auf aufstockendes Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2023 - L 11 AS 346/22
    Der Ersatzanspruch nach § 34 SGB II knüpft ausweislich der amtlichen Überschrift dieser Norm an ein sozialwidriges Verhalten des Leistungsempfängers an (BSG, Urteil vom 3. September 2020 - B 14 AS 43/19 R, Rn. 10, 12).

    Somit ist für einen Ersatzanspruch nach § 34 SGB II erforderlich, dass der Betreffende - im Sinne eines objektiven Unwerturteils - in zu missbilligender Weise sich selbst oder seine unterhaltsberechtigten Angehörigen in die Lage gebracht hat, existenzsichernde Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen (vgl. BSG, Urteil vom 3. September 2020, a.a.O., Rn. 13).

    Nach der Rechtsprechung des BSG, der sich der erkennende Senat anschließt, handelt es sich bei der Ersatzpflicht nach § 34 SGB II um einen engen und deliktsähnlichen Ausnahmetatbestand (BSG, Urteil vom 3. September 2020, a.a.O., Rn. 12 mit umfangreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - sowie des BSG).

  • BSG, 29.08.2019 - B 14 AS 49/18 R

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2023 - L 11 AS 346/22
    Schließlich war mit diesem bestandskräftig gewordenen Bescheid festgestellt worden, dass das Verhalten des Klägers, welches im Frühjahr 2012 zur fristlosen Kündigung seines Ausbildungsverhältnisses geführt hatte, als sozialwidrig i.S.d. § 34 SGB II anzusehen ist (vgl. zur Zulässigkeit eines solchen isolierten Grundlagenbescheides: BSG, Urteil vom 29. August 2019 - B 14 AS 49/18 R).

    Im Rahmen der rechtlichen Überprüfung der anknüpfend an einen solchen Grundlagenbescheid ergehenden Folgebescheide (hier: Bescheide über die Feststellung und Geltendmachung von Ersatzansprüchen vom 26. April 2016, 1. Juni 2017, 16. Mai 2018, 20. August 2018, 18. Dezember 2018 und 28. November 2019) ist der bestandskräftige Grundlagenbescheid nicht mehr materiell-rechtlich zu überprüfen; vielmehr ist er inhaltlich bindend (vgl. etwa: BSG, Urteil vom 29. August 2019, a.a.O.).

  • BSG, 28.10.2014 - B 14 AS 39/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - maßgeblicher Zeitpunkt -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2023 - L 11 AS 346/22
    Der am 6. Oktober 2020 gestellte Überprüfungsantrag bezog sich auf einen Einzelfall i.S.d. § 44 SGB X und war somit hinreichend konkretisiert (vgl. zu den Anforderungen an die hinreichende Konkretisierung eines Überprüfungsantrags nach § 44 SGB X: BSG, Urteil vom 28. Oktober 2014 - B 14 AS 39/13 R m.w.N.).
  • BSG, 02.11.2012 - B 4 AS 39/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten-

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2023 - L 11 AS 346/22
    Erfasst wird vielmehr nur ein Verhalten mit spezifischem Bezug, also einem "innerem Zusammenhang" zur Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit bzw. Leistungserbringung (vgl. oben Abschnitt 2.c. sowie BSG, Urteil vom 2. November 2012 - B 4 AS 39/12 R, Rn. 12, 13 und 16).
  • BSG, 12.05.2021 - B 4 AS 66/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzanspruch - rechtswidrig erbrachte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2023 - L 11 AS 346/22
    Maßstab hierfür ist die sozialrechtliche Theorie der wesentlichen Bedingung (Silbermann in: Eicher/Luik, SGB II, 5. Aufl. 2021, § 34 Rn. 36; Stotz in: BeckOGK [ehemals: Gagel, SGB II / SGB III], Stand 1.3.2022, § 34 SGB II Rn. 32; Merten in: BeckOK SozR, 66. Edition Stand 1.9.2022, § 34 SGB II Rn. 7; ebenso für § 34a SGB II: BSG, Urteil vom 12. Mai 2021 - B 4 AS 66/20 R). .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2018 - L 13 AS 137/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2023 - L 11 AS 346/22
    Da bei sozialwidrigem Verhalten i.S.d. § 34 SGB II nur die deswegen erbrachten Geld- oder Sachleistungen zu erstatten sind (Hervorhebung durch den Senat), muss zwischen dem sozialwidrigen Verhalten und dem eingetretenen Erfolg (Erhalt von SGB II-Leistungen) ein Kausalzusammenhang bestehen (ebenso: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 12. Dezember 2018 - L 13 AS 137/17).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2024 - L 7 AS 458/22

    Aufrechnung

    Im Rahmen der rechtlichen Überprüfung der anknüpfend an einen solchen Grundlagenbescheid ergehenden Folgebescheide ist nur zu prüfen, ob die nach § 34 SGB II erforderliche Kausalität zwischen dem konkret geltend gemachten Erstattungsanspruch und dem sozialwidrigen Verhalten vorlag und ob die Ersatzansprüche zutreffend beziffert sind (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen- Bremen, Urteil vom 26. Januar 2023 - L 11 AS 346/22 - juris Rn 32).

    Im Rahmen der rechtlichen Überprüfung der anknüpfend an einen solchen Grundlagenbescheid ergehenden Folgebescheide ist nur zu prüfen, ob die nach § 34 SGB II erforderliche Kausalität zwischen dem konkret geltend gemachten Erstattungsanspruch und dem sozialwidrigen Verhalten vorlag, sowie darauf, ob die Ersatzansprüche zutreffend beziffert wurden (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Januar 2023 - L 11 AS 346/22 -, juris).

    Anhaltspunkte für das daher mit besonderem Augenmaß zu prüfende und insbesondere bei erheblichen Zeitabständen etwaige Fehlen eines spezifischen Bezugs bzw. eines inneren Zusammenhangs zwischen dem Fehlverhalten und der im vorliegenden Verfahren streitbefangenen Beschäftigungslosigkeit (vgl. dazu: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Januar 2023 - L 11 AS 346/22 -, juris) sind unter Berücksichtigung des zum Kündigungszeitpunkt unbefristeten Arbeitsverhältnisses der Klägerin zu 1. bei einem unmittelbar an die Beendigung anschließenden Zeitraum von 10 Monaten nicht ersichtlich und auch von den Klägern nicht substantiiert vorgebracht worden.

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