Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2007 - L 8 R 208/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückforderung einer nach dem Tode des Versicherten überzahlten gesetzlichen Rentenleistung; Verfassungsmäßigkeit und Gemeinschaftsrechtskonformität des Rückerstattungsanspruchs aus § 118 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI); Voraussetzungen eines Verstoßes gegen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Köln, 17.08.2005 - S 3 R 103/05
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2007 - L 8 R 208/05
- BSG - B 13/4 R 59/07 R (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 42/03 R
Erstattung überzahler Geldleistung durch Dritten nach Tod des Berechtigten - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2007 - L 8 R 208/05
Mit Schreiben vom 09.12.2004 forderte die Klägerin die Beklagte zur Zahlung von 1.693,77 EUR unter Hinweis auf das Urteil des 4. Senats des BSG vom 08.06.2004 - B 4 RA 42/03 R - auf.Die Beklagte lehnte weitere Rückzahlungen ab; das Urteil des BSG vom 08.06.2004 - B 4 RA 42/03 R - könne ihren Standpunkt nicht ändern.
In vielen Fällen werde es sich, wenn das Konto nicht ausgeglichen sei, ohnehin um die Einräumung eines Dispositions- oder Überziehungskredites handeln, so dass ebenfalls von der Rechtssprechung des vierten Senats des BSG vom 08.06.2004 - B 4 RA 42/03 R - und des LSG NRW vom 14.07.2003 (L 3 RJ 42/03) bei der Beurteilung ausgegangen werden könne.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2005 - L 3 R 98/05
Verpflichtung des Geldinstituts zur Rücküberweisung von für die Zeit nach dem Tod …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2007 - L 8 R 208/05
Vielmehr lagen sämtlichen eingangs zitierten Entscheidungen Sachverhalte zu Grunde, in denen die anderweitigen Verfügungen innerhalb kurzer Zeit nach Eingang der Rente auf das im Soll stehende Konto erfolgt sind (vgl. auch Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen [LSG NRW], Urteil des 3. Senats vom 22.08.2005 - L 3 R 98/05 -).Sie steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der anderen Rentenversicherungssenate des LSG NRW vom 22.08.2005 - L 3 R 98/05 - vom 26.08.2005 - L 14 R 68/05 - und vom 20.10.2006 - L 13 R 75/06 -.
- BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 2/04 R
Erstattung überzahlter Rentenleistungen durch Dritten nach dem Tod des …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2007 - L 8 R 208/05
Weder die Neufassung des § 118 Abs. 4 SGB VI durch Art. 8 Nr. 6 des Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherungsneuregelungsgesetzes (HZvNG) vom 21. Juni 2002 (Bundesgesetzblatt Teil I [BGBl I] 2167) noch die Rechtsprechung des 13. Senats des BSG (im Urteil vom 07.10.2004 [B 13 RJ 2/04 R]) stellen diesen Befund in Frage.Bei den Ausführungen des 13. Senats des BSG im Urteil vom 07.10.2004 (B 13 RJ 2/04 R) handelt es sich lediglich um - nicht näher begründete - allgemeine Ausführungen und nicht um die die Entscheidung tragenden Gründe.
- BGH, 28.02.1977 - II ZR 52/75
Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte und Lastschriftverfahren
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2007 - L 8 R 208/05
Dabei folgt eine Schutzwirkung aus dem Girovertrag zwischen dem Kontoinhaber und dem Leistungsberechtigten, also aus dem dargelegten Rechtsverhältnis, ihrem Vertragszweck und dem Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. Bundesgerichtshof [BGH] Neue Juristische Wochenschrift 1977, 1916 [1917]). - LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2005 - L 14 R 68/05
Rentenversicherung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2007 - L 8 R 208/05
Sie steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der anderen Rentenversicherungssenate des LSG NRW vom 22.08.2005 - L 3 R 98/05 - vom 26.08.2005 - L 14 R 68/05 - und vom 20.10.2006 - L 13 R 75/06 -. - LSG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2006 - L 13 R 75/06
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2007 - L 8 R 208/05
Sie steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der anderen Rentenversicherungssenate des LSG NRW vom 22.08.2005 - L 3 R 98/05 - vom 26.08.2005 - L 14 R 68/05 - und vom 20.10.2006 - L 13 R 75/06 -. - BSG, 09.12.1998 - B 9 V 48/97 R
Rentenzahlung nach dem Tod des Leistungsberechtigten - Rücküberweisungspflicht …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2007 - L 8 R 208/05
Insoweit hat sie sich auf das Urteil des 9. Senats des Bundessozialgerichts vom 09.12.1998 (Az: B 9 V 48/97 R) bezogen und die Auffassung vertreten, der Entreicherungseinwand könne immer dann geltend gemacht werden, wenn nicht genügend Guthaben auf dem Konto ausgewiesen sei und zugleich nach Eingang der Rente noch anderweitige Verfügungen vorgenommen worden seien. - EuGH, 11.09.2003 - C-207/01
Altair Chimica
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2007 - L 8 R 208/05
Daher kann das Verhalten der Klägerin, die nicht als Wirtschaftsteilnehmerin handelt und hinsichtlich der Rückforderung überzahlter Rente nach § 118 Abs. 3 SGB VI keinen Ermessensspielraum besitzt, keine wettbewerbswidrige Verhaltensweise darstellen (vgl. Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 11.09.2003 - C-207/01 -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2003 - L 3 RJ 42/03
Rentenversicherung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2007 - L 8 R 208/05
In vielen Fällen werde es sich, wenn das Konto nicht ausgeglichen sei, ohnehin um die Einräumung eines Dispositions- oder Überziehungskredites handeln, so dass ebenfalls von der Rechtssprechung des vierten Senats des BSG vom 08.06.2004 - B 4 RA 42/03 R - und des LSG NRW vom 14.07.2003 (L 3 RJ 42/03) bei der Beurteilung ausgegangen werden könne.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2008 - L 3 (4) R 147/07
Rentenversicherung
Abgesehen davon geht die im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung geregelte Vorschrift des § 118 Abs. 3 SGB VI, nach der die Wirkungen einer Pfändung im Falle der Rückforderung von nach dem Tod des Berechtigten überwiesenen Rentenleistungen rückwirkend vollständig entfallen und damit weiter gehen als das im Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches in § 55 Abs. 1 SGB I geregelte - befristete - Pfändungsverbot, der allgemeinen Regelung des § 55 Abs. 1 SGB I als speziellere vor (so im Ergebnis auch LSG NRW, Urteil vom 14.03.2007 - L 8 R 208/05 -).Der Erstattungsanspruch aus § 118 Abs. 3 SGB VI knüpft aber nicht an grenzüberschreitende Sachverhalte an, sondern beschränkt sich auf die Regelung eines inländischen Sachverhaltes, der fehlgeschlagenen Überweisung einer Geldleistung auf das Konto eines Geldinstituts, das der deutschen Bankenaufsicht unterfällt (ebenso LSG NRW, Urteil vom 23.03.2007 - L 4 R 63/06 -, Urteil vom 25.04.2007 - L 4 R 177/06 -, Urteil vom 14.03.2007 - L 8 R 208/05 -).