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   LSG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2017 - L 19 AS 466/17 B ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2017 - L 19 AS 466/17 B ER (https://dejure.org/2017,10204)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.04.2017 - L 19 AS 466/17 B ER (https://dejure.org/2017,10204)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. April 2017 - L 19 AS 466/17 B ER (https://dejure.org/2017,10204)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsicherungsleistungen; Zuständiger Leistungsträger; Wohnortzuweisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsicherungsleistungen; Zuständiger Leistungsträger; Wohnortzuweisung

  • rechtsportal.de

    Grundsicherungsleistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2017 - L 19 AS 2381/16

    SGB-II -Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Maßgeblichkeit der tatsächlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2017 - L 19 AS 466/17
    Insbesondere ergibt sich die örtliche Unzuständigkeit des Antragsgegners nicht aus der Regelung des § 36 Abs. 2 SGB II. Denn diese Regelung findet dann keine Anwendung, wenn - wie hier - die leistungsberechtigte Person nicht nach § 12a Abs. 2 oder 3 AufenthG einem konkreten Wohnort zugewiesen worden ist (vgl. Beschluss des Senats vom 20.01.2017 - L 19 AS 2381/16 B ER; LSG NRW, Beschlüsse vom 12.12.2016 - L 7 AS 2184/16 B ER vom 06.03.2017 - L 21 AS 229/17 B ER und vom 17.03.2017 - L 7 AS 228/17 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2017 - L 21 AS 229/17

    SGB-II -Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Nicht EU-Ausländer; Abweichende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2017 - L 19 AS 466/17
    Insbesondere ergibt sich die örtliche Unzuständigkeit des Antragsgegners nicht aus der Regelung des § 36 Abs. 2 SGB II. Denn diese Regelung findet dann keine Anwendung, wenn - wie hier - die leistungsberechtigte Person nicht nach § 12a Abs. 2 oder 3 AufenthG einem konkreten Wohnort zugewiesen worden ist (vgl. Beschluss des Senats vom 20.01.2017 - L 19 AS 2381/16 B ER; LSG NRW, Beschlüsse vom 12.12.2016 - L 7 AS 2184/16 B ER vom 06.03.2017 - L 21 AS 229/17 B ER und vom 17.03.2017 - L 7 AS 228/17 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2016 - L 7 AS 2184/16

    SGB-II -Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Verstoß gegen eine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2017 - L 19 AS 466/17
    Insbesondere ergibt sich die örtliche Unzuständigkeit des Antragsgegners nicht aus der Regelung des § 36 Abs. 2 SGB II. Denn diese Regelung findet dann keine Anwendung, wenn - wie hier - die leistungsberechtigte Person nicht nach § 12a Abs. 2 oder 3 AufenthG einem konkreten Wohnort zugewiesen worden ist (vgl. Beschluss des Senats vom 20.01.2017 - L 19 AS 2381/16 B ER; LSG NRW, Beschlüsse vom 12.12.2016 - L 7 AS 2184/16 B ER vom 06.03.2017 - L 21 AS 229/17 B ER und vom 17.03.2017 - L 7 AS 228/17 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2017 - L 7 AS 228/17

    Leistungen SGB II ; Nicht EU-Ausländer; Verpflichtung zur Wohnsitznahme;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2017 - L 19 AS 466/17
    Insbesondere ergibt sich die örtliche Unzuständigkeit des Antragsgegners nicht aus der Regelung des § 36 Abs. 2 SGB II. Denn diese Regelung findet dann keine Anwendung, wenn - wie hier - die leistungsberechtigte Person nicht nach § 12a Abs. 2 oder 3 AufenthG einem konkreten Wohnort zugewiesen worden ist (vgl. Beschluss des Senats vom 20.01.2017 - L 19 AS 2381/16 B ER; LSG NRW, Beschlüsse vom 12.12.2016 - L 7 AS 2184/16 B ER vom 06.03.2017 - L 21 AS 229/17 B ER und vom 17.03.2017 - L 7 AS 228/17 B ER).
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