Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2004 - L 12 AL 4/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grob fahrlässige Verletzung der Pflicht zur Mitteilung wesentlicher nachteiliger Änderungen durch Nichtangabe eines Umzugs im Sinne einer wesentlichen Änderung mit Wegfall der Verfügbarkeit in Form der Vermittlungsbereitschaft; Aufhebung der Bewilligung von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Münster, 05.12.2003 - S 5 AL 127/02
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2004 - L 12 AL 4/04
- BSG, 30.06.2005 - B 7a/7 AL 98/04 R
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 10/01 R
Arbeitslosenhilfe - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des Arbeitslosen nach dem SGB …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2004 - L 12 AL 4/04
Die Beklagte hat an ihrer im Verwaltungsverfahren vertretenen Rechtsauffassung festgehalten und ergänzend auf die Entscheidung des Bundessozialgericht (BSG) vom 20.06.2001 (B 11 AL 10/01 R) Bezug genommen, wonach auch unter dem Geltungsbereich des SGB III entschieden worden sei, dass ein Postnachsendeauftrag nicht ausreiche, sondern es dem Arbeitslosengeldbezieher obliege, dem zuständigen Arbeitsamt einen Wohnungswechsel persönlich und unverzüglich mitzuteilen.Er vertritt die Auffassung, dass die in erster Instanz diskutierten BSG-Urteile vom 14.03.1996 - 7 RAr 38/95 - und vom 20.06.2001 - B 11 AL 10/01 R - nicht einschlägig seien.
Das BSG hat bereits entschieden, dass sich aus § 1 Abs. 1 Satz 2 EAO die Obliegenheit arbeitsloserleistungsbezieher ergibt, dem zuständigen Arbeitsamt einen Wohnungswechsel persönlich und unverzüglich anzuzeigen, weshalb ein Postnachsendeantrag regelmäßig nicht genügt (vgl. Urteile vom 20.06.2001 - B 11 AL 10/01 R - und vom 09.08.2001 - B 11 AL 17/01 R -).
- BSG, 09.08.2001 - B 11 AL 17/01 R
Arbeitslosenhilfe - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des Arbeitslosen nach dem SGB …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2004 - L 12 AL 4/04
Wesentlich ist jede tatsächliche oder rechtliche Änderung, die sich auf Grund oder Höhe der bewilligten Leistung auswirkt (vgl. BSG vom 09.08.2001 - B 11 AL 17/01 R -).Das BSG hat bereits entschieden, dass sich aus § 1 Abs. 1 Satz 2 EAO die Obliegenheit arbeitsloserleistungsbezieher ergibt, dem zuständigen Arbeitsamt einen Wohnungswechsel persönlich und unverzüglich anzuzeigen, weshalb ein Postnachsendeantrag regelmäßig nicht genügt (vgl. Urteile vom 20.06.2001 - B 11 AL 10/01 R - und vom 09.08.2001 - B 11 AL 17/01 R -).
- BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 38/95
Verfügbarkeit und Erreichbarkeit eines Arbeitslosen
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2004 - L 12 AL 4/04
Er vertritt die Auffassung, dass die in erster Instanz diskutierten BSG-Urteile vom 14.03.1996 - 7 RAr 38/95 - und vom 20.06.2001 - B 11 AL 10/01 R - nicht einschlägig seien.Dies hat das BSG bereits zu der Vorgängervorschrift des § 105 c AFG entschieden (BSG vom 14.03.1996 - 7 RAr 38/95 -).
- SG Aachen, 04.01.2006 - S 11 AL 95/05
Arbeitslosenversicherung
Arbeitslose sind nach § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Sozialgestzbuch - Allgemeiner Teil - (SGB I) zur Mitteilung ihrer neuen Anschrift verpflichtet (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.11.2004, L 12 AL 4/04).