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   LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - L 20 AY 30/15   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - L 20 AY 30/15 (https://dejure.org/2016,33557)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.09.2016 - L 20 AY 30/15 (https://dejure.org/2016,33557)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. September 2016 - L 20 AY 30/15 (https://dejure.org/2016,33557)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsanspruch wegen nachgezahlter Leistungen nach dem AsylbLG; Leistung in Kenntnis der eigenen Unzuständigkeit; Systemsubsidiarität und Einzelfallsubsidiarität

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG ; Bindungswirkung eines Leistungsurteils im Erstattungsstreit zweier Leistungsträger untereinander

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 22.05.1985 - 1 RA 33/84

    Voraussetzungen einer vorläufigen Leistungsgewährung - Ausgleichsverhältnis

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - L 20 AY 30/15
    Die Rechtskraft der Entscheidung des Sozialgerichts vom 30.04.2013 sowie die (vom Senat in das jetzige Verfahren eingeführten) Urteile des Bundessozialgerichts vom 09.05.1984 - 4 RJ 44/83 und vom 22.05.1965 - 1 RA 33/84 stünden dem geltend gemachten Erstattungsanspruch nach § 105 SGB X nicht entgegen.

    Eine solche Identität der Streitgegenstände besteht vorliegend jedoch nicht; denn hierfür ist eine Deckungsgleichheit des in dem früheren und in dem erneut anhängig gemachten Rechtsstreit erhobenen Anspruchs erforderlich (BSG, Urteil vom 22.05.1985 - 1 RA 33/84 Rn. 29 m.w.N.).

    Dabei muss der Wille des erstattungsbegehrenden Leistungsträgers, entweder für einen anderen oder im Hinblick auf die ungeklärte Zuständigkeit leisten zu wollen, nach außen erkennbar sein (vgl. BSG, Urteile vom 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R m.w.N., und vom 22. Mai 1985 - 1 RA 33/84 Rn. 16).

    Das entspricht dem Grundgedanken des § 104 SGB X, der dem nachrangigen Leistungsträger einen Erstattungsanspruch für den Fall einräumt, dass eine einkommensabhängige Leistung durch die rückwirkende Gewährung einer als Einkommen anzurechnenden Leistung nachträglich gemindert wird oder gar nicht mehr zusteht (vgl. zu alledem BSG, Urteil vom 22.05.1985 - 1 RA 33/84 Rn. 23 f.).

  • BSG, 09.05.1984 - 4 RJ 44/83

    Zulässigkeit des Rechtswegs bei Rechtsänderung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - L 20 AY 30/15
    Die Rechtskraft der Entscheidung des Sozialgerichts vom 30.04.2013 sowie die (vom Senat in das jetzige Verfahren eingeführten) Urteile des Bundessozialgerichts vom 09.05.1984 - 4 RJ 44/83 und vom 22.05.1965 - 1 RA 33/84 stünden dem geltend gemachten Erstattungsanspruch nach § 105 SGB X nicht entgegen.

    (1) Der Senat schließt sich insofern der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in den (vom Senat in das Verfahren eingeführten) Entscheidungen vom 22.05.1985 - 1 RA 333/84 (Rn. 31) und vom 09.05.1984 - 4 RJ 44/83 (Rn. 11 und 13) an.

    Die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 09.05.1984 - 4 RJ 44/83 lässt ebenfalls an keiner Stelle den Rückschluss zu, dass ausschließlich eine klageabweisende Entscheidung im Vorprozess für die Entscheidung über einen Erstattungsanspruch vorgreiflich sei.

  • BSG, 28.05.2015 - B 7 AY 3/14 R

    Asylbewerberleistungsrecht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - L 20 AY 30/15
    Das Bundessozialgericht habe zwischenzeitlich in einem Revisionsverfahren B 7 AY 3/14 R geäußert, dass die örtliche Zuständigkeit eines Leistungsträgers nach § 44 Abs. 3 SGB X i.V.m. den Vorschriften des AsylbLG nicht allein aufgrund eines Umzugs des Leistungsberechtigten wechsele.

    Die allein streitige Zuständigkeit für diese Leistungserbringung sei jedoch eine Frage, die typischerweise im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens geklärt werden müsse; durch die vom Bundessozialgericht im Revisionsverfahren B 7 AY 3/14 R zwischenzeitlich geäußerte Rechtsauffassung sei diese Frage auch höchstrichterlich geklärt.

    Dies gilt unabhängig von der Regelung des § 44 Abs. 3 SGB X sowie der insofern vom Bundessozialgericht im Revisionsverfahren B 7 AY 3/14 geäußerten Rechtsauffassung zur örtlichen Zuständigkeit eines Leistungsträgers nach dem AsylbLG nach einem Umzug des Leistungsberechtigten.

  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R

    Antrag auf medizinische Rehabilitationsmaßnahme - Kompetenzkonflikt zwischen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - L 20 AY 30/15
    Dabei muss der Wille des erstattungsbegehrenden Leistungsträgers, entweder für einen anderen oder im Hinblick auf die ungeklärte Zuständigkeit leisten zu wollen, nach außen erkennbar sein (vgl. BSG, Urteile vom 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R m.w.N., und vom 22. Mai 1985 - 1 RA 33/84 Rn. 16).
  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 87/94

    Vergleichbare Leistungen und rechtzeitige Erfüllung der Leistungsverpflichtung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - L 20 AY 30/15
    Aus der von der Klägerin in diesem Zusammenhang in Bezug genommenen Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 29.06.1995 - 11 Rar 87/94 und der Kommentierung von Becker (in Hauck/Noftz, SGB X, § 104 Rn. 7) ergibt sich nichts anderes.
  • BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 8/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung gem § 2 AsylbLG - Klage auf höhere Leistung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - L 20 AY 30/15
    Die Klägerin hat im Bescheid vom 12.12.2013, mit welchem sie die Entscheidung des Sozialgerichts vom 30.04.2013 umgesetzt hat, vom Empfängerhorizont der Familie N/B aus (vgl. zu dieser Voraussetzung bei der Auslegung von Verwaltungsakten u.a. BSG vom 17. Juni 2008 - B 8 AY 8/07 R Rn. 12) aber weder auf eine nur vorläufige Leistungserbringung (i.S.v. § 43 SGB I) hingewiesen noch sich auf eine etwaige Unzuständigkeit berufen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 25.09.2014 - B 8 SO 6/13 R Rn. 11).
  • BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 6/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erstattungsanspruch des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - L 20 AY 30/15
    Die Klägerin hat im Bescheid vom 12.12.2013, mit welchem sie die Entscheidung des Sozialgerichts vom 30.04.2013 umgesetzt hat, vom Empfängerhorizont der Familie N/B aus (vgl. zu dieser Voraussetzung bei der Auslegung von Verwaltungsakten u.a. BSG vom 17. Juni 2008 - B 8 AY 8/07 R Rn. 12) aber weder auf eine nur vorläufige Leistungserbringung (i.S.v. § 43 SGB I) hingewiesen noch sich auf eine etwaige Unzuständigkeit berufen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 25.09.2014 - B 8 SO 6/13 R Rn. 11).
  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 12/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rehabilitation und Teilhabe -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - L 20 AY 30/15
    Dementsprechend hat das Bundessozialgericht im Übrigen in einer jüngeren Entscheidung vom 25.04.2013 - B 8 SO 12/12 R (Rn. 11) zur Rechtskraftwirkung eines im Vorprozess ergangenen, den dortigen Leistungsberechtigten gerade begünstigenden verwaltungsgerichtlichen Urteils dargelegt, die dortigen Ausführungen zur Zuständigkeit eines Rehabilitationsträgers und darüber hinaus sogar zu den Anspruchsvoraussetzungen der §§ 53 ff. SGB XII sowie zur Konkurrenzregelung des § 10 Abs. 4 SGB VIII seien für die am späteren Erstattungsstreit Beteiligten präjudiziell in bindender Weise festgestellt worden.
  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R

    Erstattungsrechtsstreit - Jobcenter - Grundsicherungsträger -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - L 20 AY 30/15
    Denn diese hat die ihr zustehenden, dem Erstattungsbegehren zugrunde liegenden Leistungen nach § 44 SGB X i.V.m. § 2 Abs. 1 AsylbLG bereits erhalten und kann sie unabhängig vom Ausgang des Erstattungsstreits weder (nochmals) von der Beklagten beanspruchen, noch ist sie der Klägerin (wegen der Erfüllungsfiktion des § 107 SGB X) zur Erstattung des Wertes verpflichtet (vgl. hierzu u.a. BSG, Urteil vom 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R Rn. 24).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2014 - L 8 AY 70/12

    Kombinierte Anfechtungs- Verpflichtungs- und Leistungsklage; Zuständige Behörde

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - L 20 AY 30/15
    Mit Blick auf Verfahrensfehler des Sozialgerichts mag insoweit offen bleiben, ob sich die Beteiligten, die bereits ihr Einverständnis mit einem Urteil ohne mündliche Verhandlung erklärt hatten, wegen eines erst danach erfolgten Hinweises der Klägerin auf die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 04.09.2014 - L 8 AY 70/12 erneut mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung hätten einverstanden erklären müssen.
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

  • LSG Hamburg, 05.04.2017 - L 2 AL 62/16

    Berufsausbildungsbeihilfe

    Der Begriff des Streitgegenstandes deckt sich mit demjenigen des erhobenen Anspruchs (BSG, Urteil vom 22. Mai 1985 - 1 RA 33/84, BSGE 58, 119 = juris, Rn. 29 m.w.N.; aus neuerer Zeit etwa LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. September 2016 - L 20 AY 30/15, juris, Rn. 32).
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