Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2002 - L 3 P 46/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Pflegeversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Pflegeversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch einer Pflegeversicherung auf Erstattung der Pauschgebühren aufgrund eines sozialgerichtlichen Verfahrens zur Verfolgung rückständiger Beiträge; Sachdienlichkeit einer Klageänderung von Verpflichtungsklage auf Feststellungsklage bei erst später tatsächlich ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Köln, 16.05.2002 - S 23 P 31/02
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2002 - L 3 P 46/02
- BSG, 12.02.2004 - B 12 P 2/03 R
Papierfundstellen
- NZS 2003, 551
- NZS 2003, 552
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (10)
- BSG, 11.04.2002 - B 3 P 10/01 R
Private Pflegeversicherung - keine Kostenerstattung für Anschaffung eines …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2002 - L 3 P 46/02
Nach § 696 Abs. 3 ZPO gilt die Streitsache nämlich als mit Zustellung des Mahnbescheides (hier: 08.12.2001) rechtshängig geworden, wenn sie alsbald nach Erhebung des Widerspruchs abgegeben wird (zur Differenzierung nach Anhängigkeit des jeweiligen Rechtszuges vor bzw. nach Inkafttreten des 6. SGG ÄndG in der privaten Pflegepflichtversicherung: Urteile des BSG vom 08.07.2002, - B 3 P 3/02 R und vom 11.04.2002 - B 3 P 10/01 R; zur Differenzierung im Kassenarztrecht Urteile des BSG vom 30.01.2001 - B 6 Ka 12/01 R -, - B 6 Ka 73/00 R -).Dies hat der Gesetzgeber des 6. SGG ÄndG dadurch erreicht, dass er die bislang in § 193 Abs. 4 Satz 1 enthaltene Formulierung "Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts" durch eine Inbezugnahme der in § 184 Abs. 1 SGG genannten Gebührenpflichtigen ersetzt hat (…BGBl. I, 2144, S. 2151 Nr. 66; BSG, Urteil vom 11.04.2002 - B 3 P 10/01 R - zum vorherigen Zustand, nach dem private Pflegeversicherungsunternehmen von der Erstattung nach § 193 SGG nicht ausgenommen waren;… a.A. noch: Meyer-Ladewig, SGG, 7. Aufl. 2002, Rdnr. 3 zu § 193).
- BVerfG, 31.01.2008 - 1 BvR 1806/02
Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der von nichtprivilegierten Beteiligten im …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2002 - L 3 P 46/02
Die von der Klägerin im Berufungsverfahren geäußerten und von einer Mitbewerberin bereits dem Bundesverfassungsgericht vorgetragenen (Verfassungsbeschwerde in dem Verfahren 1 BvR 1806/02) Bedenken teilt der Senat nicht. - BSG, 08.08.1996 - 3 BS 1/96
Rechtsweg bei Streitigkeiten in Angelegenheiten der privaten Pflegeversicherung, …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2002 - L 3 P 46/02
Den vorhergehenden Meinungsstreit zwischen mehreren Landessozialgerichten (LSG NRW, Beschluss vom 25.04.1996, - L 16 SP 3/96 -: Zivilgerichtsbarkeit; Hessisches LSG, Urteil vom 15.07.1996, - L 1/B 20/96 -: Sozialgerichtsbarkeit) schlichtete die Rechtsprechung des BSG (Beschluss vom 08.08.1996, - 3 BS 1/96 -, SozR 3-1500 § 51 Nr. 19).
- BGH, 30.10.1984 - VIII ARZ 1/84
Abwälzung von Schönheitsreparaturen in Formularmietvertrag
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2002 - L 3 P 46/02
Für den Fall, dass wegen Unwirksamkeit oder Zweifelbehaftung eine Regelungslücke in vorformulierten Verträgen besteht, die nicht auf Einbeziehungs- oder Inhaltskontrollschranken beruht, wird in Rechtsprechung und Lehre die ergänzende Vertragsauslegung für zulässig gehalten (BGHZ 92, 363, 370; 103, 228, 234; BGHZ 117, 92 ff. m.w.N. zu einer Regelungslücke wegen Unwirksamkeit einer Klausel in den Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung MB/KT 78). - BGH, 22.01.1992 - IV ZR 59/91
Rückgewähranspruch des Versicherers bei Rentenbezug des Versicherungsnehmers in …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2002 - L 3 P 46/02
Für den Fall, dass wegen Unwirksamkeit oder Zweifelbehaftung eine Regelungslücke in vorformulierten Verträgen besteht, die nicht auf Einbeziehungs- oder Inhaltskontrollschranken beruht, wird in Rechtsprechung und Lehre die ergänzende Vertragsauslegung für zulässig gehalten (BGHZ 92, 363, 370; 103, 228, 234; BGHZ 117, 92 ff. m.w.N. zu einer Regelungslücke wegen Unwirksamkeit einer Klausel in den Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung MB/KT 78). - BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2002 - L 3 P 46/02
Nach § 696 Abs. 3 ZPO gilt die Streitsache nämlich als mit Zustellung des Mahnbescheides (hier: 08.12.2001) rechtshängig geworden, wenn sie alsbald nach Erhebung des Widerspruchs abgegeben wird (zur Differenzierung nach Anhängigkeit des jeweiligen Rechtszuges vor bzw. nach Inkafttreten des 6. SGG ÄndG in der privaten Pflegepflichtversicherung: Urteile des BSG vom 08.07.2002, - B 3 P 3/02 R und vom 11.04.2002 - B 3 P 10/01 R; zur Differenzierung im Kassenarztrecht Urteile des BSG vom 30.01.2001 - B 6 Ka 12/01 R -, - B 6 Ka 73/00 R -). - BSG, 08.07.2002 - B 3 P 3/02 R
Widerlegung des Zustellungszeitpunktes, Ausschluß der Erstattung anwaltlicher …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2002 - L 3 P 46/02
Nach § 696 Abs. 3 ZPO gilt die Streitsache nämlich als mit Zustellung des Mahnbescheides (hier: 08.12.2001) rechtshängig geworden, wenn sie alsbald nach Erhebung des Widerspruchs abgegeben wird (zur Differenzierung nach Anhängigkeit des jeweiligen Rechtszuges vor bzw. nach Inkafttreten des 6. SGG ÄndG in der privaten Pflegepflichtversicherung: Urteile des BSG vom 08.07.2002, - B 3 P 3/02 R und vom 11.04.2002 - B 3 P 10/01 R; zur Differenzierung im Kassenarztrecht Urteile des BSG vom 30.01.2001 - B 6 Ka 12/01 R -, - B 6 Ka 73/00 R -). - BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 73/00 R
Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen - Richtlinienempfehlung über …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2002 - L 3 P 46/02
Nach § 696 Abs. 3 ZPO gilt die Streitsache nämlich als mit Zustellung des Mahnbescheides (hier: 08.12.2001) rechtshängig geworden, wenn sie alsbald nach Erhebung des Widerspruchs abgegeben wird (zur Differenzierung nach Anhängigkeit des jeweiligen Rechtszuges vor bzw. nach Inkafttreten des 6. SGG ÄndG in der privaten Pflegepflichtversicherung: Urteile des BSG vom 08.07.2002, - B 3 P 3/02 R und vom 11.04.2002 - B 3 P 10/01 R; zur Differenzierung im Kassenarztrecht Urteile des BSG vom 30.01.2001 - B 6 Ka 12/01 R -, - B 6 Ka 73/00 R -). - BGH, 08.02.1988 - II ZR 210/87
Zulässigkeit einer Neuwertversicherung für Yachten
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2002 - L 3 P 46/02
Für den Fall, dass wegen Unwirksamkeit oder Zweifelbehaftung eine Regelungslücke in vorformulierten Verträgen besteht, die nicht auf Einbeziehungs- oder Inhaltskontrollschranken beruht, wird in Rechtsprechung und Lehre die ergänzende Vertragsauslegung für zulässig gehalten (BGHZ 92, 363, 370; 103, 228, 234; BGHZ 117, 92 ff. m.w.N. zu einer Regelungslücke wegen Unwirksamkeit einer Klausel in den Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung MB/KT 78). - BVerwG, 10.10.2001 - 3 B 11.01
Wiedereröffnung eines durch Prozessvergleich abgeschlossenen Verfahrens - Streit …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2002 - L 3 P 46/02
Dem dieser Rechtsentwicklung zu entnehmenden Willen des Gesetzgebers entspricht es allein, eine Abwälzung der von den privaten Pflegepflichtversicherungsunternehmen zu tragenen Pauschgebühren durch Bestimmungen materiell-rechtlichen Charakters ebenso als ausgeschlossen anzusehen, wie es der Senat hinsichtlich der Abwälzung durch einen prozessualrechtlichen Kostenerstattungsanspruch nach § 193 Abs. 1 SGG bereits entschieden hat (Beschluss vom 20.09.2002, L 3 B 11/01 P).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2003 - L 3 P 8/03
Pflegeversicherung
Der Senat hat den Beteiligten das Senatsurteil vom 06. Dezember 2002, Az.: L 3 P 46/02 zugänglich gemacht.An dieser Rechtsprechung hält der Senat fest und verweist vollinhaltlich auf die Senatsurteile vom 06. Dezember 2002 (Az.: L 3 P 46/02) und vom 10. März 2003 (Az.: L 3 P 49/02), die sich eingehend und umfassend mit der Rechtslage auseinandersetzen.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2003 - L 3 B 9/03
Pflegeversicherung
Dies hat der Senat bereits mit Beschluss vom 20.09.2002 - L 3 B 11/02 P - festgestellt und hält hieran auch in Kenntnis der von der Klägerin zum Beleg der Richtigkeit ihrer Auffassung angeführten Rechtsprechung fest: Mag noch der Wortlaut von § 193 Abs. 4 SGG einer Auslegung im Sinne der von der Klägerin verfolgten Interessen zugänglich sein, steht der erkennbare Wille des historischen Gesetzgebers dieser Auslegung eindeutig entgegen mit der weiteren Konsequenz, dass auch die Umgehung der vom Gesetzgeber mit § 193 Abs. 4 SGG n.F. bestimmten Kostenlastverteilung bzw. der dahinterstehenden grundsätzlichen Kostenfreiheit des sozialgerichtlichen Verfahrens für natürliche Personen (§ 183 SGG) durch Zulassung eines materiellen-rechtlichen Erstattungsanspruches vertraglichen oder bürgerlich-rechtlichen Charakters nicht möglich ist (Urteile des Senats vom 06.12.2002 - L 3 P 46/02 -, Revision unter dem Az.: B 12 P 2/03 R anhängig; Urteil vom 10.03.2003 - L 3 P 49/02, Revision unter dem Az.: B 12 P 5/03 R anhängig).