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   LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2023 - L 2 AS 1423/23 B ER   

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https://dejure.org/2023,40321
LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2023 - L 2 AS 1423/23 B ER (https://dejure.org/2023,40321)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.12.2023 - L 2 AS 1423/23 B ER (https://dejure.org/2023,40321)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Dezember 2023 - L 2 AS 1423/23 B ER (https://dejure.org/2023,40321)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2023 - L 2 AS 1423/23
    Eilbedürftigkeit besteht, wenn dem Betroffenen ohne eine schnelle Entscheidung eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung seiner Rechte unmittelbar droht, die durch eine spätere Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. vom 12.05.2005 zum Az. 1 BvR 569/05, Rn. 23 bei juris).

    Können ohne die Gewährung von Eilrechtsschutz jedoch schwere und unzumutbare Nachteile entstehen, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, ist eine abschließende Prüfung erforderlich (BVerfG, Beschl. vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05, Rn. 24 f. bei juris).

    (BVerfG, Beschl. vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05, Rn. 26 bei juris; vgl. auch Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 14. Aufl. 2023, § 86b Rn 29a).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2023 - L 2 AS 1423/23
    Daraus folgt, dass gerichtlicher Rechtsschutz namentlich in Eilverfahren so weit wie möglich der Schaffung von vollendeten Tatsachen entgegenzuwirken hat, die dann, wenn sich eine Maßnahme bei (endgültiger) richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (BVerfG, Beschl. vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91, Rn. 28 bei juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2020 - L 19 AS 2035/19

    EU-Ausländer: Folgen der Verlustfeststellung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2023 - L 2 AS 1423/23
    Umstritten ist insbesondere, wie sich die Aufhebung der Anordnung des Sofortvollzugs der Verlustfeststellung und der damit verbundenen Pflicht zur Ausreise auswirkt und ob sich durch eine erneute Erfüllung der Voraussetzungen eines Freizügigkeitsrechts (beispielsweise so wie hier durch Arbeitsaufnahme) nach Erlass der Verlustfeststellung sich diese auf sonstige Weise damit erledigt (siehe dazu unter anderem Beschluss des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.03.2020 zum Aktenzeichen L 19 AS 2035/19 B ER).
  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2023 - L 2 AS 1423/23
    Dafür ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass die tatsächlichen Voraussetzungen von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund zur Überzeugung des erkennenden Gerichts mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorliegen (vgl. BSG, Beschl. vom 08.08.2001 - B 9 V 23/01, Rn. 5 bei juris).
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