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LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2022 - L 9 SO 139/21 |
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Sozialhilfe
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Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII Leistungen für Unterkunft und Heizung beim Wohnen in einer ambulant betreuten Wohnung Anforderungen an die Anerkennung von Aufwendungen gemäß § 42a Abs. 4 Satz 1 SGB XII
Verfahrensgang
- SG Aachen, 16.02.2021 - S 20 SO 89/20
- SG Aachen, 07.04.2022 - S 20 SO 89/20
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2022 - L 9 SO 139/21
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2021 - L 9 SO 8/21
Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII Bemessung des notwendigen …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2022 - L 9 SO 139/21
Der Leistungsträger hatte nicht die Gesamtverantwortung für die Lebensführung (dazu Urteil des Senats vom 02.12.2021 - L 9 SO 8/21) des Klägers übernommen.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2023 - L 9 SO 519/21 Der Kläger hat im Haus seiner Eltern 2, 5 Zimmer und ein Bad angemietet und er ist berechtigt, die Gemeinschaftsräume mitzubenutzen (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation bereits Urteil des Senates vom 07.04.2022 - L 9 SO 139/21).
Die Vorschrift ist über den Wortlaut hinaus auch dann anzuwenden, wenn die anderen Bewohner nicht Mieter, sondern wie hier Eigentümer der Unterkunft sind (Urteil des Senates vom 07.04.2022 - L 9 SO 139/21).
Denn auch in einer solchen Konstellation besteht die Möglichkeit einer missbräuchlichen Gestaltung durch Leistungsempfänger (Urteil des Senates vom 07.04.2022 - L 9 SO 139/21, vgl. zur alten Rechtslage bereits SG Dortmund Urteil vom 13.01.2015 - S 62 SO 45/13).