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   LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2015 - L 1 KR 61/11   

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https://dejure.org/2015,43180
LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2015 - L 1 KR 61/11 (https://dejure.org/2015,43180)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.12.2015 - L 1 KR 61/11 (https://dejure.org/2015,43180)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Dezember 2015 - L 1 KR 61/11 (https://dejure.org/2015,43180)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um die Aufnahme eines Rollstuhl-Bikes in das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streit um die Aufnahme eines Rollstuhl-Bikes in das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung

  • rechtsportal.de

    Streit um die Aufnahme eines Rollstuhl-Bikes in das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 74 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Leistungserbringern und Arzneimittelherstellern | Hilfsmittelerbringer | Hilfsmittelverzeichnis: Keine Aufnahme des Speedy-Duo 2

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R

    Krankenversicherung - Versorgung von Erwachsenen mit Rollstuhl-Bike -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2015 - L 1 KR 61/11
    a) Zwar handelt es sich bei dem streitigen Speedy-Duo 2 um ein Hilfsmittel, da es speziell für die Bedürfnisse behinderter Menschen konzipiert wurde (vgl. BSG, Urteil v. 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R, Rn. 26 - Rollstuhl-Bike).

    Die Prüfung, ob mit der vorgesehenen Verwendung ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betroffen ist, entfällt in den Fällen der Erst- und Ersatzausstattung, weil sich die unmittelbar auszugleichende Funktionsbeeinträchtigung selbst immer schon auf ein Grundbedürfnis bezieht (vgl. z.B. BSG, Urteil v. 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R, Rn. 31 - Rollstuhl-Bike m.w.N. aus der Rspr. des BSG).

    Bei der Bestimmung des Nahbereichs gilt ein abstrakter, von den Gegebenheiten des Wohnorts unabhängiger Maßstab, sodass es nicht darauf ankommt, welche Entfernungen der behinderte Mensch tatsächlich zu den jeweiligen Einrichtungen und Stellen zurückzulegen hat (zum Ganzen vgl. z.B. BSG, Urteil v. 25.02.2015 - B 3 KR 13/13 R, Rn. 20 ff. - schwenkbarer Autositz; Urteil v. 21.03.2013 - B 3 KR 3/12 R, Rn. 13 - Unterschenkelsportprothese; Urteil v. 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R, Rn. 32 ff. - Rollstuhl-Bike, jeweils m.w.N.).

    Es soll nicht die verlorene Körperfunktion "Gehfähigkeit" als solche ausgleichen, sondern vielmehr die Auswirkungen der verlorenen Gehfähigkeit (vgl. auch BSG, Urteil v. 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R, Rn. 32 ff. - Rollstuhl-Bike).

    Vergleichsmaßstab ist im mittelbaren Behinderungsausgleich hinsichtlich des Grundbedürfnisses "Mobilität" der nichtbehinderte Mensch, der, wie bereits dargelegt, die Wohnung verlässt, um bei einem kurzen Spaziergang "an die frische Luft zu kommen" oder um (zu Fuß) die üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind (vgl. auch BSG, Urteil v. 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R, Rn. 37, 41 - Rollstuhl-Bike).

    Hilfsmittel, die dem Versicherten eine über den Nahbereich hinausgehende Mobilität ermöglichen, sind zwar im Einzelfall gleichwohl zu Lasten der GKV verordnungsfähig, wenn besondere qualitative Momente dieses "Mehr" an Mobilität erfordern (BSG, Urteil v. 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R, Rn. 41 - Rollstuhl-Bike).

  • BSG, 25.02.2015 - B 3 KR 13/13 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf schwenkbaren Autositz zum Aufsuchen einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2015 - L 1 KR 61/11
    Bei der Bestimmung des Nahbereichs gilt ein abstrakter, von den Gegebenheiten des Wohnorts unabhängiger Maßstab, sodass es nicht darauf ankommt, welche Entfernungen der behinderte Mensch tatsächlich zu den jeweiligen Einrichtungen und Stellen zurückzulegen hat (zum Ganzen vgl. z.B. BSG, Urteil v. 25.02.2015 - B 3 KR 13/13 R, Rn. 20 ff. - schwenkbarer Autositz; Urteil v. 21.03.2013 - B 3 KR 3/12 R, Rn. 13 - Unterschenkelsportprothese; Urteil v. 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R, Rn. 32 ff. - Rollstuhl-Bike, jeweils m.w.N.).

    Etwas anderes folgt nicht aus § 31 Abs. 1 SGB IX. Die Vorschrift regelt vielmehr in Nr. 3 ausdrücklich, dass die Gewährung von Hilfsmitteln lediglich zum Ausgleich einer Behinderung "bei der Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens" in Betracht kommt (vgl. BSG, Urteil v. 25.02.2015 - B 3 KR 13/13 R, Rn. 30 - schwenkbarer Autositz).

  • BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 31/04 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Reha-Kinderwagen - Kind mit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2015 - L 1 KR 61/11
    Andere Grundbedürfnisse, die eine über den Nahbereich hinausgehende Mobilität erfordern, hat das BSG in der Integration von Kindern und Jugendlichen in den Kreis Gleichaltriger (BSG, Urteil v. 10.11.2005 - B 3 KR 31/04 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 10, Rn. 16 - Reha-Kinderwagen; BSG, Urteil v. 23.07.2002 - B 3 KR 2/02 R, SozR 3-2500 § 33 Nr. 46 S. 258 f. - Therapiedreirad; BSG, Urteil v. 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R, SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 S. 158 f. - Rollstuhl-Bike) sowie in der Erreichbarkeit von Ärzten und Therapeuten bei Bestehen einer besonderen gesundheitlichen Situation (BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7, juris Rn. 19 ff. - schwenkbarer Autositz) gesehen.

    Zur Beantwortung der Frage, ob besondere qualitative Umstände ausnahmsweise die Gewährung eines Rollstuhl-Bikes erfordern, sind die Umstände des jeweiligen Einzelfalls maßgebend (BSG, Urteil v. 10.11.2005 - B 3 KR 31/04 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 10, Rn. 16 - Reha-Kinderwagen).

  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 22/11 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelverzeichnis - Voraussetzungen für die Streichung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2015 - L 1 KR 61/11
    Das Hilfsmittelverzeichnis ist eine Auslegungs- und Orientierungshilfe für die Krankenkassen und die Leistungserbringer (BSG, Urteil v. 24.01.2013 - B 3 KR 22/11 R, Rn. 13), ohne dass die fehlende Aufnahme in das Verzeichnis die Gewährung eines Hilfsmittels im Einzelfall auf Lasten der GKV ausschließt.
  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R

    Krankenversicherung - Rollstuhl-Bike als Hilfsmittel - Zielrichtungen des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2015 - L 1 KR 61/11
    Hilfsmittel im Sinne von § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V sind alle sächlichen Mittel, die den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine bestehende Behinderung ausgleichen, selbst dann, wenn ihre Anwendung durch den Versicherten selbst sicherzustellen ist (BSG, Urteil v. 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R, Rn. 10 - Rollstuhl-Bike).
  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechtes Dreirad für ein Kind -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2015 - L 1 KR 61/11
    Andere Grundbedürfnisse, die eine über den Nahbereich hinausgehende Mobilität erfordern, hat das BSG in der Integration von Kindern und Jugendlichen in den Kreis Gleichaltriger (BSG, Urteil v. 10.11.2005 - B 3 KR 31/04 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 10, Rn. 16 - Reha-Kinderwagen; BSG, Urteil v. 23.07.2002 - B 3 KR 2/02 R, SozR 3-2500 § 33 Nr. 46 S. 258 f. - Therapiedreirad; BSG, Urteil v. 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R, SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 S. 158 f. - Rollstuhl-Bike) sowie in der Erreichbarkeit von Ärzten und Therapeuten bei Bestehen einer besonderen gesundheitlichen Situation (BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7, juris Rn. 19 ff. - schwenkbarer Autositz) gesehen.
  • BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 8/08 R

    Krankenversicherung - Versorgung eines gehunfähigen Versicherten mit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2015 - L 1 KR 61/11
    So ist etwa die Erschließung des Nahbereichs ohne das begehrte Hilfsmittel unzumutbar, wenn Wegstrecken im Nahbereich nur unter Schmerzen oder nur unter Inanspruchnahme fremder Hilfe bewältigt werden können (BSG, Urteil v. 12.08.2009 - B 3 KR 8/08 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 27, Rn. 24 - Elektrorollstuhl) oder wenn die hierfür benötigte Zeitspanne erheblich über derjenigen liegt, die ein nicht behinderter Mensch für die Bewältigung entsprechender Strecken zu Fuß benötigt.
  • BSG, 21.03.2013 - B 3 KR 3/12 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - kein Anspruch auf Versorgung mit einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2015 - L 1 KR 61/11
    Bei der Bestimmung des Nahbereichs gilt ein abstrakter, von den Gegebenheiten des Wohnorts unabhängiger Maßstab, sodass es nicht darauf ankommt, welche Entfernungen der behinderte Mensch tatsächlich zu den jeweiligen Einrichtungen und Stellen zurückzulegen hat (zum Ganzen vgl. z.B. BSG, Urteil v. 25.02.2015 - B 3 KR 13/13 R, Rn. 20 ff. - schwenkbarer Autositz; Urteil v. 21.03.2013 - B 3 KR 3/12 R, Rn. 13 - Unterschenkelsportprothese; Urteil v. 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R, Rn. 32 ff. - Rollstuhl-Bike, jeweils m.w.N.).
  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Versicherter - Hilfsmittel -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2015 - L 1 KR 61/11
    Andere Grundbedürfnisse, die eine über den Nahbereich hinausgehende Mobilität erfordern, hat das BSG in der Integration von Kindern und Jugendlichen in den Kreis Gleichaltriger (BSG, Urteil v. 10.11.2005 - B 3 KR 31/04 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 10, Rn. 16 - Reha-Kinderwagen; BSG, Urteil v. 23.07.2002 - B 3 KR 2/02 R, SozR 3-2500 § 33 Nr. 46 S. 258 f. - Therapiedreirad; BSG, Urteil v. 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R, SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 S. 158 f. - Rollstuhl-Bike) sowie in der Erreichbarkeit von Ärzten und Therapeuten bei Bestehen einer besonderen gesundheitlichen Situation (BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7, juris Rn. 19 ff. - schwenkbarer Autositz) gesehen.
  • BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 10/07 R

    Aufnahme von Geräten der nichtinvasiven Magnetfeldtherapie in das

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2015 - L 1 KR 61/11
    Ein Hilfsmittel ist von der Leistungspflicht umfasst, soweit es den gesetzlichen Anforderungen entspricht und daher zu Lasten der GKV verordnungsfähig ist (vgl. BSG, Urteil v. 12.08.2009 - B 3 KR 10/07 R, Rn. 15 m.w.N.).
  • BSG, 22.04.2009 - B 3 KR 11/07 R

    Krankenversicherung - Hüftprotektoren keine Hilfsmittel - Merkmale einer

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel -

  • LSG Saarland, 21.10.2015 - L 2 KR 92/14

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Anspruch auf motorunterstütztes

  • LSG Schleswig-Holstein, 15.12.2011 - L 5 KR 31/10

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Handbike mit zuschaltbarem Elektroantrieb -

  • LSG Thüringen, 30.04.2013 - L 6 KR 568/08

    Kostenerstattungsanspruch des Versicherten gegen die Krankenkasse für ein

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2018 - L 1 KR 56/14

    Krankenversicherung - Hilfsmittelverzeichnis - Anspruch auf Aufnahme eines

    Allerdings müsste eine Listung des Produktes in dem Hilfsmittelverzeichnis unterbleiben, wenn es regelmäßig nicht von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst wird (LSG Nordrhein-Westfalen v. 8. Dezember 2015 - L 1 KR 61/11 - juris Rn. 35).
  • SG Berlin, 23.05.2016 - S 81 KR 1778/15

    Krankenversicherung - Hilfsmittelverzeichnis - Aufnahme eines medizinischen

    Ebenso wie sie nicht auf sachenrechtlich selbstständige Teilkomponenten eines komplexen Hilfsmittelsystems begrenzt werden kann, wenn deren Wirkung nur im Gesamtsystem eintritt (siehe dazu LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Februar 2010 - L 9 KR 18/08 -, juris Rn. 23 ff.; Engelmann, in jurisPK-SGB V, 2. Aufl., § 139 Rn. 29; Butzer, in: Becker/Kingreen, SGB V, 4. Aufl. 2014, § 139 Rn. 6), kann die Eintragung auch nicht auf einzelne Funktionen eines einheitlichen Hilfsmittels beschränkt werden (vgl. auch - zur fehlenden Eintragungsfähigkeit bei Vorliegen einer grundsätzlich über den mittelbaren Behinderungsausgleich hinausgehenden "überschießenden Funktion" - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8. Dezember 2015 - L 1 KR 61/11 -, juris Rn. 35).

    Die Eintragung des Messgerätes als solches in das HMV vermittelt aus Sicht eines objektiven Nutzers jedenfalls in Verbindung mit der Bewerbung des Messgerätes durch die Klägerin bereits den Eindruck, der medizinische Nutzen der Cholesterinselbstmessung mittels dieses Messgerätes sei (abstrakt) nachgewiesen (vgl. auch LSG Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8. Dezember 2015 - L 1 KR 61/11 -, juris Rn. 36).

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