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LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2021 - L 11 KR 860/20 B ER |
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- rechtsportal.de
Anspruch auf häusliche Krankenpflege in der gesetzlichen Krankenversicherung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs und eines Anordnungsgrundes im Hinblick auf eine ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gelsenkirchen, 23.11.2020 - S 31 KR 883/20
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2021 - L 11 KR 860/20 B ER
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2016 - L 11 KR 465/16
Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten; Zulassung nach dem Arzneimittelrecht; …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2021 - L 11 KR 860/20
Droht dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren verfolgten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13 - Senat, Beschluss vom 26. Juli 2016 - L 11 KR 465/16 B ER - Beschluss vom 12. August 2013 - L 11 KA 92/12 B ER -), es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfG, Beschluss vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13 -).So müssen die Gerichte unter Umständen wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit Rechtsfragen nicht vertiefend behandeln und ihre Entscheidung maßgeblich auf der Grundlage einer Interessenabwägung treffen (Senat, Beschluss vom 26. Juli 2016 - L 11 KR 465/16 B ER -).
In diesem Rahmen ist zu berücksichtigen, zu welchen Konsequenzen die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bei späterem Misserfolg des Antragstellers im Hauptsacheverfahren einerseits gegenüber der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes bei nachfolgendem Obsiegen in der Hauptsache andererseits führen würde (Senat, Beschluss vom 26. Juli 2016 - L 11 KR 465/16 B ER - Beschluss vom 14. Januar 2015 - L 11 KA 44/14 B ER -).
- BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 38/04 R
Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - ständige Beobachtung des …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2021 - L 11 KR 860/20
Die Hilfeleistungen umfassen Maßnahmen verschiedenster Art wie z.B. Injektionen, Verbandwechsel, Katheterisierung, Einläufe, Spülungen, Einreibungen, Dekubitusversorgung, Krisenintervention, Feststellung und Beobachtung des jeweiligen Krankenstandes und der Krankheitsentwicklung, die Sicherung notwendiger Arztbesuche, die Medikamentengabe sowie die Kontrolle der Wirkungen und Nebenwirkungen von Medikamenten (BSG, Urteil vom 10. November 2005 - B 3 KR 38/04 R - SozR 4-2500 § 37 Nr. 6).Ein nach Maßgabe des Gesetzesrechts in § 37 Abs. 2 SGB V bestehender Leistungsanspruch kann durch möglicherweise entgegenstehendes Richtlinienrecht (in der Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie) nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden (auch dazu BSG, Urteil vom 10. November 2005 a.a.O.).
Der krankenversicherungsrechtliche Anspruch auf häusliche Krankenpflege umfasst auch die ständige Beobachtung des Versicherten durch eine medizinische Fachkraft, wenn diese wegen der Gefahr lebensbedrohlicher Komplikationen von Erkrankungen jederzeit einsatzbereit sein muss, um die nach Lage der Dinge jeweils erforderlichen medizinischen Maßnahmen durchzuführen (vgl. BSG, Urteil vom 10. November 2005 - a.a.O.).
- BVerfG, 26.06.2018 - 1 BvR 733/18
Genügend intensive Durchdringung der Sach- und Rechtslage kann für Entscheidungen …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2021 - L 11 KR 860/20
Die grundrechtlichen Belange der Antragstellerin sind hierzu umfassend in die Abwägung einzustellen, da sich die Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte zu stellen haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 1 BvR 733/18 - hierzu auch Senat, Beschluss vom 28. Juni 2013 - L 11 SF 74/13 ER - Beschluss vom 19. November 2012 - L 11 KR 473/12 B ER -).Findet eine - gemessen am Gewicht der geltend gemachten Grundrechtsverletzungen - genügend intensive Durchdringung der Sach- und Rechtslage statt, kann es unschädlich sein, wenn das Gericht den Ausgang des Hauptsacheverfahrens gleichwohl als offen einschätzt und die von ihm vorgenommene Prüfung selbst als summarisch bezeichnet, ohne deswegen allein auf eine Folgenabwägung abzustellen, sofern nur deutlich wird, dass das Gericht den Ausgang des Hauptsacheverfahrens für weitgehend zuverlässig prognostizierbar hält (so BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 1 BvR 733/18 -).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2013 - L 11 SF 74/13
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2021 - L 11 KR 860/20
Die grundrechtlichen Belange der Antragstellerin sind hierzu umfassend in die Abwägung einzustellen, da sich die Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte zu stellen haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 1 BvR 733/18 - hierzu auch Senat, Beschluss vom 28. Juni 2013 - L 11 SF 74/13 ER - Beschluss vom 19. November 2012 - L 11 KR 473/12 B ER -). - BVerfG, 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12
Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) an Gewährung …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2021 - L 11 KR 860/20
Die Notwendigkeit einer umfassenden Prüfung der Sach- und Rechtslage besteht eingedenk der aus Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) folgenden Anforderungen an den Eilrechtsschutz dennoch nur ausnahmsweise (hierzu BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 BvR 2366/12 -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - L 11 KA 44/14
Fallwertbezogene Budgetierung der Vergütung spezieller Laborleistungen
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2021 - L 11 KR 860/20
In diesem Rahmen ist zu berücksichtigen, zu welchen Konsequenzen die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bei späterem Misserfolg des Antragstellers im Hauptsacheverfahren einerseits gegenüber der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes bei nachfolgendem Obsiegen in der Hauptsache andererseits führen würde (Senat, Beschluss vom 26. Juli 2016 - L 11 KR 465/16 B ER - Beschluss vom 14. Januar 2015 - L 11 KA 44/14 B ER -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2013 - L 11 KA 92/12
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2021 - L 11 KR 860/20
Droht dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren verfolgten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13 - Senat, Beschluss vom 26. Juli 2016 - L 11 KR 465/16 B ER - Beschluss vom 12. August 2013 - L 11 KA 92/12 B ER -), es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfG, Beschluss vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13 -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2019 - L 11 KR 442/18
Anspruch auf Versorgung mit Cannabis nach vertragsärztlicher Verordnung in der …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2021 - L 11 KR 860/20
Ein Anordnungsgrund ist nur dann gegeben, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass ihm unter Berücksichtigung der widerstreitenden öffentlichen Belange ein Abwarten bis zur Entscheidung der Hauptsache nicht zuzumuten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Januar 2019 - L 11 KR 442/18 B ER - KrV 2019, 126 m.w.N.). - BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz gegen die sofortige …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2021 - L 11 KR 860/20
Droht dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren verfolgten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13 - Senat, Beschluss vom 26. Juli 2016 - L 11 KR 465/16 B ER - Beschluss vom 12. August 2013 - L 11 KA 92/12 B ER -), es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfG, Beschluss vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13 -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2012 - L 11 KR 473/12
Krankenversicherung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2021 - L 11 KR 860/20
Die grundrechtlichen Belange der Antragstellerin sind hierzu umfassend in die Abwägung einzustellen, da sich die Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte zu stellen haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 1 BvR 733/18 - hierzu auch Senat, Beschluss vom 28. Juni 2013 - L 11 SF 74/13 ER - Beschluss vom 19. November 2012 - L 11 KR 473/12 B ER -).