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   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2002 - L 2 KN 159/99 KR   

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https://dejure.org/2002,16427
LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2002 - L 2 KN 159/99 KR (https://dejure.org/2002,16427)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.07.2002 - L 2 KN 159/99 KR (https://dejure.org/2002,16427)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Juli 2002 - L 2 KN 159/99 KR (https://dejure.org/2002,16427)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Sozialrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Versorgung mit ärztlich verordneter Sondernahrung und auf Erstattung der dafür aufgewendeten Kosten gegenüber seiner Krankenversicherung; Notwendigkeit eines erneuten Kostenübernahmeantrags im Falle eines Wechsels der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.12.1997 - 1 RK 23/95

    Mehraufwendungen für Diät- oder Krankenkost

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2002 - L 2 KN 159/99
    Die auf der Grundlage des § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V erlassenen AMR regeln als untergesetzliche Rechtsnormen den Umfang und die Modalitäten der Arzneimittelversorgung mit verbindlicher Wirkung auch für die Versicherten (BSGE 81, 73ff = SozR 3-2500 § 92 Nr. 7; s. auch BSGE 81, 240, 242ff = SozR 3-2500 § 27 Nr. 9).

    Es kann offen bleiben, ob diese Ausnahmeregelung in der Zeit vom 01. Juli 1997 bis zum 31. Dezember 1998 wegen Verstoßes gegen die höherrangige Norm des § 31 Abs. 1 (jetzt: Satz 1) SGB V (lex superior derogat legi inferiori) keine Rechtswirkung entfalten konnte (vgl. dazu BSGE 81, 240, 242ff = SozR 3-2500 § 27 Nr. 9).

  • BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 9/98 KR R

    Krankenversicherung - behandlungsbedürftige Krankheit - erektile Dysfunktion -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2002 - L 2 KN 159/99
    Auf die Frage, ob und wieweit das Vertrauen in eine bestehende Rechtslage geschützt ist und wie weit dieses Vertrauen durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des BSG beseitigt werden kann (vgl. dazu BSGE 85, 36, 55f = SozR 3 - 2500 § 27 Nr. 11), kommt es damit hier im Ergebnis nicht an.
  • BSG, 16.11.1999 - B 1 KR 9/97 R

    Bindungswirkung bei der Bewilligung wiederkehrender Behandlungsmaßnahmen, keine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2002 - L 2 KN 159/99
    Die Genehmigung dient zwar gleichzeitig als Rechtsgrund für etwaige spätere Leistungen, die auf ihre Grundlage gewährt werden, stellt jedoch wegen der begrenzten Bindungswirkung von Bewilligungen im Krankenversicherungsrecht (ähnlich wie im Sozialhilferecht) keine Anspruchsgrundlage für unbegrenzte Leistungsansprüche bis zum Eintritt einer wesentlichen Änderung der maßgeblichen Verhältnisse dar (BSGE 85, 132, 133f = SozR 3-2500 § 27 Nr. 12 mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 32/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2002 - L 2 KN 159/99
    Die auf der Grundlage des § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V erlassenen AMR regeln als untergesetzliche Rechtsnormen den Umfang und die Modalitäten der Arzneimittelversorgung mit verbindlicher Wirkung auch für die Versicherten (BSGE 81, 73ff = SozR 3-2500 § 92 Nr. 7; s. auch BSGE 81, 240, 242ff = SozR 3-2500 § 27 Nr. 9).
  • VG Düsseldorf, 25.06.2013 - 26 K 2842/12

    Beihilfe; Ernährung; Nahrungsergänzungsmittel; Demenz; Sondennahrung;

    LSG NRW, Urteil vom 11. Juli 2002 - L 2 KN 159/99 KR - Juris.
  • SG Aachen, 19.04.2005 - S 13 KR 21/04

    Krankenversicherung

    Die von der Beklagten und auch vom Bundesausschuss in diese Formulierung hineingelesene begriffliche Einschränkung, wonach die Applikation über eine Sonde Voraussetzung für die Verordnungsfähigkeit zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung sein soll, lässt sich weder dem Wortlaut noch dem Sinn und Zweck der Regelung entnehmen (vgl. dazu ausführlich: LSG, Urteil vom 11.07.2002 - L 2 KN 159/99 KR).
  • SG Köln, 21.03.2007 - S 19 KA 27/05
    So bedürften auch Patienten mit Störungen des Kohlenhydratstoffwechsels einer spezifischen Nahrungsform, um ein Fortschreiten des regelwidrigen Körperzustandes zu verhindern; die Notwendigkeit der Öffnungsklausel folge daraus: aus dem Wortlaut der in § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB V genannten Nahrungsformen könne gerade nicht abgeleitet werden, dass allein sie von dem Versorgungsanspruch der Versicherten erfasst würden, wie durch die Rechtsprechung festgestellt sei, insbesondere des LSG NW im Urteil vom 11.07.2002 - L 2 KN 159/99 KR.
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