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   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2013 - L 9 AL 88/12   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2013 - L 9 AL 88/12 (https://dejure.org/2013,21586)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.07.2013 - L 9 AL 88/12 (https://dejure.org/2013,21586)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - L 9 AL 88/12 (https://dejure.org/2013,21586)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 31/06 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - stufenweise

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2013 - L 9 AL 88/12
    Hiergegen hat der Kläger am 06.09.2010 Klage erhoben und sich zur Begründung seiner Auffassung auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 21.03.2007 (B 11a AL 31/06 R) berufen.

    Dieses ist zwischenzeitlich durch das BSG höchstrichterlich geklärt (BSG, Urt. v. 21.03.2007 - B 11a AL 31/06 R = SozR 4-4300 § 118 Nr. 1)".

    Etwas anderes lässt sich auch der Entscheidung BSG vom 21.03.2007 - B 11a AL 31/06 R - (SozR 4-4300 § 118 Nr. 1) nicht entnehmen.

    Da demnach bereits die Voraussetzung der objektiven Verfügbarkeit zu bejahen ist, war nicht zu prüfen, ob diese gemäß § 125 SGB III a.F. - wie im vom BSG im Urt. v. 21.03.2007 (aaO) entschiedenen Fall wegen möglicher mehr als sechsmonatiger Leistungsunfähigkeit für alle zumutbaren Tätigkeiten - zu fingieren ist.

  • BSG, 22.03.2005 - B 1 KR 22/04 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Arbeitsloser - abschnittsweise

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2013 - L 9 AL 88/12
    Nach den Regelungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) wird der Umfang des Versicherungsschutzes nämlich aus dem jeweils konkret bestehenden Versicherungsverhältnis abgeleitet (vgl. dazu ausführlich BSG, Urt. v. 19.09.2002 - B 1 KR 11/02 R -, BSGE 90, 72-84, juris Rn. 19ff, 24; BSG, Urt. v. 22.03.2005 - B 1 KR 22/04 R -, BSGE 94, 247-258, juris Rn. 12f).

    "Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ergibt sich der Maßstab für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit aus dem Umfang des Versicherungsschutzes in dem jeweils konkreten Versicherungsverhältnis im Zeitpunkt der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (vgl. nur BSG, SozR 4-2500 § 44 Nr. 6, 9).

    In der Krankenversicherung der Arbeitslosen richtet sich der Maßstab für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit des Versicherten, anders als in der Krankenversicherung der Beschäftigten, jedenfalls nach dem Ende des sechsten Monats seiner Arbeitslosigkeit nach den Zumutbarkeitskriterien des SGB III, selbst wenn er bereits während der ersten sechs Monate arbeitsunfähig wurde und er sodann über diese Zeit hinaus Krankengeld bezog (BSG, Urt. v. 22.03.2005 - B 1 KR 22/04 R -, aaO. Lts. 2 und Rn. 20, BSG vom 19.9.2002 - B 1 KR 11/02 R, aaO, Rn. 16, 26 mwN.).

    Eine sechsmonatige Schutzfrist (offen gelassen auch in den Entscheidungen des BSG vom 19.9.2002, aaO., Rn.23f, 25f und vom 22.03.2005, aaO., Rn. 19) ist aus systematischen Gründen jedenfalls nicht erst ab Beginn des Arbeitslosengeldbezuges einzuräumen, denn diese hätte zur Folge, dass ein ausgesteuerter Arbeitsloser grundsätzlich trotz Vorliegens aller sonstigen Voraussetzungen einschließlich der Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach § 126 SGB III a.F. hätte, da er dann nicht erst während des Bezuges von Arbeitslosengeld arbeitsunfähig geworden ist, sondern bereits zuvor; selbst bei Annahme der Voraussetzungen des § 126 SGB a.F. könnte er während der ersten 6 Monate nur 6 Wochen lang Arbeitslosengeld beziehen.

  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 11/02 R

    Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - zuletzt ausgeübte Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2013 - L 9 AL 88/12
    Nach den Regelungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) wird der Umfang des Versicherungsschutzes nämlich aus dem jeweils konkret bestehenden Versicherungsverhältnis abgeleitet (vgl. dazu ausführlich BSG, Urt. v. 19.09.2002 - B 1 KR 11/02 R -, BSGE 90, 72-84, juris Rn. 19ff, 24; BSG, Urt. v. 22.03.2005 - B 1 KR 22/04 R -, BSGE 94, 247-258, juris Rn. 12f).

    In der Krankenversicherung der Arbeitslosen richtet sich der Maßstab für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit des Versicherten, anders als in der Krankenversicherung der Beschäftigten, jedenfalls nach dem Ende des sechsten Monats seiner Arbeitslosigkeit nach den Zumutbarkeitskriterien des SGB III, selbst wenn er bereits während der ersten sechs Monate arbeitsunfähig wurde und er sodann über diese Zeit hinaus Krankengeld bezog (BSG, Urt. v. 22.03.2005 - B 1 KR 22/04 R -, aaO. Lts. 2 und Rn. 20, BSG vom 19.9.2002 - B 1 KR 11/02 R, aaO, Rn. 16, 26 mwN.).

    Dabei richtet sich die Arbeitsunfähigkeit jedenfalls dann nicht mehr nach den besonderen Anforderungen der zuletzt ausgeübten Beschäftigung, wenn der Versicherte seit dem Verlust des Arbeitsplatzes mehr als sechs Monate als Arbeitsloser krankenversichert war (vgl. BSG, Urt. v. 19.09.2002 - B 1 KR 11/02 R aaO, juris, Leitsatz 1).

  • LSG Baden-Württemberg, 28.03.2012 - L 3 AL 5132/11
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2013 - L 9 AL 88/12
    Der 16. Senat hat dort zu Recht entschieden, dass die unentgeltliche Tätigkeit für einen Arbeitgeber im Rahmen einer stufenweise Wiedereingliederung auch außerhalb der Nahtlosigkeitsregelung des § 125 SGB III a.F. kein die Arbeitslosigkeit ausschließendes leistungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis begründet und durch die Aufnahme der stufenweisen Wiedereingliederung auch keine Arbeitsunfähigkeit im Sinne des § 126 SGB III a.F. eintritt (so auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urt. v. 28.03.2012 - L 3 AL 5132/11 -, juris Rn. 24ff).

    Durch diese Vorschrift wird nämlich lediglich das für einen Arbeitslosengeldanspruch gem. § 119 Abs. 1 Nr. 3 SGB III a.F. erforderliche Merkmal der Verfügbarkeit fingiert (Brand, in: Niesel/Brand, Arbeitsförderung (SGB III), 5. Aufl. 2010, § 125 SGB III a.F.; LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 28.03.2012 - L 3 AL 5132/11 (juris Rn. 34)).

  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 15/86

    Student - Arbeitsvermittlung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2013 - L 9 AL 88/12
    Objektive Verfügbarkeit verlangt grundsätzlich das Fehlen solcher Umstände, die eine gleichzeitige Ausübung abhängiger Beschäftigung ausschließen (BSG, Urt. v. 29.09.1987 - 7 Rar 15/86-, BSGE 62, 166-173, juris Rn. 27, 29).
  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 137/89

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Verfügbarkeit bei Betreuung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2013 - L 9 AL 88/12
    Eine Betätigung, die auf längere Dauer angelegt und planvoll gestaltet ist und derart betrieben wird, dass sie die für eine Berufstätigkeit erforderliche Zeit vollständig in Anspruch nimmt, die mithin für jeden Tag, an dem sie stattfindet, die Möglichkeit ausschließt, berufstätig zu sein, schließt die objektive Verfügbarkeit deshalb auch dann aus, wenn der Arbeitslose jederzeit bereit war, im Falle eines Arbeitsangebots diese Tätigkeit aufzugeben (BSG, Urt. v. 12. Dezember 1990 - 11 RAr 137/89 -, juris Rn. 20).
  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 37/91

    Arbeitsentgelt bei Wiedereingliederung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2013 - L 9 AL 88/12
    Für die Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung nach § 28 des Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) besteht kein Arbeitsverhältnis, sondern ein Rechtsverhältnis eigener Art (Bundesarbeitsgericht (BAG), Urt. v. 28.07.1999, 4 AZR 192/98, BAGE 92, 140, 143 f.; BAG, Urt. v. 29.01.1992, 5 AZR 37/91, BAGE 69, 272, 276 f.).
  • BAG, 28.07.1999 - 4 AZR 192/98

    Stufenweise Wiedereingliederung und Fahrtkostenerstattung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2013 - L 9 AL 88/12
    Für die Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung nach § 28 des Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) besteht kein Arbeitsverhältnis, sondern ein Rechtsverhältnis eigener Art (Bundesarbeitsgericht (BAG), Urt. v. 28.07.1999, 4 AZR 192/98, BAGE 92, 140, 143 f.; BAG, Urt. v. 29.01.1992, 5 AZR 37/91, BAGE 69, 272, 276 f.).
  • BSG, 28.09.1993 - 11 RAr 69/92

    Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2013 - L 9 AL 88/12
    Für diese Beschäftigungslosigkeit im leistungsrechtlichen Sinn sind nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. u.a. BSG, SozR 4100 § 101 Nr. 7; BSG, SozR 3-4100 § 101 Nr. 5; BSG SozR 3-4100 § 101 Nr. 6) weder das Bestehen oder das Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses noch die beitragsrechtliche Beurteilung entscheidend.
  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 97/94

    Abgrenzung eines Beschäftigungsverhältnisses iS. von § 101 Abs. 1 S. 1 AFG von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2013 - L 9 AL 88/12
    Für diese Beschäftigungslosigkeit im leistungsrechtlichen Sinn sind nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. u.a. BSG, SozR 4100 § 101 Nr. 7; BSG, SozR 3-4100 § 101 Nr. 5; BSG SozR 3-4100 § 101 Nr. 6) weder das Bestehen oder das Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses noch die beitragsrechtliche Beurteilung entscheidend.
  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

  • BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 70/03 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - Arbeitslosmeldung -

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 21/05 R

    Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - Beurteilung des

  • BSG, 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R

    Zulässigkeit der Verrechnungserklärung durch Verwaltungsakt -

  • BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 20/12 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - Beschäftigungslosigkeit -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2012 - L 16 AL 90/12

    Arbeitslosenversicherung

  • BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 13/87

    Bewährungshilfeverein - Betriebsähnliche Maßnahme - Arbeitslosigkeit -

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