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LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2020 - L 2 AS 2109/19 B ER |
Zitiervorschläge
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.02.2020 - L 2 AS 2109/19 B ER (https://dejure.org/2020,13325)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Februar 2020 - L 2 AS 2109/19 B ER (https://dejure.org/2020,13325)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- sozialrechtsiegen.de
Rechtswirksamkeit eines per E-Mail eingelegten Rechtsmittels
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Köln, 13.12.2019 - S 11 AS 3814/19
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2020 - L 2 AS 2109/19 B ER
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 09.05.2018 - B 12 KR 26/18 B
Elektronischer Rechtsverkehr - Unzulässigkeit einer Container-Signatur ab 1. …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2020 - L 2 AS 2109/19
Die Möglichkeit einer Nachreichung des Dokuments in einer wirksamen Form gemäß § 65a Abs. 6 SGG kommt hier unabhängig davon, dass eine Nachreichung bislang unterblieben ist, nicht in Betracht, denn diese Regelung greift nur bei nicht bearbeitungsfähigen, aber nicht bei fehlerhaft signierten elektronischen Dokumenten (siehe Beschluss de s Bundessozialgerichts vom 09.05.2018 zum Az. B 12 KR 26/18 B zur Rn. 9 bei Juris).Aufgrund der gerichtlichen Fürsorgepflicht kann ein Prozessbeteiligter erwarten, dass ein unzulässig eingelegtes Rechtsmittel in angemessener Zeit bemerkt wird und innerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs die notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um mittels rechtlichen Hinweises an den Beteiligten ein drohendes Fristversäumnis zu vermeiden (Bundessozialgericht, Beschluss vom 09.05.2018, Az. B 12 KR 26/18 B, Rn. 11 bei Juris).
- BSG, 04.07.2018 - B 8 SO 44/18 B
Beschwerde gegen Gerichtsbescheid mit einfacher E-Mail
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2020 - L 2 AS 2109/19
Von diesen Formerfordernissen kann auch dann nicht abgesehen werden, wenn sich im Einzelfall aus der E-Mail oder den begleitenden Umständen die Urheberschaft und der Wille, das elektronische Dokument für diesen Zweck in den Verkehr zu bringen, mit hinreichender Sicherheit ergibt (siehe auch Bundessozialgericht, Beschluss vom 04.07.2018 zum Az. B 8 SO 44/18 B zur Rn. 5 bei Juris). - BSG, 12.10.2016 - B 4 AS 1/16 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Berufungsschrift in elektronischer …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2020 - L 2 AS 2109/19
Der Senat folgt der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 12.10.2016 zum Az. B 4 AS 1/16 R, zur Rn. 20 bei Juris).