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   LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2020 - L 4 R 369/13   

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https://dejure.org/2020,15149
LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2020 - L 4 R 369/13 (https://dejure.org/2020,15149)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.02.2020 - L 4 R 369/13 (https://dejure.org/2020,15149)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Februar 2020 - L 4 R 369/13 (https://dejure.org/2020,15149)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 303/09 B
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2020 - L 4 R 369/13
    Als gesetzliche Rentenversicherung gelten nicht Systeme, die vorwiegend zur Sicherung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst geschaffen sind (§ 15 Abs. 2 Satz 3 FRG) (BSG, Urteil vom 19.11.2009, a.a.O., Rn. 17).

    Dies ist z.B. dann nicht der Fall, wenn in den streitigen Zeiten (nachweisbar) auch Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit oder einer sonstigen Arbeitsunterbrechung fallen, für die der Arbeitgeber anders als bei den Beschäftigungszeiten keine Beiträge zur Rentenversicherung entrichten musste oder solche Zeiten jedenfalls nicht ausgeschlossen werden können (BSG, Urteil vom 19.11.2009, a.a.O., Rn. 23 m.w.N.).

    Hingegen ist die Beitragszeit aufgrund der Beschäftigung eines Mitglieds bei einer rumänischen LPG als nachgewiesen im Sinne des § 22 Abs. 3 FRG anzusehen, wenn für deren Mitglieder eine gesetzliche Rentenversicherung als Pflichtversicherung bestand und wenn die entsprechenden Beiträge ohne Rücksicht auf Zeiten der Arbeitsunterbrechung einzelner Mitglieder durchgehend entrichtet wurden (BSG, Urteil vom 19.11.2009 a.a.O., Rn. 23 m.w.N.).

    Gleiches gilt, wenn der Zeuge über völlig aus der Luft gegriffene Behauptungen Aussagen machen soll, die allein den Zweck haben, die Partei erst über ihr unbekannte Vorgänge und Sachverhalte zu informieren (BSG, Beschluss vom 19.11.2009, B 13 R 303/09 B, Rn. 12 m.w.N. zitiert nach juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2010 - L 2 R 435/10

    Fremdrentenrecht - Kürzung der Beitrags- oder Beschäftigungszeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2020 - L 4 R 369/13
    Hieraufhin ergänzte der Kläger die Begründung seines Überprüfungsantrags mit Schreiben vom 09.12.2010 unter Berufung auf ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 17.11.2010 (L 2 R 435/10) damit, dass das Arbeitsbuch sein Arbeitsleben zwischen dem 19. und 33. Lebensjahr abbilde, so dass glaubhaft sei, dass, wie bescheinigt, keine Krankheitszeiten angefallen seien.

    Soweit sich der Kläger weiterhin auf das Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 17.11.2010 (L 2 R 435/10) beziehe, werde damit der Rahmen einer zulässigen Beweiswürdigung überschritten.

    Will ein Versicherter den Nachweis führen, dass die im Arbeitsbuch bescheinigten Arbeitsverhältnisse ununterbrochen bestanden haben, so muss er sich weiterer Erkenntnisquellen bedienen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.11.2010, L 2 R 435/10, Rn. 83 m.w.N. zitiert nach juris).

    Die vom Kläger zur Begründung einer ungekürzten Anrechnung seiner in der ehemaligen Sowjetunion anzurechnenden Zeiten herangezogenen Urteile des LSG Niedersachsen-Bremen vom 17.11.2010 (L 2 R 435/10) und 03.06.2015 (L 2 R 227/13) sind nicht überzeugend, da es sich um einzelfallbezogene Entscheidungen handelt und der Sachverhalt im vorliegenden Fall abweichend ist.

  • BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 17/92

    Streit über die Anrechnung von im Ausland zurückgelegte Beitragszeiten und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2020 - L 4 R 369/13
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 31.03.1993, 13 RJ 17/92) unterscheidet sich die arbeitsrechtliche Stellung der Kolchosmitglieder von derjenigen der Arbeiter/Angestellten in einem Staatsbetrieb.

    Die Einführung der monatlichen Bargeldentlohnungen an Kolchosmitglieder hat das Zentralkomitee der kommunistischen Partei und der Ministerrat der UdSSR im Jahr 1966 beschlossen, einzelne Kolchosen haben diese Form der Entlohnung aber schon früher praktiziert (vgl. BSG, Urteil vom 31.03.1993, 13 RJ 17/92, Rn. 35-43 m.w.N. zitiert nach juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 7 R 4280/17

    Fremdrentenrecht - Nachweis von Beitragszeiten - sowjetisches Arbeitsbuch - keine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2020 - L 4 R 369/13
    Zu den Verhältnissen der sonstigen Arbeitnehmer in der ehemaligen UdSSR und einer fehlenden Vergleichbarkeit mit Kolchosmitgliedern hat das LSG Baden-Württemberg in einem Urteil vom 21.02.2019 (L 7 R 4280/17) zutreffend ausgeführt, dass bei Unterbrechungen der Arbeit durch Krankheit, unbezahlten Urlaub und unentschuldigte Fehlzeiten die Pflicht zur Entrichtung von Beiträgen zur Rentenversicherung durch den Arbeitgeber entfiel.

    Daher war nach sowjetischen Recht im Krankheitsfall (anders ggf. bei einem Arbeits- bzw. Betriebsunfall) durch den Arbeitgeber kein Lohn zu entrichten, sodass insofern auch keine Beiträge an den Sozialversicherungsfonds abzuführen waren (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.02.2019, L 7 R 4280/17, Rn. 29 m.w.N. zitiert nach juris).

  • BSG, 13.10.1967 - 12 RJ 198/64
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2020 - L 4 R 369/13
    Das BSG (Urteil vom 13.10.1967, 12 RJ 198/64) hat zum Beweis von Beitragszeiten durch Zeugen ausgeführt, dass der Beweis auch durch andere Beweismittel als die Versicherungsunterlagen geführt werden kann, wenn sich aus diesen Beweismitteln mit ähnlicher Sicherheit wie aus den Versicherungsunterlagen ergibt, dass alle im Einzelnen für die Rentenberechnung festzustellenden Tatsachen vorliegen.

    Schließlich wären auch bei Unterstellung eines gelungenen Nachweises der Anzahl der Wehrübungen sowie des Nichtbestehens von längeren Arbeitsunfähigkeiten weiterhin die oben dargestellten Widersprüchlichkeiten in den vorgelegten Unterlagen (Arbeitsbuch, Lohnlistenauszug und Archivbescheinigung) verblieben, weshalb auch bei Benutzung der Zeugen als anderes Beweismittel neben den vorliegenden Versicherungsunterlagen nach der oben dargestellten Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 13.10.1967, 12 RJ 198/64) weiterhin vernünftige, im konkreten Sachverhalt begründete Zweifel an der kalendermäßigen Dauer der entgeltlichen Beschäftigung bestehen würden.

  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 67/08 R

    Fremdrentenrecht - LPG-Beitragszeiten in Rumänien - anteilmäßige Berücksichtigung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2020 - L 4 R 369/13
    Als Beitragszeiten gelten gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3 FRG (aber) nicht Zeiten, a) die ohne Beitragsleistung rückwirkend in ein System der gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen worden sind, b) die außerhalb der Herkunftsgebiete ohne Beitragsleistung an den Träger im Herkunftsgebiet oder in einem System nach Absatz 2 Satz 3 zurückgelegt worden sind, c) für die EP nicht ermittelt werden, d) die von Zeit- oder Berufssoldaten oder vergleichbaren Personen zurückgelegt worden sind (vgl. BSG, Urteil vom 19.11.2009, B 13 R 67/08 R, Rn. 16 zitiert nach juris).

    Das auf eine ungekürzte Berücksichtigung der nach dem FRG zurückgelegten Beitragszeiten gerichtete Klagebegehren kann nur dann Erfolg haben, wenn weder nach § 22 Abs. 3 FRG noch nach § 26 FRG die Entgeltpunkte für Beitragszeiten um (mindestens) 1/6 zu kürzen sind (vgl. BSG, Urteil vom 19.11.2009, B 13 R 67/08 R, Rn. 24 zitiert nach juris).

  • LSG Bayern, 08.02.2017 - L 13 R 899/13

    Anrechnung von Beitragszeiten bei einem nicht-deutschen Rentenversicherungsträger

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2020 - L 4 R 369/13
    Hierzu hat das Bayerische LSG in einem Urteil vom 08.02.2017 (L 13 R 899/13) zutreffend ausgeführt, der Gesetzgeber habe in Kenntnis der nach und nach verbesserten Nachweismöglichkeiten der FRG-Berechtigten in Bezug auf Beginn und Ende von Beschäftigungsverhältnissen und der hierzu ergangenen ständigen Rechtsprechung des BSG an seiner pauschalen Kürzung um 1/6 festgehalten.

    Selbst eine generelle Kürzung um 1/6 ohne jede Möglichkeit für FRG-Berechtigte, den Nachweis einer durchgängigen Beitragsentrichtung zu erbringen, wäre angesichts des Fürsorgecharakters der FRG-Leistungen und des in diesem Zusammenhang bestehenden weiten Ermessensspielraums des Gesetzgebers aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden (Bayerisches LSG, Urteil vom 08.02.2017, L 13 R 899/13, Rn. 46 zitiert nach juris).

  • BSG, 14.12.2016 - B 13 R 9/16 R

    Rentenzahlung nach dem Tod des Leistungsberechtigten - Überweisungen eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2020 - L 4 R 369/13
    Das vom Kläger vorgelegte Arbeitsbuch ist zum Nachweis der fehlenden Unterbrechung nicht ausreichend, da lediglich Angaben zu Beginn und Ende der einzelnen Arbeitsverhältnisse, Angaben zu - krankheitsbedingten oder anderweitigen - Unterbrechungen der einzelnen Arbeitsverhältnisse jedoch nicht enthalten sind (vgl. BSG, Beschluss vom 29.06.2018, B 13 R 9/16 R, Rn. 16 zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2015 - L 2 R 227/13

    6/6-Bewertung von Zeiten nach dem Fremdrentengesetz; Nachweis einer Tatsache im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2020 - L 4 R 369/13
    Die vom Kläger zur Begründung einer ungekürzten Anrechnung seiner in der ehemaligen Sowjetunion anzurechnenden Zeiten herangezogenen Urteile des LSG Niedersachsen-Bremen vom 17.11.2010 (L 2 R 435/10) und 03.06.2015 (L 2 R 227/13) sind nicht überzeugend, da es sich um einzelfallbezogene Entscheidungen handelt und der Sachverhalt im vorliegenden Fall abweichend ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2019 - L 21 R 370/15

    Bewertung von Zeiten als Beitragszeiten im Anwendungsbereich des FRG in der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2020 - L 4 R 369/13
    Bei festgestellter Mitgliedschaft ist daher der Schluss auf eine vollständige (lückenlose) Beitragsentrichtung zulässig, solange keine Anhaltspunkte gegen eine Beitragszahlung vorliegen, mithin keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Beitragsentrichtung durch Beschäftigungslücken (z.B. Arbeitsunfähigkeit, Witterung) bei durchgehender Mitgliedschaft nicht in Frage gestellt werden muss (vgl. LSG, Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.01.2019, L 21 R 370/15, Rn. 37 m.w.N. zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - L 7 R 1192/12

    Fremdrentenrecht - Beitragszeit eines Mitglieds einer Kolchose in der ehemaligen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2016 - L 3 R 148/13
  • BSG, 20.08.1974 - 4 RJ 241/73

    Anrechnung - Beschäftigungszeit - Beitragszeit - Nachweis - Kein

  • BSG, 28.11.1957 - 4 RJ 186/56

    Höhe einer Invalidenrente - Berechnung der Rentenhöhe - Differenzierung zwischen

  • LSG Bayern, 30.09.2015 - L 2 P 22/13

    UN Behindertenrechtskonvention und SGB XI

  • LSG Hessen, 28.03.2008 - L 5 R 32/07

    Anerkennung in Rumänien zurückgelegter Beitragszeiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2022 - L 14 R 714/15

    Anspruch auf Berücksichtigung von Versicherungszeiten nach dem FRG für Mitglieder

  • LSG Bayern, 28.03.2012 - L 19 R 755/08

    Zum Nachweis von in Kasachstan zurückgelegten Beitragszeiten nach dem FRG

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2022 - L 14 R 714/15

    Anspruch auf Berücksichtigung von Versicherungszeiten nach dem FRG für Mitglieder

    Der Senat hat die Beteiligten mit Schreiben vom 31.07.2020 vor dem Hintergrund der Entscheidung des 4. Senats in dem Verfahren L 4 R 369/13 zu einer Entscheidung nach § 153 Abs. 4 SGG unter Hinweis auf die mangelnde Erfolgsaussicht der Berufung angehört.

    Auch gegenüber dem Bevollmächtigten hat der Senat nochmals mit Schreiben vom 10.11.2021 angefragt, ob vor dem Hintergrund der rechtskräftigen Entscheidung in der Rechtssache L 4 R 369/13 die Berufung zurückgenommen werde; gleichzeitig hat der Senat darauf hingewiesen, dass andernfalls - wie angekündigt - im Beschlusswege entschieden werde.

    Spätere Entwicklungen der Sach- und Rechtslage, die die Zeit nach Erlass des Ausgangsverwaltungsaktes betreffen, sind für die Entscheidung nach § 44 SGB X nicht von Belang (so auch LSG NRW, Urteil vom 14.02.2020 - L 4 R 369/13 -, Rn. 38, juris; in einem dem hier vorliegenden Verfahren vergleichbaren Fall).

    Soweit der Kläger diesbezüglich vorträgt, die Regelung sei nach Aufgabe des Eingliederungsprinzips nicht mehr zeitgemäß, folgt der Senat dieser Auffassung unter Bezugnahme auf die insoweit überzeugenden Ausführungen des 4. Senats des LSG Nordrhein-Westfalen nicht (LSG NRW, Urteil vom 14.02.2020 - L 4 R 369/13 -, Rn. 49, juris).

    Selbst eine generelle Kürzung um 1/6 ohne jede Möglichkeit für FRG-Berechtigte, den Nachweis einer durchgängigen Beitragsentrichtung zu erbringen, wäre angesichts des Fürsorgecharakters der FRG-Leistungen und des in diesem Zusammenhang bestehenden weiten Ermessensspielraums des Gesetzgebers aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden (Bayerisches LSG, Urteil vom 08.02.2017, L 13 R 899/13, Rn. 46, juris; LSG NRW, Urteil vom 14.02.2020 - L 4 R 369/13 -, Rn. 49, juris).

    Wie bereits der 4. Senat des LSG Nordrhein-Westfalen in einem vergleichbaren Fall ausgeurteilt hat (LSG NRW, Urteil vom 14.02.2020 - L 4 R 369/13 -, Rn. 55, juris), sind die tatsächlichen Verhältnisse in der Sowchose nicht vergleichbar mit den Verhältnissen in einer sowjetischen Kolchose oder einer rumänischen LPG.

    Bei den Kolchosen handelte es sich daher um eine echte Pauschalbeitragszahlung (LSG NRW, Urteil vom 14.02.2020 - L 4 R 369/13 -, Rn. 56, juris).

    Vom Versicherten benannte Zeugen sind nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen zum Nachweis von Beitragszeiten geeignet, z. B., wenn der Zeuge als Lohnbuchhalter aus eigener Wahrnehmung die ununterbrochene Beitragsleistung bestätigen kann (LSG NRW, Urteil vom 14.02.2020 - L 4 R 369/13 -, juris).

    Eine derartige, stärker differenzierende Regelung habe der Gesetzgeber jedoch nicht getroffen und sei hierzu auch verfassungsrechtlich nicht verpflichtet (dem ist zutreffend auch gefolgt, LSG NRW, Urteil vom 14.02.2020 - L 4 R 369/13 -, Rn. 49, juris).

    Die Urteile des LSG Niedersachsen-Bremen vom 17.11.2010 (L 2 R 435/10) und 03.06.2015 (L 2 R 227/13) sind insoweit schon nicht überzeugend (so auch i.E. bereits LSG NRW, Urteil vom 14.02.2020 - L 4 R 369/13 -, Rn. 56, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 16.07.2020 - L 10 R 2853/16

    Nachweis von nach dem FRG zu berücksichtigenden sowjetischen Beitragszeiten -

    Wie der 7. Senat des LSG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 21.02.2019 (L 7 R 4280/17, a.a.O., m.w.N. auch zur Rspr. des BSG; dem folgend auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.02.2020, L 4 R 369/13) erneut festgestellt hat, entfiel in der ehemaligen U. .

    Entgegen der Auffassung der Klägerseite ergibt sich aus dem Gutachten des IOR von Juli 2019 nichts Abweichendes (wie hier auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.02.2020, L 4 R 369/13, a.a.O.).

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