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   LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2022 - L 7 AS 930/21 B   

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https://dejure.org/2022,4544
LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2022 - L 7 AS 930/21 B (https://dejure.org/2022,4544)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.02.2022 - L 7 AS 930/21 B (https://dejure.org/2022,4544)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Februar 2022 - L 7 AS 930/21 B (https://dejure.org/2022,4544)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an die hinreichenden Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits über die Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung der Regelbedarfe im Jahr 2019 durch den Gesetzgeber

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 28.08.2013 - 1 BvL 12/12
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2022 - L 7 AS 930/21
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG sind die Vorschriften über die Festsetzung der Höhe des Regelbedarfs sowie deren Fortschreibung bis zum Jahr 2014 mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfG Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13).

    Zur Zulässigkeit dieses Vorgehens hat das BVerfG ausgeführt (BVerfG Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 Rn. 137): "Eine Hochrechnung anhand der Preisentwicklung in den Ausgabepositionen, aus denen sich der regelbedarfsrelevante Verbrauch zusammensetzt, ist mit dem Grundgesetz ebenso vereinbar wie die Orientierung an einem gemischten Index, der neben der Preisentwicklung auch die Entwicklung der Löhne und Gehälter berücksichtigt.

    Hinzuweisen ist insbesondere darauf, dass dem BVerfG bekannt war, dass gerade die Kosten für Haushaltsenergie evtl. einer besonderen Preissteigerung unterliegen (vgl. BVerfG Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/11, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 Rn 55) und es dennoch die pauschale Fortschreibung der Regelbedarfe für verfassungsrechtlich zulässig gehalten hat.

    Anhaltspunkte dafür, dass trotz der Neufestsetzung des Regelbedarfs 2017 einschließlich der Fortschreibung gem. § 7 RBEG und der weiteren Fortschreibung gem. § 28a Abs. 2 SGB XII im Jahr 2019 eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen entstanden wäre, auf die der Gesetzgeber durch eine Neufestsetzung des Regelbedarfs hätte reagieren müssen (BVerfG Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 Rn. 144), sind nicht ersichtlich.

  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2022 - L 7 AS 930/21
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG sind die Vorschriften über die Festsetzung der Höhe des Regelbedarfs sowie deren Fortschreibung bis zum Jahr 2014 mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfG Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13).

    Zur Zulässigkeit dieses Vorgehens hat das BVerfG ausgeführt (BVerfG Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 Rn. 137): "Eine Hochrechnung anhand der Preisentwicklung in den Ausgabepositionen, aus denen sich der regelbedarfsrelevante Verbrauch zusammensetzt, ist mit dem Grundgesetz ebenso vereinbar wie die Orientierung an einem gemischten Index, der neben der Preisentwicklung auch die Entwicklung der Löhne und Gehälter berücksichtigt.

    Anhaltspunkte dafür, dass trotz der Neufestsetzung des Regelbedarfs 2017 einschließlich der Fortschreibung gem. § 7 RBEG und der weiteren Fortschreibung gem. § 28a Abs. 2 SGB XII im Jahr 2019 eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen entstanden wäre, auf die der Gesetzgeber durch eine Neufestsetzung des Regelbedarfs hätte reagieren müssen (BVerfG Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 Rn. 144), sind nicht ersichtlich.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2020 - L 7 AS 164/20
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2022 - L 7 AS 930/21
    Nicht streitgegenständlich ist indes die in diesem Bescheid getroffene Regelung zu den Bedarfen der Kosten und Unterkunft und Heizung der Klägerin, denn hierbei handelt es sich um einen eigenständigen Streitgegenstand (vgl. etwa BSG Urteil vom 26.05.2011 - B 14 AS 132/10 R), den das Sozialgericht mit Beschluss vom 20.11.2020 iSv § 202 SGG iVm § 145 Abs. 2 ZPO vom vorliegenden Verfahren abgetrennt hat und nunmehr unter einem anderen Aktenzeichen behandelt (vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 24.03.2020 - L 7 AS 164/20 B).

    Es besteht kein Anlass, für das streitbefangene Jahr 2019 hiervon abzuweichen (vgl. hierzu auch Senatsbeschlüsse vom 03.05.2021 - L 7 AS 1777/20 B und vom 24.03.2020 - L 7 AS 164/20 B).

  • BVerfG, 18.08.2011 - 1 BvL 10/11

    Normenkontrollantrag zur Regelung der Vergütung von Berufsbetreuern unzulässig

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2022 - L 7 AS 930/21
    Hinzuweisen ist insbesondere darauf, dass dem BVerfG bekannt war, dass gerade die Kosten für Haushaltsenergie evtl. einer besonderen Preissteigerung unterliegen (vgl. BVerfG Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/11, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 Rn 55) und es dennoch die pauschale Fortschreibung der Regelbedarfe für verfassungsrechtlich zulässig gehalten hat.
  • BVerfG, 04.05.2015 - 1 BvR 2096/13

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung schließt gleichzeitige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2022 - L 7 AS 930/21
    Prozesskostenhilfe ist auch zu bewilligen, wenn in der Hauptsache eine Beweisaufnahme erforderlich ist und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen wird (BVerfG Beschlüsse vom 04.05.2015 - 1 BvR 2096/13, vom 09.10.2014 - 1 BvR 83/12 und vom 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Beschlüsse vom 05.11.2020 - L 7 AS 743/20 B, vom 20.04.2016 - L 7 AS 1645/15 B und vom 15.02.2016 - L 7 AS 1681/15 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - L 7 AS 1645/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2022 - L 7 AS 930/21
    Prozesskostenhilfe ist auch zu bewilligen, wenn in der Hauptsache eine Beweisaufnahme erforderlich ist und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen wird (BVerfG Beschlüsse vom 04.05.2015 - 1 BvR 2096/13, vom 09.10.2014 - 1 BvR 83/12 und vom 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Beschlüsse vom 05.11.2020 - L 7 AS 743/20 B, vom 20.04.2016 - L 7 AS 1645/15 B und vom 15.02.2016 - L 7 AS 1681/15 B).
  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 132/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschränkung des Streitgegenstandes -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2022 - L 7 AS 930/21
    Nicht streitgegenständlich ist indes die in diesem Bescheid getroffene Regelung zu den Bedarfen der Kosten und Unterkunft und Heizung der Klägerin, denn hierbei handelt es sich um einen eigenständigen Streitgegenstand (vgl. etwa BSG Urteil vom 26.05.2011 - B 14 AS 132/10 R), den das Sozialgericht mit Beschluss vom 20.11.2020 iSv § 202 SGG iVm § 145 Abs. 2 ZPO vom vorliegenden Verfahren abgetrennt hat und nunmehr unter einem anderen Aktenzeichen behandelt (vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 24.03.2020 - L 7 AS 164/20 B).
  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2022 - L 7 AS 930/21
    Prozesskostenhilfe ist auch zu bewilligen, wenn in der Hauptsache eine Beweisaufnahme erforderlich ist und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen wird (BVerfG Beschlüsse vom 04.05.2015 - 1 BvR 2096/13, vom 09.10.2014 - 1 BvR 83/12 und vom 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Beschlüsse vom 05.11.2020 - L 7 AS 743/20 B, vom 20.04.2016 - L 7 AS 1645/15 B und vom 15.02.2016 - L 7 AS 1681/15 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2021 - L 7 AS 1777/20

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2022 - L 7 AS 930/21
    Es besteht kein Anlass, für das streitbefangene Jahr 2019 hiervon abzuweichen (vgl. hierzu auch Senatsbeschlüsse vom 03.05.2021 - L 7 AS 1777/20 B und vom 24.03.2020 - L 7 AS 164/20 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2016 - L 7 AS 1681/15
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2022 - L 7 AS 930/21
    Prozesskostenhilfe ist auch zu bewilligen, wenn in der Hauptsache eine Beweisaufnahme erforderlich ist und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen wird (BVerfG Beschlüsse vom 04.05.2015 - 1 BvR 2096/13, vom 09.10.2014 - 1 BvR 83/12 und vom 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Beschlüsse vom 05.11.2020 - L 7 AS 743/20 B, vom 20.04.2016 - L 7 AS 1645/15 B und vom 15.02.2016 - L 7 AS 1681/15 B).
  • BSG, 11.07.2019 - B 14 AS 44/18 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - abschließende Entscheidung über zunächst

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2018 - L 7 AS 193/18

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

  • BSG, 17.09.2020 - B 4 AS 3/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung -

  • BVerfG, 09.10.2014 - 1 BvR 83/12

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2016 - L 19 AS 885/16

    Arbeitslosengeld II; Aufhebungs- und Erstattungsbescheid; Wesentliche Änderung;

  • BSG, 05.07.2017 - B 14 AS 36/16 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - vorläufige Entscheidung über Leistungen

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