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   LSG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2015 - L 8 R 15/14 B   

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https://dejure.org/2015,28449
LSG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2015 - L 8 R 15/14 B (https://dejure.org/2015,28449)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.09.2015 - L 8 R 15/14 B (https://dejure.org/2015,28449)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. September 2015 - L 8 R 15/14 B (https://dejure.org/2015,28449)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachforderung von Sozialbeiträgen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Aufhebung des angefochtenen Betriebsprüfungsbescheides durch die Beklagte im Klageverfahren vor dem SG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.01.2009 - IX ZR 235/08

    Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts zur Höhe des Streitwerts einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2015 - L 8 R 15/14
    Sind diese als nur gering anzusehen, kann ein deutlicher Abschlag von 75 Prozent des Nennwertes der Forderung angemessen sein (BGH, Beschluss v. 22.1.2009, IX ZR 235/08, juris, Rdnr. 5 ff.).
  • BGH, 10.10.2013 - IX ZR 30/13

    Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle: Zulässigkeit einer negativen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2015 - L 8 R 15/14
    Eine Vollstreckung trotz gleichwohl erfolgter Restschuldbefreiung käme im vorliegenden Verfahren nach näherer Maßgabe des § 302 Nr. 1 InsO in Betracht, wonach von der Erteilung einer Restschuldbefreiung Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung nicht berührt werden, sofern der Gläubiger - im vorliegenden Fall die für den Beitragseinzug zuständige Beigeladene als Einzugsstelle, die auch nach einer Arbeitgeberprüfung durch die Rentenversicherung Gläubiger des Gesamtsozialversicherungsbeitrags bleibt (vgl. Jochim, in: jurisPK-SGB IV, 2. Aufl., § 28p Rdnr. 148 unter Hinweis auf BT-Drucks. 13/1205, S. 6) - die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Abs. 2 InsO zur Tabelle angemeldet hatte (zur Zulässigkeit der negativen Feststellungsklage des Schuldners bezüglich des Rechtsgrundes der vorsätzlich begangenen Handlung vgl. Bundesgerichtshof [BGH], Urteil v. 10.10.2013, IX ZR 30/13).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2014 - L 8 R 636/13

    Streitwertfestsetzung nach § 182 Insolvenzordnung ( InsO )

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2015 - L 8 R 15/14
    Nach Auffassung des Senats ist der Streitwert weder in Anwendung der §§ 182, 185 Satz 3 InsO in Höhe des Betrages festzusetzen, der bei einer Verteilung der Insolvenzmasse für die Forderung zu erwarten ist (zur Bemessung des Streitwertes der Klage eines Insolvenzverwalters vgl. Senat, Beschluss v. 14.3.2014, L 8 R 636/13 B), noch kann bei der Bemessung des Streitwertes ohne Weiteres auf den in dem angefochtenen Bescheid bezifferten Nachforderungsbetrag zurückgegriffen werden.
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