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LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2016 - L 3 R 899/16 B |
Zitiervorschläge
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.12.2016 - L 3 R 899/16 B (https://dejure.org/2016,47407)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - L 3 R 899/16 B (https://dejure.org/2016,47407)
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Aufwendungen für den Kauf eines Laser-Haarentfernungsgerätes - Keine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben; Aufwendungen für den Kauf eines Laser-Haarentfernungsgerätes; Keine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben; Aufwendungen für den Kauf eines Laser-Haarentfernungsgerätes; Keine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
- rechtsportal.de
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Aachen, 19.09.2016 - S 13 R 374/16
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2016 - L 3 R 899/16 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Rheinland-Pfalz, 02.03.2016 - L 6 R 504/14
Verschaffungspflicht des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers bei Erfordernis …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2016 - L 3 R 899/16
Als Beispiele für einen kausalen Zusammenhang zwischen Behinderung und einem Arbeitsmittel mag hier etwa ein täglich mehrfach höhenverstellbarer Schreibtisch (Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 02.03.2016 - L 6 R 504/14) oder die in der Literatur immer wieder angeführte Rollstuhl-Rampe angeführt werden. - BSG, 04.06.2013 - B 11 AL 8/12 R
Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Erstattungsanspruch …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2016 - L 3 R 899/16
Auch durch die seit dem 01.07.2001 in § 33 Abs. 3 Nr. 6 SGB IX verankerten sonstigen Hilfen ist keine Rechtsänderung in dem bis dahin bestehenden Rechtszustand eingetreten (BSG Urteil vom 04.06.2013 - B 11 AL 8/12 R Rn 25 f.).