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LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2019 - L 17 U 183/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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Unfallversicherung
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Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB VII
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Münster, 03.03.2016 - S 10 U 333/14
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2019 - L 17 U 183/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 25.05.2011 - B 12 KR 8/09 R
Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Teilnehmer an Leistungen zur …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2019 - L 17 U 183/16
Dem hiergegen unter Bezugnahme auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25.05.2011 (B 12 KR 8/09) eingelegten Widerspruch half die Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom 26.08.2014 insoweit ab, als sie eine Nachversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung für den Förderungszeitraum vom 01.10.2007 bis 31.03.2012 bewilligte.Nach dem Urteil des BSG vom 25.05.2011, a.a.O., habe es sich bei der Förderung ihres Studiums durch die Beklagte um einen wesentlichen Beitrag eines nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) zuständigen Leistungsträgers zur Teilhabe eines behinderten Menschen am Arbeitsleben gehandelt.
Das zur Krankenversicherungspflicht ergangene Urteil des BSG vom 25.05.2011, a.a.O., ist, entgegen der Auffassung der Klägerin, nicht auf die Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht übertragbar, auch wenn die Klägerin danach durch die Teilförderung an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben teilgenommen hat.
Auch das BSG ist in seinem Urteil vom 25.05.2011, a.a.O., nicht davon ausgegangen, dass der Gesetzgeber die Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung gleich regeln wollte.
Es hat explizit darauf hingewiesen, dass " in § 5 Abs. 1 Nr. 6 SGB V im Vergleich zu § 165 Abs. 1 Nr. 4 RVO auch das zusätzliche Erfordernis des Bezugs von Übergangsgeld als einer bestimmten Geldleistung entfallen (…vgl demgegenüber § 3 Satz 1 Nr. 3 SGB VI sowie BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 38) " ist (siehe Urteil des BSG vom 25.05.2011, a.a.O., Rn. 16).
- BSG, 26.03.1998 - B 12 KR 14/97 R
Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Beitragstragung - berufsfördernde …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2019 - L 17 U 183/16
Es hat explizit darauf hingewiesen, dass " in § 5 Abs. 1 Nr. 6 SGB V im Vergleich zu § 165 Abs. 1 Nr. 4 RVO auch das zusätzliche Erfordernis des Bezugs von Übergangsgeld als einer bestimmten Geldleistung entfallen (vgl demgegenüber § 3 Satz 1 Nr. 3 SGB VI sowie BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 38) " ist (…siehe Urteil des BSG vom 25.05.2011, a.a.O., Rn. 16).