Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2007 - L 10 KA 21/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14581
LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2007 - L 10 KA 21/06 (https://dejure.org/2007,14581)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.10.2007 - L 10 KA 21/06 (https://dejure.org/2007,14581)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Oktober 2007 - L 10 KA 21/06 (https://dejure.org/2007,14581)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,14581) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Klinikbetreibers auf Erteilung einer Ermächtigung für die Einrichtung einer Psychiatrischen Institutsambulanz; Anforderungen an das Bestehen eines Allgemeinkrankenhauses; Ermächtigung psychiatrischer Krankenhäuser zur Einrichtung einer Institutsambulanz; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2004 - L 10 KA 33/03

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2007 - L 10 KA 21/06
    Zudem folge aus dem Urteil des erkennenden Senats vom 22.09.2004 - L 10 KA 33/03 -, dass auch Tageskliniken die Merkmale des Krankenhausbegriffs des § 107 SGB V erfüllen könnten.

    Die Ermächtigung ist ohne jegliche Bedarfsprüfung bei Vorliegen der Voraussetzungen zu erteilen (Senatsurteil vom 22.09.2004 - L 10 KA 33/03 -).

    Die darin aufgeführten Merkmale (dazu unten) gelten auch im Anwendungsbereich des § 118 Abs. 1 SGB V (so bereits das Urteil des Senats vom 22.09.2004 - L 10 KA 33/03 -).

    Der Senat merkt klarstellend an, dass aus seiner Entscheidung vom 22.09.2004 - L 10 KA 33/03 - nichts zugunsten der Klägerin hergeleitet werden kann.

    bb) Handelt es sich bei der Tagesklinik um kein Krankenhaus im Sinn des §§ 118 Abs. 1 Satz 1, § 107 Abs. 1 SGB V, käme eine Ermächtigung dennoch in Betracht, wenn die Tagesklinik organisatorisch und räumlich an ein Krankenhaus angebunden wäre (vgl. BSG vom. 21.06.1995 - 6 RKa 49/94 - LSG NRW vom 22.09.2004 - L 10 KA 33/03 - SG Marburg vom 23.05.2007 - S 12 Ka 33/06 -).

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 22.09.2004 - L 10 KA 33/03 - ausgeführt, es müsse gewährleistet sein, dass den ambulanten Patienten alle Einrichtungen personeller und sächlicher Art des Krankenhauses im Bedarfsfall zugute kommen können; das setze nicht zwingend die Einrichtung der Institutsambulanz im Gebäude des Psychiatrischen Krankenhauses voraus, wohl aber eine organisatorische und räumliche Anbindung der Behandlungseinrichtung an die Klinik (in diesem Sinn auch BSG vom 21.06.1995 - 6 Rka 49/94 -).

  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 49/94

    Begriff der psychiatrischen Institutsambulanz

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2007 - L 10 KA 21/06
    Nach bisher vorliegender Rechtsprechung (Bezugnahme auf ein Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 21.06.1995, 6 RKa 49/94 in: SozR 3-2500 § 118 Nr. 2) seien Tageskliniken nicht auf der Grundlage der maßgeblichen Vorschrift des § 118 Abs. 1 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V) zu ermächtigen.

    Hingegen sei die Entscheidung des BSG vom 21.06.1995 (a.a.O.) nicht einschlägig, weil § 118 SGB V nach Verkündung dieses Urteils neu gefasst worden sei.

    Dem stehe auch nicht das Urteil des BSG vom 21.06.1995 (a.a.O.) entgegen, denn diesem sei eine Aussage dahingehend, dass Tageskliniken keine psychiatrischen Krankenhäuser im Sinne des § 118 Abs. 1 S. 1 SGB V sein könnten, nicht zu entnehmen.

    § 118 Abs. 1 SGB V dient der Versorgung des besonderen Klientels der psychiatrischen Krankenhäuser, das sich nach den in der Psychiatrie-Enquete getroffenen Feststellungen von der in nervenärztlichen Praxen ganz erheblich unterscheidet; aus diesem Grunde sowie wegen der geringen Zahl der vorhandenen psychiatrischen Krankenhäuser besteht keine Konkurrenzsituation zur ambulanten Versorgung durch niedergelassene Ärzte (vgl. BSG vom 21.06.1995 - 6 RKa 49/94 - SozR 3-2500 § 118 Nr. 2 = SGb 1996, 493 = USK 95104).

    bb) Handelt es sich bei der Tagesklinik um kein Krankenhaus im Sinn des §§ 118 Abs. 1 Satz 1, § 107 Abs. 1 SGB V, käme eine Ermächtigung dennoch in Betracht, wenn die Tagesklinik organisatorisch und räumlich an ein Krankenhaus angebunden wäre (vgl. BSG vom. 21.06.1995 - 6 RKa 49/94 - LSG NRW vom 22.09.2004 - L 10 KA 33/03 - SG Marburg vom 23.05.2007 - S 12 Ka 33/06 -).

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 22.09.2004 - L 10 KA 33/03 - ausgeführt, es müsse gewährleistet sein, dass den ambulanten Patienten alle Einrichtungen personeller und sächlicher Art des Krankenhauses im Bedarfsfall zugute kommen können; das setze nicht zwingend die Einrichtung der Institutsambulanz im Gebäude des Psychiatrischen Krankenhauses voraus, wohl aber eine organisatorische und räumliche Anbindung der Behandlungseinrichtung an die Klinik (in diesem Sinn auch BSG vom 21.06.1995 - 6 Rka 49/94 -).

  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 4/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung von vollstationärer,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2007 - L 10 KA 21/06
    Das BSG habe bereits mit Urteil vom 04.03.2004 (B 3 KR 4/03 R in: SozR 4-2500 § 39 Nr. 1) ausgeführt, dass der Krankenhausbegriff unabhängig davon erfüllt werde, ob es sich um voll- oder teilstationäre Leistungen handele.

    Mit Beschluss vom 22.03.2005 wies der Beklagte den Widerspruch zurück: Die Entscheidung des BSG vom 04.03.2004 (a.a.O.) sei nicht einschlägig.

    dd) Etwas anderes folgt schließlich, entgegen der Auffassung der Klägerin, auch nicht aus § 39 Abs. 1 S. 1 SGB V. Hiernach wird die Krankenhausbehandlung vollstationär, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant erbracht (zur Abgrenzung u.a.: BSG vom 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R - und 04.03.2004 - B 3 KR 4/03 - sowie 08.09.2004 - B 6 KA 14/03 R -).

    Aus der von der Klägerin bezogenen Entscheidung des BSG vom 04.03.2004 - B 3 KR 4/03 - folgt nichts anderes.

  • BSG, 20.01.2005 - B 3 KR 9/03 R

    Krankenversicherung - Abgrenzung - stationäre Krankenhausbehandlung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2007 - L 10 KA 21/06
    Auch die Rechtsprechung hat aus § 107 Abs. 1 SGB V geschlossen, dass besondere Mittel wie eine apparative Mindestausstattung, geschultes Pflegepersonal und jederzeit präsente bzw. rufbereite Ärzte eine Einrichtung als Krankenhaus prägen (vgl. BSG vom 20.01.2005 - B 3 KR 9/03 R - BSGE 59, 116, 117 = SozR 2200 § 184 Nr. 27; BSG SozR 2200 § 184 Nr. 28; BSGE 83, 254, 259 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 1; BSG SozR 3-2500 § 109 Nr. 9), jedoch im Hinblick auf das Merkmal "Krankenhausbehandlung" weder den Einsatz aller dieser Mittel gefordert noch stets als ausreichend angesehen.

    Bei einer psychiatrischen Erkrankung kann der Einsatz von krankenhausspezifischen Geräten in den Hintergrund treten und allein der notwendige Einsatz von Ärzten, therapeutischen Hilfskräften und Pflegepersonal sowie die Art der Medikation die Notwendigkeit einer stationären Behandlung begründen (BSG vom 20.01.2005 - B 3 KR 9/03 R - BSGE 92, 300, 305 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 2).

  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung ambulanter,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2007 - L 10 KA 21/06
    Gleichzeitig werden hierin die wesentlichen Merkmale genannt, die eine Krankenhausbehandlung prägen (BSG vom 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R -).

    dd) Etwas anderes folgt schließlich, entgegen der Auffassung der Klägerin, auch nicht aus § 39 Abs. 1 S. 1 SGB V. Hiernach wird die Krankenhausbehandlung vollstationär, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant erbracht (zur Abgrenzung u.a.: BSG vom 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R - und 04.03.2004 - B 3 KR 4/03 - sowie 08.09.2004 - B 6 KA 14/03 R -).

  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 26/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Erteilung einer poliklinischen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2007 - L 10 KA 21/06
    Mittels Ermächtigung von Institutsambulanzen soll ein qualitativ-spezieller, durch niedergelassene Ärzte nicht entsprechend abgedeckter Versorgungsbedarf für eine bestimmte Gruppe behandlungsbedürftiger Kranker kompensiert werden (vgl. BSG vom 05.02.2003 - B 6 KA 26/02 R -).

    Hinzu kommt: Im Urteil vom 05.02.2003 - B 6 KA 26/02 R - hat das BSG ausgeführt, im Verfahren über die Erteilung einer poliklinischen Institutsermächtigung nach § 117 Abs. 2 SGB V seien die Grundlagen der hochschulbehördlichen Anerkennung der Ausbildungsstätte nicht mehr zu überprüfen.

  • BSG, 13.05.2004 - B 3 KR 18/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit - Vormundschaftsgericht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2007 - L 10 KA 21/06
    Bei einer psychiatrischen Erkrankung kann der Einsatz von krankenhausspezifischen Geräten in den Hintergrund treten und allein der notwendige Einsatz von Ärzten, therapeutischen Hilfskräften und Pflegepersonal sowie die Art der Medikation die Notwendigkeit einer stationären Behandlung begründen (BSG vom 20.01.2005 - B 3 KR 9/03 R - BSGE 92, 300, 305 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 2).
  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Umfang der häuslichen Krankenpflege - Zusammenhang zwischen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2007 - L 10 KA 21/06
    Auch die Rechtsprechung hat aus § 107 Abs. 1 SGB V geschlossen, dass besondere Mittel wie eine apparative Mindestausstattung, geschultes Pflegepersonal und jederzeit präsente bzw. rufbereite Ärzte eine Einrichtung als Krankenhaus prägen (vgl. BSG vom 20.01.2005 - B 3 KR 9/03 R - BSGE 59, 116, 117 = SozR 2200 § 184 Nr. 27; BSG SozR 2200 § 184 Nr. 28; BSGE 83, 254, 259 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 1; BSG SozR 3-2500 § 109 Nr. 9), jedoch im Hinblick auf das Merkmal "Krankenhausbehandlung" weder den Einsatz aller dieser Mittel gefordert noch stets als ausreichend angesehen.
  • BSG, 11.04.2002 - B 3 KR 24/01 R

    Revisionsverfahren - gleichzeitige Geltendmachung - Erstattungsanspruch wegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2007 - L 10 KA 21/06
    Auch die Rechtsprechung hat aus § 107 Abs. 1 SGB V geschlossen, dass besondere Mittel wie eine apparative Mindestausstattung, geschultes Pflegepersonal und jederzeit präsente bzw. rufbereite Ärzte eine Einrichtung als Krankenhaus prägen (vgl. BSG vom 20.01.2005 - B 3 KR 9/03 R - BSGE 59, 116, 117 = SozR 2200 § 184 Nr. 27; BSG SozR 2200 § 184 Nr. 28; BSGE 83, 254, 259 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 1; BSG SozR 3-2500 § 109 Nr. 9), jedoch im Hinblick auf das Merkmal "Krankenhausbehandlung" weder den Einsatz aller dieser Mittel gefordert noch stets als ausreichend angesehen.
  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 34/00 R

    Sonderzulassung - Belegarzt - überversorgter Planungsbereich - Klagebefugnis -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2007 - L 10 KA 21/06
    Das wiederum bedeutet: Ist von vornherein offenkundig, dass der Antragsteller die ihm nach § 118 Abs. 1 Satz 3 SGB V aufgegebenen Pflichten nicht erfüllen wird, bringt dies den Rechtsanspruch auf Ermächtigung mittels eines rechtsvernichtenden Umstandes zu Fall (zur Einbeziehung sekundärer Normen in die Prüfung des Zulassungsantrags vgl. BSG vom 14.03.2001 - B 6 KA 34/00 R -: Prüfung der Voraussetzungen des § 39 BMV-Ä innerhalb des § 103 Abs. 7 SGB V; in diesem Sinn auch Pawlita in jurisPK § 103 Rdn. 119).
  • BSG, 12.11.1985 - 3 RK 45/83

    Krankenhauspflege - Notwendigkeit von Krankenhauspflege - Beweisanforderung -

  • BSG, 19.11.1997 - 3 RK 1/97

    Abgrenzung eines Krankenhauses von einer Vorsorge- oder

  • BSG, 12.11.1985 - 3 RK 33/84

    Krankenhauspflege - Unterbringung zur Verwahrung - Kostenerstattung

  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 14/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - ambulante Operation - stationäre Operation -

  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 15/06 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Umfang der Vorleistung eines

  • BSG, 06.11.2002 - B 6 KA 37/01 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Arztregistereintragung - approbierter

  • BSG, 19.11.1997 - 3 RK 21/96

    Abgrenzung von Krankenhausbehandlung und stationärer Rehabilitation, notwendige

  • LSG Schleswig-Holstein, 13.01.2004 - L 1 KR 72/02
  • SG Marburg, 23.05.2007 - S 12 KA 33/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Zweigpraxis - ausgelagerter Praxisraum -

  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 3/95

    Erteilung einer unbefristeten Ermächtigung zur Teilnahme an der

  • SG Frankfurt/Main, 26.02.1997 - S 27 Ka 257/96
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2021 - L 11 KA 32/18

    Rechtmäßigkeit einer Institutsermächtigung für Psychiatrische Institutsambulanzen

    Im Gegenteil habe das BSG in seiner Entscheidung vom 28. Januar 2009 (B 6 KA 61/07 R) grundlegend zur Krankenhauseigenschaft psychiatrischer Einrichtungen gemäß § 118 Abs. 1 SGB V Stellung genommen und - anders als das LSG NRW in der Vorinstanz (Urteil vom 17. Oktober 2007 - L 10 KA 21/06) - die Bindungswirkung der landesbehördlichen Entscheidung im Hinblick auf die Verleihung des Status eines Krankenhauses für Psychiatrie und zugleich für die Anerkennung als psychiatrisches Krankenhaus gemäß § 118 Abs. 1 SGB V anerkannt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht