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   LSG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2014 - L 11 KA 42/12   

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https://dejure.org/2014,8254
LSG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2014 - L 11 KA 42/12 (https://dejure.org/2014,8254)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.02.2014 - L 11 KA 42/12 (https://dejure.org/2014,8254)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. Februar 2014 - L 11 KA 42/12 (https://dejure.org/2014,8254)
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  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2012 - L 11 KA 48/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2014 - L 11 KA 42/12
    Wenn aber bereits den Partnern des Vertrages eine Klage zur Regelung von vertraglichen Einzelheiten versagt ist, weil diese nicht schiedsamtfähig sind, hat erst recht der einzelne Vertragsarzt kein subjektives Recht, entsprechende Bestimmungen durchzusetzen (Senat, Urteil vom 09.05.2012 - L 11 KA 48/09 -).

    Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn die von den Vertragspartnern geschlossenen Vereinbarungen an gravierenden Rechtsfehlern leiden würden (Senat, Urteil vom 09.05.2012 - L 11 KA 48/09 -).

    Da es sich bei den Verträgen nach § 73c SGB V um fakultative, nicht schiedsamtfähige Verträge handelt, ist die gerichtliche Kontrolle noch weiter eingeschränkt als bei der Überprüfung schiedsamtfähiger Gesamtverträge und muss sich damit auf die Prüfung gravierender Rechtsfehler und damit letztlich auf die Frage beschränken, ob die Vertragsparteien gegen das Willkürverbot verstoßen haben (Senat, Urteil vom 09.05.2012 - L 11 KA 48/09 -).

    Aus diesem Grund findet durch diese Vereinbarungen schon kein Eingriff in die Chancengleichheit im Wettbewerb (Art. 3 GG) statt, weil die Grundrechte des Vertragsarztes bereits dadurch hinreichend gewahrt sind, dass ihm für seine Leistung die regelhaft vorgesehen Vergütung weiter gewährleistet wird (Senat, Urteil vom 09.05.2012 - L 11 KA 48/09 -).

    Diese Überlegungen gelten umso mehr, als die HIV-Vereinbarung nicht einfach nur ein höheres Honorar der Vertragsärzte vorsieht, sondern im Gegenzug mit erheblichen Gegenleistungen des Teilnehmers verbunden ist (vgl. hierzu im Zusammenhang mit Kataraktverträgen Senat, Urteil vom 09.05.2012 - L 11 KA 48/09 -).

    Bei der Prüfung des Willkürvorwurfes muss auch berücksichtigt werden, dass den Krankenkassen insgesamt nur begrenzte Mittel zur Verfügung stehen und dass sie vorrangig den Grundsatz der Beitragsstabilität zu berücksichtigen haben (§ 71 Abs. 1 SGB V, vgl. Senat, Urteil vom 09.05.2012 - L 11 KA 48/09 -).

  • BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 20/05 B

    Ermessens- und Gestaltungsfreiheit in der vertragsärztlichen Versorgung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2014 - L 11 KA 42/12
    Die Zulässigkeit der Beschränkung einer Vereinbarung auf einen bestimmten Adressatenkreis ergebe sich auch aus dem Beschluss des BSG vom 22.06.2005 - B 6 KA 20/05 B - in dem der Abschluss eines Strukturvertrags nach § 73a SGB V allein für die Gruppe der Internisten unter Ausschluss der Chirurgen als rechtmäßig angesehen worden sei.

    Auch wenn die Ermessensfreiheit bei Abschluss und Ausformung bei diesen Verträgen mithin weit ist, so unterliegt sie doch insofern einer Begrenzung, als öffentlich-rechtliche Institutionen bei ihrer Tätigkeit die Grenzen der Sachwidrigkeit beachten müssen (Art. 3 Abs. 1 GG) (vgl. BSG, Beschluss vom 22.06.2005 - B 6 KA 20/05 B - zu Strukturverträgen nach § 73a SGB V).

    Das BSG hat für Strukturverträge nach § 73a SGB V anerkannt, dass eine Begrenzung auf bestimmte Arztgruppen aus Gründen beschränkter Finanzmittel und mit Blick auf den Grundsatz der Beitragssatzstabilität nicht sachwidrig ist (BSG, Beschluss vom 22.06.2005 - B 6 KA 20/05 B -).

  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 18/98 R

    Revisionsgericht - Auslegung - Onkologie-Vereinbarung - Anwendung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2014 - L 11 KA 42/12
    Wie das BSG in seiner Entscheidung vom 03.03.1999 - B 6 KA 18/98 R - festgestellt habe, könnten grundsätzlich Vereinbarungen geschlossen werden, die nur für Vertragsärzte und nicht auch für ermächtigte Ärzte gälten.

    Zudem hat das BSG in seinem Urteil vom 03.03.1999 - B 6 KA 18/98 R - grundsätzlich festgestellt, dass in von den Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Krankenkassen abgeschlossenen Vereinbarungen wie in der dort im Streit stehenden Onkologie-Vereinbarung ermächtigte Ärzte grundsätzlich wirksam ausgeschlossen werden können, wenn dies durch die vertragliche Bestimmung mit ausreichender Deutlichkeit geregelt ist.

  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 36/96

    Erhöhung der Gesamtvergütung für 1993 niedriger als Grundlohnsummenanstieg,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2014 - L 11 KA 42/12
    Den Vertragspartnern kommt bei der Festsetzung des Inhalts eines Gesamtvertrages über die vertragsärztliche Vergütung nach der Rechtsprechung des BSG ein weiter Beurteilungsspielraum zu (z.B. BSG, Urteil vom 03.12.1980 - 6 RKa 1/78 - und Urteil vom 19.03.1997 - 6 RKa 36/96 -).
  • BSG, 20.12.1995 - 6 RKa 25/95

    Abrechnungsfähigkeit der Beratungsleistungen für ambulante Notfallbehandlungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2014 - L 11 KA 42/12
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der Klägerin zitierten Urteil des BSG vom 20.12.1995 - 6 RKa 25/95 -.
  • BSG, 03.12.1980 - 6 RKa 1/78
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2014 - L 11 KA 42/12
    Den Vertragspartnern kommt bei der Festsetzung des Inhalts eines Gesamtvertrages über die vertragsärztliche Vergütung nach der Rechtsprechung des BSG ein weiter Beurteilungsspielraum zu (z.B. BSG, Urteil vom 03.12.1980 - 6 RKa 1/78 - und Urteil vom 19.03.1997 - 6 RKa 36/96 -).
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