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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2005 - L 15 U 81/02   

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https://dejure.org/2005,18128
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2005 - L 15 U 81/02 (https://dejure.org/2005,18128)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.11.2005 - L 15 U 81/02 (https://dejure.org/2005,18128)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. November 2005 - L 15 U 81/02 (https://dejure.org/2005,18128)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung; Beschränkung der Übernahmemöglichkeit bei privatrechtlich organisierten Unternehmen ; Voraussetzungen für das Vorliegen eines ausschlaggebenden Einflusses

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Zuständigkeit - UV-Träger im kommunalen Bereich - Unternehmen in selbständiger Rechtsform (Sparkassen-Finanzgruppe) - mittelbarer ausschlaggebender Einfluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 24.02.1988 - 2 RU 24/87

    Unternehmen - Privatrecht - Gemeinde - Beteiligung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2005 - L 15 U 81/02
    Ob der vom Sozialgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Recht der Reichsversicherungsordnung (BSGE 27, 269 ff.; 63, 62 ff.) vertretenen Auffassung, dass bei privatrechtlich organisierten Unternehmen stets eine überwiegende Kapitalbeteiligung der Gemeinde oder des Gemeindeverbandes - die hier nicht vorliegt -zu fordern ist, für die nach altem Recht zu treffende Übernahmeentscheidung zuzustimmen ist, kann offen bleiben.

    Auch das BSG hat in seinem Urteil vom 24.02.1988 - 2 RU 24/87 - (= BSGE 63, 62 ff.) ausgeführt, dass die Gemeinden unmittelbar satzungsgemäß einen ausschlaggebenden Einfluss auf die Verwaltung und Geschäftsführung der Sparkassen ausüben.

  • BSG, 30.01.1968 - 2 RU 257/65

    Gemeindliche Unternehmen - Elektrizitätswerke der Gemeinde - Gemeindliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2005 - L 15 U 81/02
    Ob der vom Sozialgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Recht der Reichsversicherungsordnung (BSGE 27, 269 ff.; 63, 62 ff.) vertretenen Auffassung, dass bei privatrechtlich organisierten Unternehmen stets eine überwiegende Kapitalbeteiligung der Gemeinde oder des Gemeindeverbandes - die hier nicht vorliegt -zu fordern ist, für die nach altem Recht zu treffende Übernahmeentscheidung zuzustimmen ist, kann offen bleiben.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2015 - L 17 U 518/12

    Beitragserhebung durch UV-Träger der öffentlichen Hand - Differenzierung nach

    Die beklagte Sparkasse als Unternehmen nach § 129 I Nr. 1a SGB VII (näher zu den Voraussetzungen: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.11.2005, L 15 U 81/02, Rn. 22 ff. - zit. nach juris) gehört gem. § 2 Abs. 3 der Beitragsordnung Umlagegruppe KA 1 ("Beschäftigte, Wie-Beschäftigte, unternehmerähnliche Personen, sonstige Versicherte") an, nach der auch Gemeinden und Gemeindeverbände, weitere kommunale Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie freiwillig versicherte unternehmerähnliche Personen des kommunalen Bereichs umlageverpflichtet sind.
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