Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2005 - L 15 U 81/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuständigkeit eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung; Beschränkung der Übernahmemöglichkeit bei privatrechtlich organisierten Unternehmen ; Voraussetzungen für das Vorliegen eines ausschlaggebenden Einflusses
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Zuständigkeit - UV-Träger im kommunalen Bereich - Unternehmen in selbständiger Rechtsform (Sparkassen-Finanzgruppe) - mittelbarer ausschlaggebender Einfluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Aachen, 21.02.2002 - S 9 U 2/01
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2005 - L 15 U 81/02
- BSG, 08.05.2007 - B 2 U 3/06 R
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 24.02.1988 - 2 RU 24/87
Unternehmen - Privatrecht - Gemeinde - Beteiligung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2005 - L 15 U 81/02
Ob der vom Sozialgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Recht der Reichsversicherungsordnung (BSGE 27, 269 ff.; 63, 62 ff.) vertretenen Auffassung, dass bei privatrechtlich organisierten Unternehmen stets eine überwiegende Kapitalbeteiligung der Gemeinde oder des Gemeindeverbandes - die hier nicht vorliegt -zu fordern ist, für die nach altem Recht zu treffende Übernahmeentscheidung zuzustimmen ist, kann offen bleiben.Auch das BSG hat in seinem Urteil vom 24.02.1988 - 2 RU 24/87 - (= BSGE 63, 62 ff.) ausgeführt, dass die Gemeinden unmittelbar satzungsgemäß einen ausschlaggebenden Einfluss auf die Verwaltung und Geschäftsführung der Sparkassen ausüben.
- BSG, 30.01.1968 - 2 RU 257/65
Gemeindliche Unternehmen - Elektrizitätswerke der Gemeinde - Gemeindliche …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2005 - L 15 U 81/02
Ob der vom Sozialgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Recht der Reichsversicherungsordnung (BSGE 27, 269 ff.; 63, 62 ff.) vertretenen Auffassung, dass bei privatrechtlich organisierten Unternehmen stets eine überwiegende Kapitalbeteiligung der Gemeinde oder des Gemeindeverbandes - die hier nicht vorliegt -zu fordern ist, für die nach altem Recht zu treffende Übernahmeentscheidung zuzustimmen ist, kann offen bleiben.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2015 - L 17 U 518/12
Beitragserhebung durch UV-Träger der öffentlichen Hand - Differenzierung nach …
Die beklagte Sparkasse als Unternehmen nach § 129 I Nr. 1a SGB VII (näher zu den Voraussetzungen: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.11.2005, L 15 U 81/02, Rn. 22 ff. - zit. nach juris) gehört gem. § 2 Abs. 3 der Beitragsordnung Umlagegruppe KA 1 ("Beschäftigte, Wie-Beschäftigte, unternehmerähnliche Personen, sonstige Versicherte") an, nach der auch Gemeinden und Gemeindeverbände, weitere kommunale Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie freiwillig versicherte unternehmerähnliche Personen des kommunalen Bereichs umlageverpflichtet sind.