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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2000 - L 11 KA 114/98   

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https://dejure.org/2000,6982
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2000 - L 11 KA 114/98 (https://dejure.org/2000,6982)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.02.2000 - L 11 KA 114/98 (https://dejure.org/2000,6982)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Februar 2000 - L 11 KA 114/98 (https://dejure.org/2000,6982)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 68/94

    Bildung fachgruppenbezogener Honorarkontingente bei der Budgetierung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2000 - L 11 KA 114/98
    Der Senat neigt dazu, der Beklagten dahingehend zuzustimmen, dass sie nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 07.02.1996 - 6 RKa 68/94 -) auf die gesetzlich vorgegebene Budgetierung der Gesamtvergütung mit der Bildung fachgruppenbezogener Honorarkontingente reagieren und auch für den Bereich der Krankenhausleistungen einschließlich ambulanter Notfallbehandlungen einen sogenannten Honorartopf bilden kann.
  • BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 24/90

    Notwendige Beiladung im sozialgerichtlichen Verfahren, Vergütung der von einem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2000 - L 11 KA 114/98
    Für diese Fallgestaltung hat das BSG bereits im Urteil vom 08.04.1992 - 6 RKa 24/90 - entschieden, dass die Befugnis der Kassenärztlichen Vereinigung besteht, jedenfalls die Vergütung durch Verwaltungsakt zu regeln.
  • BSG, 19.08.1992 - 6 RKa 6/91

    Ambulante Notfallbehandlung - Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2000 - L 11 KA 114/98
    Das BSG hat bereits in seiner Entscheidung vom 19.08.1992 (6 RKa 6/91) zur Höhe der Vergütung ambulanter Notfallbehandlungen durch nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte eines öffentlich rechtlichen Krankenhauses ausgeführt, dass gegenüber der Vergütung der frei praktizierenden Vertragsärzte ein entsprechender Abschlag vorzunehmen ist, jedoch nur, sofern vertragliche Vereinbarungen zwischen den Beteiligten über die Vergütung von Notfallbehandlungen in Krankenhäusern nicht bestehen.
  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 56/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Bildung von gesonderten Honorartöpfen für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2000 - L 11 KA 114/98
    Deswegen ist gemäß § 85 Abs. 4 Satz 5 SGB V auch eine nach Arztgruppen unterschiedliche Honorarverteilung gestattet, die gesonderte Honorartopfe für verschiedene Arztgruppen erlaubt (z.B. BSG vom 03.03.1999 - B 6 KA 56/97 R -) Im Falle der vertraglichen Bindung der Beteiligten reicht jedoch das vereinbarte Kündigungsrecht aus, um auf eventuelle notwendige Veränderungen angemessenen zu reagieren.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - L 10 KA 8/05

    Vertragsarztangelegenheiten

    Mit rechtskräftigen Urteilen vom 23.02.2000 (L 11 KA 114/98 und L 11 KA 204/99) verurteilte das LSG NRW die Beklagte, im Krankenhaus erbrachte Notfallbehandlungen mit dem für niedergelassene Vertragsärzte durch den Honorarverteilungsmaßstab (HVM) bestimmten ungestützten Punktwert zu vergüten, mithin den Punktwert im sogenannten "roten Bereich" zu Grunde zu legen.

    Das Bundessozialgericht (BSG) wies die Revision der Beklagten gegen das Urteil L 11 KA 114/98 zurück (Urteil vom 31.01.2001 - B 6 KA 33/00 R -, SozR 3-2500 § 115 Nr. 1).

    Zu Recht ist die Beklagte angesichts der Entscheidung des LSG NRW vom 23.02.2000 - L 11 KA 114/98 - bei der Berechnung der Honorare in den streitigen Quartalen von dem Punktwert im sogenannten "roten Bereich" als den "für niedergelassene Vertragsärzte geltenden Vergütungssätzen"(§ 3 Abs. 2 Satz 2 des Vertrages) ausgegangen.

    Der 11. Senat des LSG NRW hat § 3 Abs. 2 Satz 2 des Vertrages im Urteil vom 23.02.2000 - L 11 KA 114/98 - wie folgt ausgelegt:.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2005 - L 10 KA 11/04

    Vergütung für ambulante Notfallbehandlungen im Krankenhaus; Auslegung eines

    Mit rechtskräftigen Urteilen vom 23.02.2000 (L 11 KA 114/98 und L 11 KA 204/99) verurteilte das LSG die Beklagte im Krankenhaus erbrachte Notfallbehandlungen mit dem für niedergelassene Vertragsärzte durch den Honorarverteilungsmaßstab (HVM) bestimmten ungestützten Punktwert zu vergüten, mithin den Punktwert im sogenannten "roten Bereich" zu Grunde zu legen.

    Zu Recht ist die Beklagte angesichts der Entscheidung des LSG NRW vom 23.02.2000 - L 11 KA 114/98 - bei der Berechnung der Honorare in den streitigen Quartalen von dem Punktwert im sogenannten "roten Bereich" als den "für niedergelassene Vertragsärzte geltenden Vergütungssätzen"( § 3 Abs. 2 Satz 2 des Vertrages ) ausgegangen.

    Der 11. Senat des LSG Nordrhein-Westfalen hat § 3 Abs. 2 Satz 2 des Vertrages im Urteil vom 23.02.2000 - L 11 KA 114/98 - wie folgt ausgelegt:.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2006 - L 11 KA 9/04

    Vertragsarztangelegenheiten

    In zwei Klageverfahren, die die Auslegung dieser Vergütungsregelung zum Gegenstand hatten, verurteilte der erkennende Senat die Beklagte, bei der Vergütung als entsprechenden für niedergelassene Vertragsärzte geltenden Punktwert den im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der Beklagten bestimmten ungestützten Punktwert zu Grunde zu legen, also den Punktwert im sogenannten "roten Bereich" (Urteile vom 23.02.2000, Az.: L 11 KA 114/98 und L 11 KA 204/99).

    Zu Recht ist die Beklagte angesichts der Entscheidung des LSG NRW vom 23.02.2000 - L 11 KA 114/98 - bei der Berechnung der Honorare in den streitigen Quartalen von dem Punktwert im sogenannten "roten Bereich" als den "für niedergelassene Vertragsärzte geltenden Vergütungssätzen"( § 3 Abs. 2 Satz 2 des Vertrages ) ausgegangen.

    Der 11. Senat des LSG Nordrhein-Westfalen hat § 3 Abs. 2 Satz 2 des Vertrages im Urteil vom 23.02.2000 - L 11 KA 114/98 - wie folgt ausgelegt:.

  • SG Düsseldorf, 26.11.2003 - S 33 KA 241/02

    Höhe der Vergütung für ambulante Notfallbehandlungen im Krankenhaus; Niedrigerer

    Nach Ergehen der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 31.01.2001 (Az.: B 6 KA 33/00 R), mit der das Bundessozialgericht unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein Westfalen vom 00.00.0000 - L 11 KA 114/98 - bestätigte, daß auf Grund der vertraglichen Regelung der Vergütung ambulanter Notfallbehandlungen im Krankenhaus 90 % des Punktwertes im unbudgetierten, roten Bereich der niedergelassenen Ärzte zu Grunde zu legen seien, berechnete die Beklagte die Vergütungen für die streitigen Quartale mit Bescheid vom 31.08.2001 unter Beachtung der zitierten Entscheidungen neu.

    Wie das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, dem sich die Kammer anschließt, entschieden hat (vgl. z. B. Urteil vom 23.02.2000 - L 11 KA 114/98 -) sind die in Krankenhäusern erbrachten ambulanten Notfallbehandlungen unabhängig von einer Topfbildung auf der Grundlage der Bestimmungen des dreiseitigen Vertrages zur Regelung der ambulanten Notfallbehandlung in Krankenhäusern mit 90 % des durchschnittlichen Punktwertes des roten Bereichs der unbudgetierten Leistungen zu vergüten.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2010 - L 11 KA 41/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Die Vergütungsregelung, die rechtlich weder von den Beteiligten noch von dem Senat beanstandet wird (vgl. Senat, Urteil vom 23.02.2000 - L 11 KA 114/98 -, nachfolgend BSG, Urteil vom 31.01.2001 - B 6 KA 33/00 R -), enthält eine dynamische Verweisung auf die für niedergelassene Vertragsärzte geltenden Vergütungssätze (Urteil des Landessozialgerichts (LSG) NRW vom 19.01.2005 - L 10 KA 11/04 -, bestätigt durch das BSG im Rahmen der nur eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfkompetenz mit Urteil vom 06.09.2006 - B 6 KA 31/05 R -), so dass sich die Vergütung der abgerechneten Laborleistungen nach dem im Quartal IV/2004 geltenden EBM-Ä in der ab 01.04.2004 geltenden Fassung richtet.
  • LSG Sachsen, 26.07.2006 - L 1 KA 21/01

    Rechtmäßigkeit der Honorarverteilung aus einem Facharztfond; Vernachlässigung der

    Der Kläger hat beim Sozialgericht Dresden (SG) gegen die Honorarbescheide am 21.11.1997 (Quartal IV/1996 - Az.: S 11 KA 430/97), 01.04.1998 (Quartal I/1997 - Az.: S 11 KA 113/98), 01.04.1998 (Quartal II/1997 - Az.: S 11 KA 114/98), 19.08.1998 (Quartal III/1997 - Az.: S 11 KA 370/98), 24.11.1998 (Quartal IV/1997 - Az.: S 11 KA 510/98) und 25.01.1999 (Quartal I/1998 - Az.: S 11 KA 22/99) getrennt Klage erhoben.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2003 - L 11 KA 229/01

    Vergütung für ambulante Notfallbehandlungen in einem Krankenkaus; Budgetierung

    Darin hat die Beklagte in - wie der Senat in seiner vom BSG bestätigten Entscheidung vom 23.02.2000 (Az L 11 KA 114/98) bereits ausgeführt hat - rechtlich nicht zu beanstandender Weise als Reaktion auf die gesetzlich vorgegebene Budgetierung der Gesamtvergütung auch für den Bereich der Krankenhausleistungen einschließlich ambulanter Notfallbehandlungen einen Honorartopf gebildet.
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