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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2013 - L 20 SO 279/12   

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https://dejure.org/2013,32843
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2013 - L 20 SO 279/12 (https://dejure.org/2013,32843)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.09.2013 - L 20 SO 279/12 (https://dejure.org/2013,32843)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. September 2013 - L 20 SO 279/12 (https://dejure.org/2013,32843)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 31.03.2013 - 1 BvR 1314/11

    Verbot von "Satellitenschüsseln" durch den Vermieter nur nach konkreter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2013 - L 20 SO 279/12
    Vor diesem Hintergrund kann die Klägerin - unabhängig von der Frage, ob ihr bei von ihr vorgetragenen Leseproblemen eine Lektüre überhaupt zumutbar wäre - auch nicht etwa auf die Nutzung anderer Informationsquellen wie Zeitungen verwiesen werden (vgl. BVerfG, Beschluss 31.03.2013 - 1 BvR 1314/11).
  • BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 12/11 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2013 - L 20 SO 279/12
    d) Der Klägerin stehen für November 2011 auch nicht etwa deshalb höhere als die bewilligten Leistungen zu, weil die Beklagte aus (im Rahmen eines sog. Höhenstreits beachtlichen; vgl. BSG, Urteil vom 28.20.2013 - B 8 SO 12/11 R m.w.N.) anderen Gründen die der Klägerin gewährte Sozialhilfe falsch bemessen hätte.
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2013 - L 20 SO 279/12
    Dabei gehören nach der Rechtsprechung des BVerfG die Abteilungen 1 (Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke), 3 (Bekleidung und Schuhe), 4 (Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung), 5 (Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände) und 6 (Gesundheitspflege) nach § 5 RBEG zum allein physischen Existenzminimum und weiter die Abteilungen 7 (Verkehr), 8 (Nachrichtenübermittlung), 9 (Freizeit, Unterhaltung, Kultur), 10 (Bildung), 11 (Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen) und 12 (andere Waren und Dienstleistungen) auch zum soziokulturellen Existenzminimum (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.07.2012 -1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11, Rn. 102 ff.).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2013 - L 20 SO 279/12
    Denn das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums umfasst nicht nur die physische Existenz des Menschen, sondern auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben (sog. soziokulturelles Existenzminimum; vgl. BVerfGE 125, 175 (223) m.w.N.).
  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 13/10 R

    Arbeitslosengeld II - Hygienemehrbedarf bei Aids-Erkrankung - bis 2010 Übernahme

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2013 - L 20 SO 279/12
    Deshalb führt ein Mehrbedarf in diesem Bereich regelmäßig zu einer abweichenden Festlegung des Bedarfs § 27a Abs. 4 Satz 1 SGB XII, um das physische Existenzminimum zu gewährleisten (vgl. dazu BSG, Urteil vom 19.08.2010 - B 14 AS 13/10 R).
  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2013 - L 20 SO 279/12
    Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG schützt die Informationsfreiheit vielmehr umfassend und gibt jedem das Recht zu entscheiden, aus welchen allgemein zugänglichen Quellen er sich unterrichten möchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92).
  • BSG, 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2013 - L 20 SO 279/12
    Das Feststellungsinteresse der Klägerin begründet sich jedoch - ähnlich wie bei einer Fortsetzungsfeststellungklage (vgl. insoweit BSG, Urteil vom 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R) - gerade aus einer bestehenden Wiederholungsgefahr.
  • BSG, 10.05.2011 - B 4 AS 100/10 R

    Arbeitslosengeld II - kein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2013 - L 20 SO 279/12
    Voraussetzung ist insoweit eine besondere Bedarfslage, welche eine gewisse Nähe zu den in den §§ 47 bis 74 SGB XII speziell geregelten Bedarfslagen aufweist; zugleich muss der Bereich der Grundrechtsausübung tangiert sein (vgl. BSG, Urteil vom 10.05.2011 - B 4 AS 100/10 R Rn. 35).
  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 48/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Neben- bzw Betriebskosten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2013 - L 20 SO 279/12
    Denn Kosten für einen Kabelanschluss können nur dann den Unterkunftskosten zugeordnet werden, wenn die entsprechende Zahlungsverpflichtung mietvertraglich begründet worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 48/08 R).
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2013 - L 20 SO 279/12
    Damit aber ist sozialhilferechtlich eine Zäsur entstanden; der im vorliegenden Verfahren streitgegenständliche Bescheid vom 10.11.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17.01.2012 konnte Anfang 2013 keine Regelungswirkung mehr entfalten (vgl. insoweit BSG, Urteil vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R Rn. 8, das trotz zeitlich unbegrenzt verfügter Leistungsablehnung nach neuer Leistungsbewilligung aufgrund eines Folgeantrages eine Erledigung der Ablehnung erkennt).
  • BSG, 26.01.2006 - B 3 KR 4/05 R

    Krankenversicherung - Dauermessung des Blutzuckerwertes bei Diabetespatienten als

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2013 - L 7 AS 1911/12
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2015 - L 20 SO 355/13

    Kein Anspruch auf teilweise Übernahme der Kosten für die Beschaffung eines

    Insbesondere darf eine "sonstige Lebenslage" nicht allein deshalb angenommen werden, um die (auf die betroffene Lebenslage eigentlich zugeschnittene) Darlehensregelung des § 37 SGB XII zu umgehen (vgl. zum Ganzen auch Böttiger in jurisPK-SGB XII, 2. Auflage 2014, § 73 Rn. 22 f. m.w.N.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.05.2014 - L 2 SO 1431/14 Rn. 25; Urteil des erkennenden Senats vom 23.09.2013 - L 20 SO 279/12 Rn. 41. Soweit das Bundessozialgericht in der Vergangenheit in der vereinzelt gebliebenen Entscheidung vom 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R Rn. 21 ff. [zur Frage der Übernahme von Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts von Eltern mit ihren Kindern] die Anwendung von § 73 S. 1 SGB XII auch bei solchen Bedarfslagen für möglich gehalten hat, die - jedenfalls zum Teil - bereits von der Regelleistung erfasst waren, folgt der Senat dem nicht; spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 u.a. sowie der nachfolgenden Einführung von § 21 Abs. 6 SGB II ist diese Rechtsprechung ohnehin überholt).
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