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   LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2016 - L 19 AS 2164/15 B   

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https://dejure.org/2016,945
LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2016 - L 19 AS 2164/15 B (https://dejure.org/2016,945)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.01.2016 - L 19 AS 2164/15 B (https://dejure.org/2016,945)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Januar 2016 - L 19 AS 2164/15 B (https://dejure.org/2016,945)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren; Rechtmäßigkeit der Versagung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II wegen Nichtvorlage bestimmter Unterlagen und Nachweise; Begründung und Grenzen der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren; Rechtmäßigkeit der Versagung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II wegen Nichtvorlage bestimmter Unterlagen und Nachweise; Begründung und Grenzen der ...

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Geltung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2016 - L 19 AS 2164/15
    Die Klägerin zu 1) hat zwar eine Mitwirkungsobliegenheit in dem Verwaltungsverfahren getroffen, das durch ihren Antrag vom 12.06.2014 eingeleitet worden ist (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R - BSGE 101, 260).
  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 38/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Auskunftspflicht Dritter - Auskunftsverlangen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2016 - L 19 AS 2164/15
    Eine Wiederholung des Verwaltungsverfahrens ist auch nicht wahrscheinlich, da sich der Beklagte durch die Einholung einer Auskunft von Seiten des Arbeitgebers gemäß §§ 57, 60 Abs. 3 SGB II Gewissheit über den Zeitpunkt der Barauszahlung des Arbeitsentgelts verschaffen kann (vgl. zum Umfang von Arbeitgeberauskünften nach §§ 57, 60 Abs. 3 SGB I: BSG, Urteil vom 04.06.2014 - B 14 AS 38/13 R - SozR 4-4200 § 60 Nr. 2).
  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2016 - L 19 AS 2164/15
    Danach muss Prozesskostenhilfe nicht schon dann gewährt werden, wenn die entscheidungserhebliche Rechtsfrage zwar noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ihre Beantwortung angesichts der gesetzlichen Regelung oder im Hinblick auf die durch die bereits vorliegende Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen aber ohne Schwierigkeit beantwortet werden kann (BVerfG Beschlüsse vom 19.07.2010 - 1 BvR 1873/09 - und vom 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07 - mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R

    Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung der Leistungsgewährung wegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2016 - L 19 AS 2164/15
    Eine unmittelbare Klage auf existenzsichernde Leistungen kommt nur dann in Betracht, wenn sich bei einer Aufhebung der Entscheidung über die Versagung wegen fehlender Mitwirkung das Verwaltungsverfahren lediglich wiederholen würde (vgl. BSG, Beschluss v. 25.02.2013 - B 14 AS 133/12 B und Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R - BSGE 104, 26).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2015 - L 13 AS 170/13

    Versagung von Grundsicherungsleistungen wegen fehlender Mitwirkung; Vorläufiger

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2016 - L 19 AS 2164/15
    Offenbleiben kann daher, ob der schriftliche Hinweis auf die Folgen einer fehlende Mitwirkung im Aufforderungsschreiben vom 29.06.2015 den Anforderungen an eine Rechtsfolgenbelehrung gemäß § 66 Abs. 3 SGB I entspricht (verneinend: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.09.2015 - L 13 AS 170/13, [Revision anhängig: B 4 AS 52/15 R]).
  • BSG, 25.02.2013 - B 14 AS 133/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2016 - L 19 AS 2164/15
    Eine unmittelbare Klage auf existenzsichernde Leistungen kommt nur dann in Betracht, wenn sich bei einer Aufhebung der Entscheidung über die Versagung wegen fehlender Mitwirkung das Verwaltungsverfahren lediglich wiederholen würde (vgl. BSG, Beschluss v. 25.02.2013 - B 14 AS 133/12 B und Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R - BSGE 104, 26).
  • BVerfG, 19.07.2010 - 1 BvR 1873/09

    Keine Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2016 - L 19 AS 2164/15
    Danach muss Prozesskostenhilfe nicht schon dann gewährt werden, wenn die entscheidungserhebliche Rechtsfrage zwar noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ihre Beantwortung angesichts der gesetzlichen Regelung oder im Hinblick auf die durch die bereits vorliegende Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen aber ohne Schwierigkeit beantwortet werden kann (BVerfG Beschlüsse vom 19.07.2010 - 1 BvR 1873/09 - und vom 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07 - mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).
  • BSG, 26.05.1983 - 10 RKg 13/82

    Entziehung des Kindergeldes bei Verletzung der Mitwirkungspflicht - Anspruch auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2016 - L 19 AS 2164/15
    Zwar steht der Umstand, dass der Leistungsberechtigte eine Urkunde nicht in seinem Besitz hat, sondern sie erst beschaffen muss, der Mitwirkungspflicht nicht entgegen (vgl. BSG, Urteil vom 26.05.1983 - 10 RKg 13/82 - SozR 1200 § 66 Nr. 10).
  • BSG, 14.12.2016 - B 4 AS 52/15 R

    SGB-II -Leistungen; Fehlende Mitwirkung; Anforderungen an eine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2016 - L 19 AS 2164/15
    Offenbleiben kann daher, ob der schriftliche Hinweis auf die Folgen einer fehlende Mitwirkung im Aufforderungsschreiben vom 29.06.2015 den Anforderungen an eine Rechtsfolgenbelehrung gemäß § 66 Abs. 3 SGB I entspricht (verneinend: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.09.2015 - L 13 AS 170/13, [Revision anhängig: B 4 AS 52/15 R]).
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