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   LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2015 - L 16 KR 66/11   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2015 - L 16 KR 66/11 (https://dejure.org/2015,27997)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.06.2015 - L 16 KR 66/11 (https://dejure.org/2015,27997)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Juni 2015 - L 16 KR 66/11 (https://dejure.org/2015,27997)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Streichung des Produktes Speedy-Tandem aus dem Hilfsmittelverzeichnis (HMV) der gesetzlichen Krankenkassen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Streichung des Produkts "Speedy-Tandem" aus dem Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen; Voraussetzungen für eine Streichung des Speedy-Tandems aus dem HMV nicht gegeben

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streit über die Streichung des Produkts "Speedy-Tandem" aus dem Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 22/11 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelverzeichnis - Voraussetzungen für die Streichung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2015 - L 16 KR 66/11
    Wie das BSG in seiner Entscheidung vom 24.01.2013 (B 3 KR 22/11 R) ausgeführt habe, sei ein Produkt gemäß § 139 Abs. 8 Satz 2 SGB V aus dem HMV zu streichen, wenn es den maßgeblichen Aufnahmevoraussetzungen entweder in Zeitpunkt der Streichung nicht mehr genüge oder diese Voraussetzungen schon bei der Aufnahme in das HMV nicht erfüllt habe.

    Die Bewilligung des Eintragungsantrages der Klägerin durch Aufnahmebescheid vom 03.04.1998 erfolgte durch Verwaltungsakt, wie sich ab dem 01.01.2004 unmittelbar aus dem Gesetz ergibt (§ 139 Abs. 2 Satz 5 SGB V a.F., ab 01.04.2007 § 139 Abs. 6 Satz 4 SGB V) und zuvor schon durch die Rechtsprechung geklärt war (BSG, Urteil vom 24.01.2013, B 3 KR 22/11 R, juris Rn.9 mit Hinweis auf BSGE 87, 105, 106).

    Mit Inkrafttreten des § 139 Abs. 6 Satz 5 SGB V zum 01.04.2007, wonach die Aufnahme zu widerrufen ist, wenn die Voraussetzungen des Abs. 4 nicht mehr vorliegen, richtet sich die Befugnis des Beklagten allein nach dieser Norm, so dass die §§ 45, 48 SGB X keine Anwendung mehr finden (BSG, Urteil vom 24.01.2013, a.a.O. Rn. 10 f.; Engelmann in jurisPK-SGB V, Stand 05.11.2013, § 139 Rn. 63.1).

    Ein Produkt ist aus dem HMV gemäß § 139 Abs. 8 Satz 2 SGB V zu streichen, wenn das Hilfsmittel den maßgeblichen Aufnahmevoraussetzungen entweder im Zeitpunkt der Streichung nicht mehr genügt oder es sie schon bei Aufnahme in das HMV nicht erfüllt hat (vgl. BSG, Urteil vom 24.01.2013, a.a.O. Rn. 16).

    Bei anfänglich zu Unrecht erfolgter Aufnahme in das HMV ist für die Rücknahmeentscheidung allein maßgebend, ob die materiellen Eintragungsvoraussetzungen nach § 139 Abs. 4 SGB V nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Rücknahme gegeben sind oder ob die weitere Listung des Hilfsmittels im HMV mit diesen Anforderungen nicht in Einklang steht (BSG, Urteil vom 24.01.2013, a.a.O. Rn. 18).

    Entscheidend für die Streichung des Speedy-Tandems aus dem HMV ist aber allein dessen konkrete Hilfsmitteleigenschaft (BSG, Urteil vom 24.01.2013, a.a.O. Rn. 15, 20).

    So wie eine Verordnung des konkreten Hilfsmittels trotz der fehlenden Listung im HMV nicht ausgeschlossen ist (BSG, Urteil vom 25.06.2009, B 3 KR 4/08 R, juris Rn. 9), kommt die Bewilligung bzw. die Kostenübernahme eines gelisteten Hilfsmittels nicht in Betracht, sofern es gemessen an den Voraussetzungen des § 33 SGB V zu Unrecht im HMV aufgenommen worden oder im konkreten Fall nicht zur Sicherstellung eines der in § 33 SGB V genannten Versorgungsziele erforderlich ist (BSG, Urteil vom 24.01.2013, a.a.O. Rn. 13).

    Eine solche Streichung wirkt sich auf den Bestand eines im HMV gelisteten Hilfsmittels nicht aus (BSG, Urteil vom 24.01.2013, a.a.O. Rn. 20).

  • BSG, 15.03.2012 - B 3 KR 6/11 R

    Krankenversicherung - Aufnahme eines Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2015 - L 16 KR 66/11
    Eine Unterscheidung zwischen Hilfsmitteln mit größerer bzw. untergeordneter Bedeutung wird von der gesetzlichen Regelung des § 139 SGB V nicht getragen (BSG, Urteil vom 15.03.2012, B 3 KR 6/11 R, juris Rn. 16).

    Denn ein gelistetes Hilfsmittel hat den in § 139 SGB V im Einzelnen vorgeschriebenen Nachweis- und Prüfungsprozess durchlaufen, so dass dessen objektive Erforderlichkeit, also die objektive Eignung und Notwendigkeit des begehrten Hilfsmittels zur Erreichung der in § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V genannten Versorgungsziele, im Sinne einer generellen Tatsache feststeht und nicht in jedem einzelnen Versorgungsfall erneuter Überprüfung bedarf (BSG, Urteil vom 15.03.2012, a.a.O. Rn. 17).

  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R

    Krankenversicherung - Rollstuhl-Bike als Hilfsmittel - Zielrichtungen des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2015 - L 16 KR 66/11
    Hilfsmittel im Sinne von § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V sind alle sächlichen Mittel, die den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine bestehende Behinderung ausgleichen, selbst dann, wenn ihre Anwendung durch den Versicherten selbst sicherzustellen ist (BSG, Urteil vom 18.05.2011, B 3 KR 12/10 R, juris Rn. 10).

    Erwachsene Behinderte haben daher grundsätzlich keinen Anspruch auf Versorgung mit einem Rollstuhl-Bike oder einem dem Speedy-Tandem vergleichbaren Therapie-Tandem (BSG a.a.O., einschränkend aber wieder BSG, Urteil vom 18.05.2011, B 3 KR 12/10 R, juris Rn. 24 ff.).

  • BSG, 29.01.2009 - B 3 KR 39/08 B

    Versorgung mit Hilfsmitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2015 - L 16 KR 66/11
    Entgegen der Auffassung des Beklagten ist die Versorgung Behinderter mit einer Rollstuhl-Fahrradkombination nicht infolge der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung ohne Einschränkung ausgeschlossen (BSG, a.a.O.; Urteil vom 12.08.2009, B 3 KR 11/08 R, und Beschluss vom 29.01.2009, B 3 KR 39/08 B, beide unter Juris).

    Zwar entspricht es inzwischen gefestigter Rechtsprechung, dass im Rahmen des mittelbaren Behinderungsausgleichs die Versorgung erwachsener Behinderter mit behindertengerechten Fahrzeugen, die lediglich der Erreichung eines größeren Radius, als er von Fußgängern gewöhnlich zurückgelegt wird, dient, nach § 33 SGB V nicht in Betracht kommt (BSG, Urteil vom 12.08.2009, a.a.O. Rn. 19 und Beschluss vom 29.01.2009, a.a.O. Rn. 5 f; BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 37 Rn. 15).

  • BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 11/08 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Ausstattung einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2015 - L 16 KR 66/11
    Entgegen der Auffassung des Beklagten ist die Versorgung Behinderter mit einer Rollstuhl-Fahrradkombination nicht infolge der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung ohne Einschränkung ausgeschlossen (BSG, a.a.O.; Urteil vom 12.08.2009, B 3 KR 11/08 R, und Beschluss vom 29.01.2009, B 3 KR 39/08 B, beide unter Juris).

    Zwar entspricht es inzwischen gefestigter Rechtsprechung, dass im Rahmen des mittelbaren Behinderungsausgleichs die Versorgung erwachsener Behinderter mit behindertengerechten Fahrzeugen, die lediglich der Erreichung eines größeren Radius, als er von Fußgängern gewöhnlich zurückgelegt wird, dient, nach § 33 SGB V nicht in Betracht kommt (BSG, Urteil vom 12.08.2009, a.a.O. Rn. 19 und Beschluss vom 29.01.2009, a.a.O. Rn. 5 f; BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 37 Rn. 15).

  • BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 4/08 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme eines GPS-Systems für blinde und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2015 - L 16 KR 66/11
    So wie eine Verordnung des konkreten Hilfsmittels trotz der fehlenden Listung im HMV nicht ausgeschlossen ist (BSG, Urteil vom 25.06.2009, B 3 KR 4/08 R, juris Rn. 9), kommt die Bewilligung bzw. die Kostenübernahme eines gelisteten Hilfsmittels nicht in Betracht, sofern es gemessen an den Voraussetzungen des § 33 SGB V zu Unrecht im HMV aufgenommen worden oder im konkreten Fall nicht zur Sicherstellung eines der in § 33 SGB V genannten Versorgungsziele erforderlich ist (BSG, Urteil vom 24.01.2013, a.a.O. Rn. 13).
  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 69/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeit - Vermögensverwertung - Hausgrundstück -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2015 - L 16 KR 66/11
    Aus diesem Grund ist die im Entscheidungssatz zum Ausdruck gekommene Regelung regelmäßig gerichtlich unter jedem in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen (BSG, Urteil vom 25.03.2002, B 11 AL 69/01, juris Rn. 16 m.w.N.; BSG, Urteil vom 29.06.2000, B 11 AL 85/99 R, juris Rn. 20).
  • BSG, 08.07.2015 - B 3 KR 6/14 R

    Krankenversicherung - Aufnahme eines Hilfsmittels in Hilfsmittelverzeichnis -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2015 - L 16 KR 66/11
    Der Beklagte ist seit dem 01.07.2008 als Funktionsnachfolger der Spitzenverbände der Krankenkassen für die Führung des HMV zuständig (§ 139 Abs. 1 Satz 1 SGB V), so dass kraft Gesetzes ein Beteiligtenwechsel eingetreten ist (§ 202 SGG i.V.m. §§ 239 ff ZPO; vgl. BSG, Urteil vom 08.07.2015, B 3 KR 6/14 R, juris Rn. 10).
  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 45/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögens- statt Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2015 - L 16 KR 66/11
    Ein Auswechseln der Rechtsgrundlage durch das Gericht ist grundsätzlich zulässig, soweit der Verwaltungsakt dadurch nicht in seinem Regelungsumfang oder seinem Wesensgehalt verändert oder die Rechtsverteidigung des Betroffenen in unzulässiger Weise beeinträchtigt oder erschwert wird (BSG, Urteil vom 24.02.2011, B 14 AS 45/09 R, juris Rn. 17).
  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 85/99 R

    Nachschieben von Gründen bei gebundenen Verwaltungsakten, Aufrechterhaltung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2015 - L 16 KR 66/11
    Aus diesem Grund ist die im Entscheidungssatz zum Ausdruck gekommene Regelung regelmäßig gerichtlich unter jedem in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen (BSG, Urteil vom 25.03.2002, B 11 AL 69/01, juris Rn. 16 m.w.N.; BSG, Urteil vom 29.06.2000, B 11 AL 85/99 R, juris Rn. 20).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2005 - L 16 KR 137/03

    Krankenversicherung

  • BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R

    Krankenversicherung - medizinische Rehabilitation - Therapie-Tandem -

  • BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 21/99 R

    Voraussetzungen für die Aufnahme von Hilfsmitteln in das Hilfsmittelverzeichnis

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