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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2000 - L 16 KR 68/97   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2000 - L 16 KR 68/97 (https://dejure.org/2000,8264)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.01.2000 - L 16 KR 68/97 (https://dejure.org/2000,8264)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Januar 2000 - L 16 KR 68/97 (https://dejure.org/2000,8264)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Beitragerhöhung einer Ersatzkasse auf Grund ihrer Belastung durch den Risikostrukturausgleich; Verfassungsmäßigkeit des Risikostrukturausgleiches; Keine Korrektur des Beitragsrechts durch ein Fehlverhalten einer Kasse im Leistungsrecht; Kein Schutz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85

    Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2000 - L 16 KR 68/97
    DM; das entspreche ca. 10 vH der gesamten Beitragseinnahmen; der Beitragssatz habe deshalb um eben diesen Prozentsatz von 11, 0 % auf 12, 1 % angehoben werden müssen; ob § 266 SGB V mit dem GG vereinbar sei, habe die Kasse nicht zu prüfen; das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe in seinem Beschluss vom 8.2.1994 1 BvR 1237/85 erklärt, es halte die krassen Beitragssatzunterschiede in der GKV für bedenklich, aber nicht für verfassungswidrig, weil der Gesetzgeber mit dem GSG bereits Maßnahmen zur Angleichung der Beitragssätze ergriffen habe (formeller Bescheid der Beklagten vom 23.6.1994 in der Fassung des den Widerspruch des Klägers in der Sache zurückweisenden Widerspruchsbescheides vom 2.9.1994).

    Nun stimmt es aber offensichtlich nicht, daß die Solidargemeinschaft nur e i n e gesetzliche Kasse umfaßt; das erhellen und belegen die Ausführungen des BVerfG und des BSG zum gegliederten Aufbau der GKV im Beschluss des BVerfG vom 8.2.1994 (1 BvR 1237/85 = BVerfGE 89, 365 ff = USK 94 24) und im Urteil des BSG vom 22.5.1985 (12 RK 15/83 = BSGE 58, 134 = SozR 2200 § 385 Nr. 14).

    Das BVerfG hat schließlich in seiner Entscheidung vom 8.2.1994 (aaO) die Frage der Grundrechtsbeeinträchtigung auch davon abhängig gemacht, ob sich der einzelne Betroffene dem nicht entziehen kann.

  • BVerfG, 09.02.1977 - 1 BvL 11/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Pflichtversicherung für Landwirte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2000 - L 16 KR 68/97
    Sie trägt vor: mit Anträgen auf einstweiligen Rechtsschutz wegen der Bescheide über den vorläufigen Schlußausgleich der Jahre 1994 und 1995 sei sie in erster und zweiter Instanz unterlegen; auch mit den jeweiligen Hauptsacheverfahren habe sie in erster Instanz keinen Erfolg gehabt; sie halte die Berechnung für rechtswidrig, weil sie auf veralteter Datenbasis beruhe; zur Frage der Vereinbarkeit von § 266 SGB V mit höherrangigem Recht verweise sie darauf, daß der Gesetzgeber nach der Rechtsprechung des BVerfG im Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz der Freiheit des Einzelnen und den Anforderungen einer sozialstaatlichen Ordnung eine weite Gestaltungsfreiheit habe (Hinw. auf die Entsch. v. 9.2.77 1 BvL 11/74 = BVerfGE 44, 70 ff.); ebenso habe der erkennende Senat mit Beschluss vom 24.2.1997 (L 16 SKr 6/97 LSG NRW) entschieden, daß jedenfalls bei summarischer Prüfung im Eilverfahren ein Verstoß von § 266 SGB V mit höherrangigem Recht nicht zu erkennen sei.

    Der Gesetzgeber hat zudem - darauf weist die Beklagte mit Recht hin - nach der Rechtsprechung des BVerfG einen weiten Gestaltungsspielraum im Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Freiheit des Einzelnen (Art. 2 Abs. 1 GG) und den Anforderungen einer sozialstaatlichen Ordnung (BVerfGE 10, 354; 44, 70 = SozR 5420 § 94 KVLG Nr. 2).

  • BVerfG, 01.06.1989 - 2 BvR 239/88

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung des Kraftfahrzeughalters

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2000 - L 16 KR 68/97
    Im übrigen gibt es eine breite Rechtsprechung des BVerfG, daß der Gesetzgeber typisieren und Erfahrungen sammeln darf (BVerfGE 71, 39,58; 80, 109,118), daß Verfassungswidrigkeit trotz ihres Vorliegens unter Umständen für eine Übergangszeit unter Umständen unbeachtlich ist (BVerfGE 39, 169,193; 46, 55, 66), daß die Gerichte nicht zu überprüfen haben, ob der Gesetzgeber - auf´s ganze gesehen - die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat (BVerfGE 52, 77; 54, 11).
  • BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76

    Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2000 - L 16 KR 68/97
    Im übrigen gibt es eine breite Rechtsprechung des BVerfG, daß der Gesetzgeber typisieren und Erfahrungen sammeln darf (BVerfGE 71, 39,58; 80, 109,118), daß Verfassungswidrigkeit trotz ihres Vorliegens unter Umständen für eine Übergangszeit unter Umständen unbeachtlich ist (BVerfGE 39, 169,193; 46, 55, 66), daß die Gerichte nicht zu überprüfen haben, ob der Gesetzgeber - auf´s ganze gesehen - die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat (BVerfGE 52, 77; 54, 11).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2000 - L 16 KR 68/97
    Im übrigen gibt es eine breite Rechtsprechung des BVerfG, daß der Gesetzgeber typisieren und Erfahrungen sammeln darf (BVerfGE 71, 39,58; 80, 109,118), daß Verfassungswidrigkeit trotz ihres Vorliegens unter Umständen für eine Übergangszeit unter Umständen unbeachtlich ist (BVerfGE 39, 169,193; 46, 55, 66), daß die Gerichte nicht zu überprüfen haben, ob der Gesetzgeber - auf´s ganze gesehen - die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat (BVerfGE 52, 77; 54, 11).
  • BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71

    Hinterbliebenenrente

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2000 - L 16 KR 68/97
    Im übrigen gibt es eine breite Rechtsprechung des BVerfG, daß der Gesetzgeber typisieren und Erfahrungen sammeln darf (BVerfGE 71, 39,58; 80, 109,118), daß Verfassungswidrigkeit trotz ihres Vorliegens unter Umständen für eine Übergangszeit unter Umständen unbeachtlich ist (BVerfGE 39, 169,193; 46, 55, 66), daß die Gerichte nicht zu überprüfen haben, ob der Gesetzgeber - auf´s ganze gesehen - die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat (BVerfGE 52, 77; 54, 11).
  • BSG, 22.05.1985 - 12 RK 15/83

    Verfassungsmäßigkeit verschiedener Beitragssätze - Feststellungsklage -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2000 - L 16 KR 68/97
    Nun stimmt es aber offensichtlich nicht, daß die Solidargemeinschaft nur e i n e gesetzliche Kasse umfaßt; das erhellen und belegen die Ausführungen des BVerfG und des BSG zum gegliederten Aufbau der GKV im Beschluss des BVerfG vom 8.2.1994 (1 BvR 1237/85 = BVerfGE 89, 365 ff = USK 94 24) und im Urteil des BSG vom 22.5.1985 (12 RK 15/83 = BSGE 58, 134 = SozR 2200 § 385 Nr. 14).
  • BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvL 8/74

    Verfassungsmäßigkeit des Pfändungsausschlusses hinsichtlich des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2000 - L 16 KR 68/97
    Im übrigen gibt es eine breite Rechtsprechung des BVerfG, daß der Gesetzgeber typisieren und Erfahrungen sammeln darf (BVerfGE 71, 39,58; 80, 109,118), daß Verfassungswidrigkeit trotz ihres Vorliegens unter Umständen für eine Übergangszeit unter Umständen unbeachtlich ist (BVerfGE 39, 169,193; 46, 55, 66), daß die Gerichte nicht zu überprüfen haben, ob der Gesetzgeber - auf´s ganze gesehen - die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat (BVerfGE 52, 77; 54, 11).
  • BVerwG, 23.11.1999 - 5 B 28.99
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2000 - L 16 KR 68/97
    Der 5. Senat im Hause hat jüngst mit Beschluss vom 2.12.1999 (L 5 B 28/99 KR LSG NRW) in einem solchen Zusammenhang verdeutlicht, welche Instrumentarien zur Verfügung stehen, um für Datenwahrheit zu sorgen und auch nachträgliche Korrektur zu ermöglichen.
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2000 - L 16 KR 68/97
    Das aus Art. 20 Abs. 1 GG abgeleitete "Sozialstaatsprinzip" ist wegen der Weite und Unbestimmtheit des Begriffs aus sich selbst heraus nicht vollziehbar (BVerfGE 1, 97,105; 82, 60,80), und es kann ohnehin schwerlich die Rede davon sein, daß eine Härte oder Unbilligkeit vorliegt (BVerfGE 69, 272,314) oder daß das Existenzminimum nicht mehr gewährleistet ist, wenn ein Betriebsleiter wie der Kläger mit Einkünften über der Jahresarbeitsentgeltgrenze sich und seine Familie nunmehr gegen 690.- DM monatlich statt gegen 594.- DM gegen Krankheit vollversichert.
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

  • BSG, 29.01.1998 - B 12 KR 35/95 R

    Rentenversicherung - Höhe - Beitragssatz - Fremdlasten - "versicherungsfremde

  • BSG, 09.10.1984 - 12 RK 18/83

    Krankenversicherungsbeitrag - Arbeitgeber - Kürzung - Verfassungswidrige

  • BSG, 26.06.1996 - 12 RK 41/94

    Vereinbarkeit des Ausschlusses von versicherungsfreien Rentnern von der

  • BSG, 21.02.1990 - 12 RK 51/89

    Krankenversicherung - Beitragserhöhung - Zulässigkeit

  • SG Hamburg, 09.07.1999 - 21 KR 531/95
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