Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2014 - L 20 SO 465/13 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,9119
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2014 - L 20 SO 465/13 B (https://dejure.org/2014,9119)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.04.2014 - L 20 SO 465/13 B (https://dejure.org/2014,9119)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. April 2014 - L 20 SO 465/13 B (https://dejure.org/2014,9119)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,9119) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Bevollmächtigten; Streit über die Übernahme unbezahlter Heimpflegekosten für den zwischenzeitlich verstorbenen Ehemann aus Mitteln der Sozialhilfe (Schutz der Erbschaft); Verzicht des Heimträgers auf die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Bevollmächtigten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Köln, 03.02.2014 - 21 W 1/14

    Haftung der Erben für Heimkosten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2014 - L 20 SO 465/13
    Auf die Beschwerde der Klägerin und ihrer Töchter änderte das Oberlandesgericht (OLG) Köln den Beschluss des Landgerichts Aachen ab und gewährte ihnen Prozesskostenhilfe für das landgerichtliche Verfahren in vollem Umfang (OLG Köln, Beschluss vom 03.02.2014 - I-21 W 1/14).

    Der Ansicht des (im Beschluss des OLG Köln vom 03.02.2014 - I-21 W 1/14 angeführten) Verwaltungsgerichts (VG) Gelsenkirchen (Urteil vom 19.10.2001 - 19 K 6382/99), welches das Feststellungsinteresse eines Erben mit dem Hinweis auf eine fehlende Vererblichkeit von Sozialhilfeansprüchen verneine, sei nicht zu folgen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2013 - L 20 SO 43/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2014 - L 20 SO 465/13
    Nicht ausreichend sind hingegen bloße sog. Rechtsreflexe, allein wirtschaftliche Interessen oder ein bloßes faktisches Betroffensein (vgl. zum Ganzen Keller, a.a.O. § 54 Rn. 12 und § 55 Rn. 15d m.w.N.; Beschluss des erkennenden Senats vom 10.05.2013 - L 20 SO 43/13 B).

    Insoweit ist die Situation der Klägerin etwa vergleichbar mit derjenigen nicht hilfebedürftiger Mitglieder einer Einsatzgemeinschaft, die sich (mit dem Ziel der Geringhaltung eigener Pflichten zum Einsatz von Einkommen oder Vermögen für andere Mitglieder) gegen Leistungsablehnungen wenden, welche gegenüber anderen Mitgliedern der Einsatzgemeinschaft ausgesprochen wurden; auch in diesen Fällen besteht kein Feststellungsinteresse für eine Feststellungsklage (vgl. dazu Coseriu in jurisPK-SGB XII, § 19 Rn. 76.1 m.w.N.; ferner Beschluss des erkennenden Senats vom 10.05.2013 - L 20 SO 43/13 B).

  • VG Gelsenkirchen, 19.10.2001 - 19 K 6382/99

    Gesetzlicher Forderungsübergang gemäß § 28 Abs. 2 Bundessozialhilfegesetz (BSHG)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2014 - L 20 SO 465/13
    Der Ansicht des (im Beschluss des OLG Köln vom 03.02.2014 - I-21 W 1/14 angeführten) Verwaltungsgerichts (VG) Gelsenkirchen (Urteil vom 19.10.2001 - 19 K 6382/99), welches das Feststellungsinteresse eines Erben mit dem Hinweis auf eine fehlende Vererblichkeit von Sozialhilfeansprüchen verneine, sei nicht zu folgen.

    c) Für das Feststellungsbegehren der Klägerin (als kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage nach § 54 Abs. 1, § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG; vgl. dazu Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O. § 55 Rn. 3b f.) fehlt jedenfalls das für eine Feststellungsklage erforderliche Feststellungsinteresse (§ 55 Abs. 1 a.E. SGG; vgl. dazu Keller, a.a.O. § 55 Rn. 15 ff.; wie hier für die vorliegende Fallgestaltung auch Neumann in Hauck/Noftz, SGB XII, 27. Erg.-Lfg. III/12, K § 19 Rn. 37 m.w.N., sowie VG Gelsenkirchen, Urteil vom 19.10.2001 - 19 K 6382/99, ZfF 2003, 178 f.).

  • BGH, 10.07.2013 - XII ZB 34/13

    Prozesskostenhilfebewilligung: Klärung zweifelhafter Rechtsfragen im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2014 - L 20 SO 465/13
    Prozesskostenhilfe sei jedenfalls deswegen zu bewilligen, weil die Entscheidung schwieriger Rechtsfragen anstehe, die nicht in das Prozesskostenhilfeverfahren verlagert werden dürfe (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.07.2013 - XII ZB 34/13).
  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 20/11 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Einrichtungsträger als Rechtsnachfolger des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2014 - L 20 SO 465/13
    Denn ein materiell-rechtlicher Leistungsanspruch des H gegenüber dem Beklagten wäre ggf. mit dem Tod gemäß § 19 Abs. 6 SGB XII unmittelbar von H auf den Heimträger übergegangen (sog. cessio legis; vgl. dazu BSG, Urteil vom 20.09.2012 - B 8 SO 20/11 R Rn. 12 m.w.N.) und deshalb jedenfalls von einem Anspruchsübergang auf die Klägerin (und ihre Töchter) im Wege der Erbfolge nach § 1922 Abs. 1 BGB ausgeschlossen gewesen.
  • BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91

    Anspruch auf Sozialhilfe kann vererblich sein

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2014 - L 20 SO 465/13
    Die Entstehungsgeschichte des § 19 Abs. 6 SGB XII (vgl. dazu z.B. Coseriu, Sozialrecht aktuell, a.a.O. 103 f.; ders. in jurisPK-SGB XII, § 19 Rn. 62) macht deutlich, dass die Vorschrift (als Reaktion auf Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.05.1979 - V C 79.77 und vom 05.05.1994 - 5 C 43/91) geschaffen wurde, um das Vertrauen des vorleistenden Heimträgers auf die Bewilligung von Sozialhilfe zu schützen; denn bei Bedürftigkeit des Heimbewohners ist der Anspruch aus dem Heimvertrag in aller Regel wertlos bzw. seine Durchsetzung gegen die Erben jedenfalls mit Risiken behaftet (vgl. BT-Drs. 13/3904, 45; Grube, a.a.O. § 19 Rn. 24).
  • BVerwG, 10.05.1979 - 5 C 79.77

    Rechtsnachfolgefähigkeit des Anspruchs auf Pflegegeld auf die Eltern nach Tod des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2014 - L 20 SO 465/13
    Die Entstehungsgeschichte des § 19 Abs. 6 SGB XII (vgl. dazu z.B. Coseriu, Sozialrecht aktuell, a.a.O. 103 f.; ders. in jurisPK-SGB XII, § 19 Rn. 62) macht deutlich, dass die Vorschrift (als Reaktion auf Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.05.1979 - V C 79.77 und vom 05.05.1994 - 5 C 43/91) geschaffen wurde, um das Vertrauen des vorleistenden Heimträgers auf die Bewilligung von Sozialhilfe zu schützen; denn bei Bedürftigkeit des Heimbewohners ist der Anspruch aus dem Heimvertrag in aller Regel wertlos bzw. seine Durchsetzung gegen die Erben jedenfalls mit Risiken behaftet (vgl. BT-Drs. 13/3904, 45; Grube, a.a.O. § 19 Rn. 24).
  • BVerfG, 22.05.2012 - 2 BvR 820/11

    Versagung von PKH unter Entscheidung einer bislang höchstrichterlich ungeklärten,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2014 - L 20 SO 465/13
    Die Prüfung der Erfolgsaussichten soll dabei nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das summarische Verfahren der Prozesskostenhilfe zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen; dies bedeutet zugleich, dass Prozesskostenhilfe nur versagt werden darf, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (BVerfG, Beschluss vom 22.05.2012 - 2 BvR 820/11 m.w.N.).
  • BSG, 18.03.2014 - B 8 SF 2/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verweisungsbeschluss - Klage eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2014 - L 20 SO 465/13
    Denn auch die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit haben bei ihren Entscheidungen Vorfragen zu klären, die möglicherweise nicht in ihre originäre Zuständigkeit fallen (vgl. BSG, Beschluss vom 18.03.2014 - B 8 SF 2/13 R Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvR 1263/11

    PKH im sozialgerichtlichen Verfahren und Grundsatz der Rechtsschutzgleichheit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2014 - L 20 SO 465/13
    Wirft der Streitfall eine schwierige Rechtsfrage auf, die höchstrichterlich noch nicht geklärt, aber klärungsbedürftig ist, so kann einer Klage eine hinreichende Aussicht auf Erfolg in der Regel nicht abgesprochen werden (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 07.02.2012 - 1 BvR 1263/11; Leitherer, a.a.O., § 73a Rn. 7b m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 26.10.2010 - 24 U 97/10

    Verhältnis der Erbenhaftung zu dem gesetzlichen Forderungsübergang nach § 19 Abs.

  • BVerfG, 28.11.2007 - 1 BvR 69/07
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2014 - L 9 SO 28/14

    Anspruch auf Sozialhilfe; Voraussetzungen für die Übernahme von Heimkosten durch

    Die Versagung der Sozialhilfe durch den Beklagten betrifft daher mögliche Erben nicht unmittelbar in eigenen Rechten, sondern hat - etwa aufgrund einer Inanspruchnahme der Erben durch die Klägerin wegen noch offener Heimkosten - lediglich reflexartig Auswirkung auf deren wirtschaftliche Interessen (vgl. ausführlich: LSG NRW, Beschluss vom 27.04.2014, Az.: L 20 SO 465/13 B, juris Rn. 24 ff.).
  • SG Lüneburg, 13.05.2015 - S 22 SO 160/12
    Ist dies nicht der Fall, so ist allein der Heimträger vorleistender Dritter i. S. des § 19 Abs. 6 SGB 12, auf den etwaige Sozialhilfeansprüche mit dem Tod des Leistungsberechtigten übergegangen sind (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. April 2014 - L 20 SO 465/13 B -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht