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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2004 - L 3 P 51/03   

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https://dejure.org/2004,13442
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2004 - L 3 P 51/03 (https://dejure.org/2004,13442)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.09.2004 - L 3 P 51/03 (https://dejure.org/2004,13442)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. September 2004 - L 3 P 51/03 (https://dejure.org/2004,13442)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Pflegeversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitrittsrecht zur sozialen Pflegeversicherung; Ausschluss von Personen, die Sozialhilfe empfangen oder nicht selber in der Lage sind, Beiträge zu zahlen; Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz als Bezug laufender Hilfe zum Lebensunterhalt; Hilfe ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2004 - L 3 P 51/03
    Gesetzliche Regelungen müssen so gefasst sein, dass der Betroffene seine Normunterworfenheit und die Rechtslage so konkret erkennen kann, dass er sein Verhalten danach auszurichten vermag (BVerfGE 45, 400, 420; 58, 257, 278; 62, 169, 183; 83, 130, 145).

    Die Anforderungen an die Normklarkeit sind dann erhöht, wenn die Unsicherheit bei der Beurteilung der Gesetzeslage die Betätigung von Grundrechten erschwert (BVerfGE 62, 169, 183; 83, 130, 145).

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 81/98

    Pflegeversicherung II

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2004 - L 3 P 51/03
    Das zugrundeliegende Konzept einer Volksversicherung (BVerfGE 103, 197 = SozR 3 1100 Art. 74 Nr. 4; BVerfGE 103, 225 = SozR 3300 § 20 Nr. 6) gebietet es dabei, allen Betroffenen Zugang zur Pflegeversicherung zu schaffen.

    Er war jedoch durch Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) gehalten, den auf diese Weise nicht erfassten Personengruppen auf sonstige Weise, etwa durch Einräumung eines befristeten Beitrittsrechts, Zugang zu verschaffen, ohne auch insofern danach zu differenzieren, ob jeweils ein hohes Risiko bestand oder bereits eingetreten war (vgl. hierzu die Entscheidung des BVerfGE, die den Ausgangspunkt zur Neuregelung in § 26a SGB XI bildete: Urteil des 1. Senates des BVerfGE vom 03. April 2001, - 1 BvR 81/98 -, SozR 3 3300 § 20 Nr. 6 = BVerfGE 103, 225 - 241, Breihaupt 2001, 504 f.).

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 210/79

    Devisenbewirtschaftung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2004 - L 3 P 51/03
    Gesetzliche Regelungen müssen so gefasst sein, dass der Betroffene seine Normunterworfenheit und die Rechtslage so konkret erkennen kann, dass er sein Verhalten danach auszurichten vermag (BVerfGE 45, 400, 420; 58, 257, 278; 62, 169, 183; 83, 130, 145).

    Die Anforderungen an die Normklarkeit sind dann erhöht, wenn die Unsicherheit bei der Beurteilung der Gesetzeslage die Betätigung von Grundrechten erschwert (BVerfGE 62, 169, 183; 83, 130, 145).

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2004 - L 3 P 51/03
    Nicht nur bei Eingriffen in die Freiheitsphäre des Einzelnen, sondern auch bei der Gewährung von Leistungen müssen die Normen in ihrem Inhalt entsprechend ihrer Zwecksetzung für die Betroffenen klar und nachvollziehbar sowie in ihrer Ausgestaltung widerspruchsfrei sein (Beschluss des 1. BSG-Senates vom 09. April 2003, 1 BvL 1/01, 1 BvR 1749/01 = BVerfGE 108, 52 - 82 zur Sicherung des Existenzminimums eines unterhaltsberechtigten Kindes, § 1612b Abs. 5 BGB).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 2014/95

    Pflegeversicherung I

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2004 - L 3 P 51/03
    Das zugrundeliegende Konzept einer Volksversicherung (BVerfGE 103, 197 = SozR 3 1100 Art. 74 Nr. 4; BVerfGE 103, 225 = SozR 3300 § 20 Nr. 6) gebietet es dabei, allen Betroffenen Zugang zur Pflegeversicherung zu schaffen.
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2004 - L 3 P 51/03
    Gesetzliche Regelungen müssen so gefasst sein, dass der Betroffene seine Normunterworfenheit und die Rechtslage so konkret erkennen kann, dass er sein Verhalten danach auszurichten vermag (BVerfGE 45, 400, 420; 58, 257, 278; 62, 169, 183; 83, 130, 145).
  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76

    Oberstufenreform

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2004 - L 3 P 51/03
    Gesetzliche Regelungen müssen so gefasst sein, dass der Betroffene seine Normunterworfenheit und die Rechtslage so konkret erkennen kann, dass er sein Verhalten danach auszurichten vermag (BVerfGE 45, 400, 420; 58, 257, 278; 62, 169, 183; 83, 130, 145).
  • BSG, 28.11.1975 - 12 BJ 150/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Außer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2004 - L 3 P 51/03
    Der Senat hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen (§ 260 Abs. 2 Nr. 1 SGG), obwohl das anzuwendende Recht nur bis 31.12.2004 gelten wird, da noch eine erhebliche Anzahl von Fällen zu entscheiden ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 19, Meyer-Ladewig, SGG, 7. Auflage 2002, § 160 Rdnr. 7b m.w.N. zur Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage, wenn sie bereits außer Kraft getretenes Recht betrifft).
  • SG Regensburg, 20.03.2003 - S 2 P 107/02
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2004 - L 3 P 51/03
    Das Sozialgericht Regensburg (Urteil vom 20.03.2003, S 2 P 107/02, Revision zwischenzeitlich anhängig gewesen - BSG, B 12 P 4/03 R -) hat es als gerechtfertigt angesehen, unter laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt insoweit auch Leistungen zu verstehen, die zur Deckung des laufenden Lebensunterhaltes (vor allem Unterkunft und Verpflegung) bei Heim- oder Anstaltsunterbringung gem. § 27 Abs. 3 BSHG erbracht werden.
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