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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2010 - L 8 R 140/09   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2010 - L 8 R 140/09 (https://dejure.org/2010,8780)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.04.2010 - L 8 R 140/09 (https://dejure.org/2010,8780)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. April 2010 - L 8 R 140/09 (https://dejure.org/2010,8780)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R

    Nachversicherung - vorsätzliche Vorenthaltung der Beiträge durch Dienstherrn -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2010 - L 8 R 140/09
    Das Urteil des BSG vom 17.4.2008 (Az.: B 13 R 123/07 R) rechtfertige keine andere Beurteilung.

    Ist das nicht der Fall, muss sich die Organisation (hier: die Klägerin) das Wissen einzelner Mitarbeiter, gleichgültig auf welcher Ebene, zurechnen lassen (BSG, Urteil v. 17.4.2008, B 13 R 123/07 R, SozR 4-2400 § 25 Nr. 2; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 16.1.2006, L 3 R 3/05).

    aa) Dass derartige organisatorische Maßnahmen zumindest entsprechend einem Mindeststandard getroffen werden müssen, ergibt sich nicht zuletzt aus der auch dem ausgeschiedenen Beamten gegenüber bestehenden Fürsorgepflicht des Dienstherrn (BSG, Urteil v. 17.4.2008, a.a.O.; BGH, Urteil v. 27.10.1983, III ZR 189/92, MDR 1984, 34).

  • BSG, 31.01.2008 - B 13 R 27/07 R

    Unversorgtes Ausscheiden aus einem öffentlichen Dienstverhältnis - Feststellung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2010 - L 8 R 140/09
    Die Klägerin hat vorgetragen: Bis zur Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 31.1.2008 (Az.: B 13 R 27/07 R) sei davon auszugehen gewesen, dass Nachversicherungszeiten zugunsten der Versicherten kraft Gesetzes auch ohne Beitragszahlung entstünden.

    Es kann dahingestellt bleiben, wie diese Frage für vor dem 1.1.1992 eingetretene Nachversicherungsfälle zu beantworten ist (vgl. hierzu § 281 Abs. 2 SGB VI sowie BSG, Urteil v. 31.1.2008, B 13 R 27/07 R, SozR 4-2600 § 281 Nr. 1).

  • BGH, 12.11.1998 - IX ZR 145/98

    Kenntnis vom allgemeinen Veräußerungsverbot nach öffentlicher Bekanntmachung;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2010 - L 8 R 140/09
    Ergänzend zu ihrem erstinstanzlichen Vorbringen beruft sie sich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.11.1998 (IX ZR 145/98) zum Organisationsverschulden.
  • BSG, 09.11.1999 - B 4 RA 58/98 R

    Eintritt des Nachversicherungsfalls beim Wechsel von einem öffentlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2010 - L 8 R 140/09
    Eine solche setzt eine lebenslange Beschäftigung bis zu einem Versorgungsfall sowie grundsätzlich die Berücksichtigung der letzten Besoldung bei der Ruhegehaltsberechnung voraus (BSG, Urteil v. 9.11.1999, B 4 RA 58/98 R, SozR 3-2600 § 8 Nr. 6 Rdnr. 27).
  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R

    Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2010 - L 8 R 140/09
    a) Da für Vorsatz im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV bedingter Vorsatz ausreicht, kommt es darauf an, ob die Klägerin die Nachversicherungspflicht zumindest für möglich gehalten (Wissenselement), die Nichtabführung der Beiträge aber gleichwohl billigend in Kauf genommen hat (Willenselement; vgl. BSG, Urteil v. 30.3.2000, B 12 KR 14/99 R, SozR 3-2400 § 25 Nr. 7).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2006 - L 3 R 3/05

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2010 - L 8 R 140/09
    Ist das nicht der Fall, muss sich die Organisation (hier: die Klägerin) das Wissen einzelner Mitarbeiter, gleichgültig auf welcher Ebene, zurechnen lassen (BSG, Urteil v. 17.4.2008, B 13 R 123/07 R, SozR 4-2400 § 25 Nr. 2; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 16.1.2006, L 3 R 3/05).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 16.10.2006 - L 2 R 129/05

    Rentenversicherung - Vorsätzliches Vorenthalten von Nachversicherungsbeiträgen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2010 - L 8 R 140/09
    Das kann z.B. durch ein Vier-Augen-Prinzip (Zeichnung durch den Abteilungsleiter, Mitzeichnung durch den Sachbearbeiter) und ein anschließendes Kontrollsystem (Wiedervorlage) geschehen (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 16.10.2006, L 2 R 129/05, Breith. 2007, 389).
  • BVerfG, 03.12.1987 - 1 BvR 1208/87
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2010 - L 8 R 140/09
    Dem kann die Klägerin nicht mit Erfolg entgegenhalten, dass sich aus Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz (GG), der die verfassungsrechtliche Grundlage für die Fürsorgepflicht des Dienstherrn bildet, kein Anspruch auf Nachversicherung außerhalb gesetzlich geregelter Fälle ergibt (vgl. BVerfG, Beschluss v. 3.12.1987, 1 BvR 1208/87, SozR 2200 § 1232 Nr. 24).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2016 - L 14 R 650/11

    Säumniszuschläge auf Nachversicherungsbeiträge; Geltendmachung durch

    Die im Urteil L 8 R 140/09 vom 28.04.2010 dargestellten Anforderungen an die organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung des notwendigen Informationsaustausches zwischen den beteiligten Behörden seien nicht realistisch und entsprächen in keiner Weise den zwischen Behörden / Gerichten üblichen Verfahren; die rückwirkende Aufstellung besonderer Anforderungen für die Versendung von Schriftstücken im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung begegne daher erheblichen rechtlichen Bedenken; zudem seien diese auch nicht praktikabel, da die Versendung und Überprüfung etwa von Empfangsbekenntnissen in einem Geschäftsbereich mit so hohen Fallzahlen wie in der Nachversicherung der Bundeswehr einen immensen Personal- und Arbeitsaufwand bedeuten würde, der von der Klägerin schlicht nicht zu realisieren gewesen sei.

    Die von einem öffentlichen Dienstherrn zu treffenden organisatorischen Maßnahmen zur Durchführung einer Nachversicherung müssen bestimmten Anforderungen entsprechen (LSG NRW, rechtskräftiges Urteil vom 28.04.2010, L 8 R 140/09, juris): Erstens muss sichergestellt sein, dass die Absendung der die Nachversicherung betreffenden Vorgänge durch die für die aktiven versicherungsfrei Beschäftigten des Dienstherrn zuständige Organisationseinheit (an die für die Durchführung der Nachversicherung der unversorgt ausgeschiedenen Beschäftigten zuständige Behörde des Dienstherrn) tatsächlich erfolgt; das kann z.B. durch ein Vier-Augen-Prinzip (Zeichnung durch den Abteilungsleiter, Mitzeichnung durch den Sachbearbeiter) und ein anschließendes Kontrollsystem (Wiedervorlage) geschehen (vgl. auch LSG RP, Urteil vom 16.10.2006, L 2 R 129/05, juris, Rdn. 33, und Breithaupt 2007, 389).

  • LSG Hamburg, 16.03.2011 - L 2 R 140/09
    Die vom Landesozialgericht Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 28. April 2010 (Az L 8 R 140/09 - juris) formulierten Mindeststandards für die Organisation des Nachversicherungsverfahrens, nämlich ? Sicherstellung der Übersendung der die Nachversicherung betreffenden Vorgänge durch die Organisationseinheit an die Nachversicherungsstelle, ? Gewährleistung der Kontrolle des Zugangs der Vorgänge bei dieser Dienststelle, ? Kontrolle der tatsächlichen Zahlung der Nachversicherungsbeiträge an den Rentenversicherungsträger, seien erfüllt.

    Jedenfalls dann, wenn es an derartigen organisatorischen Maßnahmen fehlt, muss sich die Organisation das Wissen einzelner Mitarbeiter - auf welcher Ebene auch immer diese angesiedelt sind - zurechnen lassen (Bundessozialgericht 13. Senat, Urteil vom 01.07.2010 - Az. B 13 R 67/09 R juris m. w. Nw., Urteil vom 17. April 2008, B 13 R 123/07 R - BSGE 100, 215-220 mit weiteren Nachweisen; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 28. April 2010, Az. L 8 R 140/09 - juris).

  • LSG Schleswig-Holstein, 29.09.2011 - L 1 R 120/11

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen gegenüber der Krankenkasse

    Da für Vorsatz im Sinne dieser Vorschrift bedingter Vorsatz ausreicht, kommt es darauf an, ob die Antragstellerin bzw. ihre Rechtsvorgängerin, deren Wissen sich die Antragstellerin zurechnen lassen muss, die Beitragspflicht zumindest für möglich gehalten (Wissenselement), die Nichtabführung der Beiträge aber gleichwohl billigend in Kauf genommen hat (Willenselement; vgl. BSG, Urteil vom 30. März 2000 - B 12 KR 14/99 R - SozR 3-2400 § 25 Nr. 7; BSG, Urteil vom 17. April 2008 - B 13 R 123/07 R - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. April 2010 - L 8 R 140/09 -, jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Hamburg, 20.04.2011 - L 2 R 33/10
    Jedenfalls dann, wenn es an derartigen organisatorischen Maßnahmen fehlt, muss sich die Organisation das Wissen einzelner Mitarbeiter - auf welcher Ebene auch immer diese angesiedelt sind - zurechnen lassen (Bundessozialgericht 13. Senat, Urteil vom 01.07.2010 - Az. B 13 R 67/09 R juris m. w. Nw., Urteil vom 17. April 2008, B 13 R 123/07 R - BSGE 100, 215-220 mit weiteren Nachweisen; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. April 2010, Az. L 8 R 140/09 - juris).
  • SG Düsseldorf, 26.07.2010 - S 52 R 127/09

    Anspruch auf Nachversicherung für ehemalige Lehramtsreferendarin

    Die Kammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) in seinen Entscheidungen vom 16. Januar 2006 - L 3 R 3/05 - und vom 28. April 2010 - L 8 R 140/09 - sowie der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz (LSG RP) in der Entscheidung vom 16. Oktober 2006 - L 2 R 129/05 - an, auf die Bezug genommen wird.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2011 - L 4 KR 208/08
    Dessen Kenntnis muss sich der Kläger entsprechend § 278 BGB zurechnen lassen (vgl.: Bundessozialgericht, Urteil vom 9. September 1986 - 7 RAr 77/84 - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. April 2010 - L 8 R 140/09 - Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 10. Dezember 2002 - L 1 B 107/02 KR-ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.11.2011 - L 4 KR 306/10
    Ist das - wie hier - nicht der Fall, muss sich der Arbeitgeber das Wissen des einzelnen Mitarbeiters, gleichgültig auf welcher Ebene, zurechnen lassen (LSG Nordrhein-Westfalen vom 28.04.2010 - L 8 R 140/09 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2011 - L 4 KR 37/11
    Ist das - wie hier - nicht der Fall, muss sich der Arbeitgeber das Wissen des einzelnen Mitarbeiters, gleichgültig auf welcher Ebene, zurechnen lassen (LSG Nordrhein-Westfalen vom 28.04.2010 - L 8 R 140/09 -).
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