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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - L 9 SO 417/13 KL   

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https://dejure.org/2015,15519
LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - L 9 SO 417/13 KL (https://dejure.org/2015,15519)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.05.2015 - L 9 SO 417/13 KL (https://dejure.org/2015,15519)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Mai 2015 - L 9 SO 417/13 KL (https://dejure.org/2015,15519)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Investitionsbetrages für ein Seniorenzentrum durch Schiedsspruch; Überprüfung der Entscheidung der Schiedsstelle (hier: insbes. die Beachtung des eingeräumten Beurteilungsspielraums); Gebot der Prospektivität; Feststellung der Plausibilität der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung des Investitionsbetrages für ein Seniorenzentrum durch Schiedsspruch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Bayern, 24.04.2013 - L 8 SO 18/12

    Schiedsstellenbeschluss, Rechtmäßigkeit, Vergütung, Begleitleistung, ambulanter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - L 9 SO 417/13
    Sie ist gleichwohl nicht als sogenannter Dritter in eigener Rechtssphäre betroffen, sondern wirkt als hoheitliches Vertragshilfeorgan des Beklagten (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urt. v. 24.04.2013 - L 8 SO 18/12 KL-, juris Rn. m.w.N.; vgl. hierzu auch Bundessozialgericht, a.a.O., Rn. 17).

    Es kann dahin stehen, ob dieses zweistufige Prüfungsschema im Detail für Vergütungsvereinbarungen nach dem SGB XII zu modifizieren ist (so etwa Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 26.06.2014 -, juris Rn. 46 ff; für die uneingeschränkte Heranziehung dagegen Thüringer Landessozialgericht, Urt. v. 12.03.2014 - L 8 SO 1034/13 KL -, juris Rn. 45; Bayerisches Landessozialgericht, Urt. v. 24.04.2013 -, L 8 SO 18/12 KL -, juris Rn. 51), denn die von der Schiedsstelle herangezogene Begründung für die fehlende plausible bzw. widersprüchliche Darstellung höherer Vergütungsansprüche durch die Klägerin trägt die Entscheidung nicht und wird dem Sinngehalt der unbestimmten Gesetzesbegriffe nicht gerecht.

    Bei einem prospektiven Vergütungsmaßstab wird die Vergütung auf der Grundlage einer vom Leistungserbringer im Voraus vorzulegenden Kalkulation vereinbart (vgl. hierzu Bayerisches Landessozialgericht - L 8 SO 18/12 KL -, juris Rn. 62; Jaritz/Eicher, a.a.O., § 77 Rn. 19).

    Die Klägerin hat jedoch keinen entsprechenden Leistungsantrag gestellt, so dass der Senat nicht berechtigt war, den Schiedsspruch aus Gründen aufrecht zu erhalten, die der Entscheidung der Schiedsstelle nicht zugrunde gelegen haben (vgl. hierzu auch Bayerisches Landessozialgericht, Urt. v. 24.04.2013 - L 8 SO 18/12 KL -, juris Rn. 56).

  • BSG, 29.01.2009 - B 3 P 7/08 R

    Soziale Pflegeversicherung - stationäre Pflegeeinrichtung - Vorliegen einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - L 9 SO 417/13
    Im Übrigen habe das Bundessozialgericht zum Recht der Pflegeversicherung etwa in seinem Urteil vom 29.01.2009 (B 3 P 7/08 R) die Grundsätze für den externen Vergleich deutlich herausgestellt.

    Dies gilt in gleicher Weise auch für das Vergütungsrecht für Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI seit dessen Einführung (vgl. Bundessozialgericht, Urt. v. 29.01.2009 - B 3 P 7/08 R -, juris Rn. 19), so dass insoweit grundsätzlich auch auf die hierzu ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden kann.

    Eine beanspruchte Vergütung ist leistungsgerecht, wenn die vom Träger zugrunde gelegten voraussichtlichen Gestehungskosten nachvollziehbar sind (Plausibilitätskontrolle) und sie im Vergleich mit der Vergütung anderer Einrichtungen (externer Vergleich) den Grundsätzen wirtschaftlicher Betriebsführung entspricht (vgl. Bundessozialgericht, Urt. v. 17.12.2009 - B 3 P 3/08 R -, juris Rn. 67 ff; Urt. v. 29.01.2009 - B 3 P 7/08 R -, Rn. 41 ff).

  • LSG Thüringen, 12.03.2014 - L 8 SO 1034/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - L 9 SO 417/13
    Die Schiedsstelle muss die widerstreitenden Interessen der Vertragsparteien ermittelt und alle für die Abwägung frei von einseitiger Betrachtung sowie in einem fairen und willkürfreien Verfahren sowie inhaltlich orientiert an den materiellen Vorgaben des Entgeltvereinbarungsrechts vorgenommen haben (Hessisches Landessozialgericht, Urt. v. 25.02.2011 - L 7 SO 237/10 KL -, juris Rn. 47; Bayerisches Landessozialgericht, Urt. v. 24.11.2011 - L 8 SO 223/09 KL -, juris Rn. 52; Thüringer Landessozialgericht, Urt. v. 12.03.2014 - L 8 SO 1034/13 KL -, juris Rn. 43).

    Es kann dahin stehen, ob dieses zweistufige Prüfungsschema im Detail für Vergütungsvereinbarungen nach dem SGB XII zu modifizieren ist (so etwa Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 26.06.2014 -, juris Rn. 46 ff; für die uneingeschränkte Heranziehung dagegen Thüringer Landessozialgericht, Urt. v. 12.03.2014 - L 8 SO 1034/13 KL -, juris Rn. 45; Bayerisches Landessozialgericht, Urt. v. 24.04.2013 -, L 8 SO 18/12 KL -, juris Rn. 51), denn die von der Schiedsstelle herangezogene Begründung für die fehlende plausible bzw. widersprüchliche Darstellung höherer Vergütungsansprüche durch die Klägerin trägt die Entscheidung nicht und wird dem Sinngehalt der unbestimmten Gesetzesbegriffe nicht gerecht.

  • BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 3/13 R

    Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - L 9 SO 417/13
    Soweit sich die Klägerin gegen die Entscheidungen der Schiedsstelle wendet, ist die Anfechtungsklage nach § 54 Abs. 1 1. Alt. SGG die statthafte Klageart (vgl. Bundessozialgericht, Urt. v. 23.07.2014 - B 8 SO 3/13 R -, juris Rn. 12).

    Wegen des Entscheidungsfreiraums der Schiedsstelle ist deren Schiedsspruch nämlich nicht teilbar in einen zusprechenden und ablehnenden Teil, wie dies bei bewilligenden Verwaltungsakten über Leistungen der Fall ist (so Bundessozialgericht, Urt. v. 23.07.2014 - B 8 SO 3/13 R -, juris Rn. 13).

  • LSG Hessen, 25.02.2011 - L 7 SO 237/10

    Sozialhilfe - Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 - Behörde iS von § 1 Abs 2 SGB 10 -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - L 9 SO 417/13
    Nach mittlerweile herrschender Rechtsprechung (vgl. etwa Hessisches Landessozialgericht, Urt. v. 25.02.2011 - L 7 SO 237/10 KL -, juris Rn. 44; Bayerisches Landessozialgericht, Urt. v. 24.11.2011 - L 8 SO 223/09 KL -, juris Rn. 45; Beschl. vom 24.11.2011 - L 8 SO 135/10 KL -, juris Rn. 22, jeweils m.w.N.) handelt es sich bei der Schiedsstellenentscheidung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 28.02.2002 - 5 C 25/01, juris Rn. 10) um einen gerichtlich - wenn auch nur eingeschränkt - überprüfbaren Verwaltungsakt.

    Die Schiedsstelle muss die widerstreitenden Interessen der Vertragsparteien ermittelt und alle für die Abwägung frei von einseitiger Betrachtung sowie in einem fairen und willkürfreien Verfahren sowie inhaltlich orientiert an den materiellen Vorgaben des Entgeltvereinbarungsrechts vorgenommen haben (Hessisches Landessozialgericht, Urt. v. 25.02.2011 - L 7 SO 237/10 KL -, juris Rn. 47; Bayerisches Landessozialgericht, Urt. v. 24.11.2011 - L 8 SO 223/09 KL -, juris Rn. 52; Thüringer Landessozialgericht, Urt. v. 12.03.2014 - L 8 SO 1034/13 KL -, juris Rn. 43).

  • LSG Bayern, 25.01.2012 - L 8 SO 89/09

    Sozialhilfe - Überprüfung des Schiedsspruchs einer Schiedsstelle -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - L 9 SO 417/13
    Dem sei das Bayerische Landessozialgericht (Urteil vom 25.01.2012 - L 8 SO 89/09 KL) gefolgt.

    Damit ist gerichtlich allein zu überprüfen, ob die Schiedsstelle die widerstreitenden Interessen der Vertragsparteien ermittelt hat, sie alle für die Abwägung erforderlichen tatsächlichen Erkenntnisse gewonnen hat und ob ihre Abwägung frei von Einseitigkeiten, in einem fairen und willkürfreien Verfahren sowie inhaltlich orientiert an den materiellen Vorgaben des Entgeltvereinbarungsrechts vorgenommen wurde (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urt. v. 25.01.2012 - L 8 SO 89/09 KL -, juris Rn. 45; Jaritz/Eicher, a.a.O., § 77 Rn. 73 ff, Flint, a.a.O.).

  • LSG Bayern, 24.11.2011 - L 8 SO 223/09

    Sozialhilfe - Anfechtungsklage - Beiladung - Überprüfungsverfahren für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - L 9 SO 417/13
    Nach mittlerweile herrschender Rechtsprechung (vgl. etwa Hessisches Landessozialgericht, Urt. v. 25.02.2011 - L 7 SO 237/10 KL -, juris Rn. 44; Bayerisches Landessozialgericht, Urt. v. 24.11.2011 - L 8 SO 223/09 KL -, juris Rn. 45; Beschl. vom 24.11.2011 - L 8 SO 135/10 KL -, juris Rn. 22, jeweils m.w.N.) handelt es sich bei der Schiedsstellenentscheidung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 28.02.2002 - 5 C 25/01, juris Rn. 10) um einen gerichtlich - wenn auch nur eingeschränkt - überprüfbaren Verwaltungsakt.

    Die Schiedsstelle muss die widerstreitenden Interessen der Vertragsparteien ermittelt und alle für die Abwägung frei von einseitiger Betrachtung sowie in einem fairen und willkürfreien Verfahren sowie inhaltlich orientiert an den materiellen Vorgaben des Entgeltvereinbarungsrechts vorgenommen haben (Hessisches Landessozialgericht, Urt. v. 25.02.2011 - L 7 SO 237/10 KL -, juris Rn. 47; Bayerisches Landessozialgericht, Urt. v. 24.11.2011 - L 8 SO 223/09 KL -, juris Rn. 52; Thüringer Landessozialgericht, Urt. v. 12.03.2014 - L 8 SO 1034/13 KL -, juris Rn. 43).

  • LSG Baden-Württemberg, 05.10.2011 - L 2 SO 5659/08

    Sozialhilfe - Schiedsspruch der Schiedsstelle - Behörde iS von § 1 Abs 2 SGB 10 -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - L 9 SO 417/13
    Eine ausdrückliche Rückverweisung an die Schiedsstelle kommt insoweit nicht in Betracht, da mit der Aufhebung des Schiedsspruches das Schiedsverfahren wieder eröffnet ist (Bundessozialgericht, a.a.O., Rn. 15; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urt. v. 05.10.2011 - L 2 SO 5659/08 KL -, juris Rn. 32; Landessozialgericht Hamburg, Urt. v. 30.10.2012 - L 4 SO 33/10 KL -, juris Rn).

    Entscheidungen der Schiedsstellen nach § 80 SGB XII unterliegen nur einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfbarkeit (vgl. Bayerisches Landessozialgericht und Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, jeweils a.a.O., m.w.N.; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urt. v. 5.10.2011 - L 2 SO 5659/08 KL - juris Rn. 35, so bereits zur Schiedsstelle nach § 94 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) Bundesverwaltungsgericht, Beschl. v. 28.02.2002 - 5 C 25/01 -, juris Rn. 9).

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 P 3/08 R

    Der Schiedsspruch einer Schiedsperson zur Vergütung von Leistungen der häuslichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - L 9 SO 417/13
    Eine beanspruchte Vergütung ist leistungsgerecht, wenn die vom Träger zugrunde gelegten voraussichtlichen Gestehungskosten nachvollziehbar sind (Plausibilitätskontrolle) und sie im Vergleich mit der Vergütung anderer Einrichtungen (externer Vergleich) den Grundsätzen wirtschaftlicher Betriebsführung entspricht (vgl. Bundessozialgericht, Urt. v. 17.12.2009 - B 3 P 3/08 R -, juris Rn. 67 ff; Urt. v. 29.01.2009 - B 3 P 7/08 R -, Rn. 41 ff).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2013 - L 23 SO 38/10

    Übernahme gesondert berechneter Investitionskosten beim Betrieb eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - L 9 SO 417/13
    Diese Norm regelt jedoch nur die örtliche, nicht hingegen die sachliche Zuständigkeit (Bundessozialgericht, a.a.O., Rn. 20), wobei es für die örtliche Zuständigkeit wiederum auf den Ort der jeweiligen Einrichtung und nicht auf den des jeweiligen Trägers ankommt (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 05.12.2013 - L 23 SO 38/10 KL -, juris Rn. 37; weiter differenzierend: Jaritz/Eicher, in: jurisPK, Stand 13.05.2015, § 77 Rn. 35).
  • LSG Bayern, 24.11.2011 - L 8 SO 135/10

    Sozialhilfe - Anfechtungsklage - Beiladung - Überprüfungsverfahren für

  • LSG Hamburg, 30.10.2012 - L 4 SO 33/10
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.08.2016 - L 23 SO 187/14

    Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 -

    Dieses zweistufige Prüfungsschema ist grundsätzlich auch auf Vergütungsvereinbarungen nach dem SGB XII zu übertragen (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Urt. v. 12.03.2014 - L 8 SO 1034/13 KL -, juris Rn. 45; Bayerisches Landessozialgericht, Urt. v. 24.04.2013 -, L 8 SO 18/12 KL -, juris Rn. 51, Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Mai 2015 - L 9 SO 417/13 KL -, Rn. 52, juris; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 26.06.2014 -, juris Rn. 46 ff; vgl. auch BSG, Urteil vom 07. Oktober 2015 - B 8 SO 21/14 R - , juris).
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