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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2021 - L 11 KR 865/20 B ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2021 - L 11 KR 865/20 B ER (https://dejure.org/2021,1556)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.01.2021 - L 11 KR 865/20 B ER (https://dejure.org/2021,1556)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Januar 2021 - L 11 KR 865/20 B ER (https://dejure.org/2021,1556)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (32)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.06.2015 - L 9 KR 99/15

    Lipidapherese - Folgenabwägung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2021 - L 11 KR 865/20
    Besteht die Gefahr, dass die dem vorläufigen Rechtsschutzverfahren zu Grunde liegende Beeinträchtigung des Lebens, der Gesundheit oder der körperlichen Unversehrtheit des Versicherten sich jederzeit verwirklichen kann, verbieten sich zeitraubende Ermittlungen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren; in diesem Fall, der in der Regel vorliegen wird, hat sich die Entscheidung an einer Abwägung der widerstreitenden Interessen zu orientieren (dazu sogleich; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juni 2015 - L 9 KR 99/15 B ER - juris; Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - NJW 2003, 1236f.).

    Besteht die Gefahr, dass der Versicherte ohne die Gewährung der umstrittenen Leistung vor Beendigung des Verwaltungs- bzw. Hauptsacheverfahrens stirbt oder er schwere oder irreversible gesundheitliche Beeinträchtigung erleidet, ist ihm die begehrte Leistung regelmäßig zu gewähren, wenn das Gericht nicht aufgrund eindeutiger Erkenntnisse davon überzeugt ist, dass die begehrte Leistung unwirksam oder medizinisch nicht indiziert oder der Einsatz mit dem Risiko behaftet ist, die abzuwendende Gefahr durch die Nebenwirkungen der Behandlung auf andere Weise zu verwirklichen (so auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 24. Januar 2008 - L 5 B 1074/07 KR ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Februar 2014 - L 9 KR 293/13 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juni 2015 - a.a.O. - jeweils juris).

    Die Befristung ist aber auch deshalb geboten, um es der Antragsgegnerin zu ermöglichen, die Feststellung der Fortdauer der Indikation sowie die Ergebnisse der Behandlung der Erkrankung unter Kontrolle zu halten und dadurch den Vorbehalt einer Überprüfung des Anspruchs im Hauptsacheverfahren nicht leerlaufen zu lassen (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juni 2015 - a.a.O. - juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2020 - L 11 KR 181/20
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2021 - L 11 KR 865/20
    Es muss also über einen gewissen Zeitraum (klinisch oder durch bildgebende Verfahren) eine Verschlechterung der kardiovaskulären Erkrankung festgestellt sein (Senat, Beschluss vom Beschluss vom 3. Juli 2020 - L 11 KR 181/20 B ER - juris).

    Der vorliegende Sachverhalt ist mit demjenigen, welchen der Senat in seiner Entscheidung vom 3. Juli 2020 (a.a.O.) zu beurteilen hatte, in diesem Punkt vergleichbar.

    Nicht mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung auf einer Stufe steht dabei selbst ein Krankheitsbild, das ("nur") zu allgemeiner Leistungsminderung und eingeschränkter Lebenserwartung führt (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 1 KR 12/06 R - Kardiomyopathie; Senat, Beschluss vom 3. Juli 2020, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2016 - L 11 KR 465/16

    Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten; Zulassung nach dem Arzneimittelrecht;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2021 - L 11 KR 865/20
    Droht dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren verfolgten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13 - Senat, Beschluss vom 26. Juli 2016 - L 11 KR 465/16 B ER - Beschluss vom 12. August 2013 - L 11 KA 92/12 B ER -), es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfG, Beschluss vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13 -).

    So müssen die Gerichte unter Umständen wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit Rechtsfragen nicht vertiefend behandeln und ihre Entscheidung maßgeblich auf der Grundlage einer Interessenabwägung treffen (Senat, Beschluss vom 26. Juli 2016 - L 11 KR 465/16 B ER -).

    In diesem Rahmen ist zu berücksichtigen, zu welchen Konsequenzen die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bei späterem Misserfolg des Antragstellers im Hauptsacheverfahren einerseits gegenüber der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes bei nachfolgendem Obsiegen in der Hauptsache andererseits führen würde (Senat, Beschluss vom 26. Juli 2016 - L 11 KR 465/16 B ER - Beschluss vom 14. Januar 2015 - L 11 KA 44/14 B ER -).

  • BSG, 20.03.2018 - B 1 KR 4/17 R

    Anspruch auf Versorgung mit Fertigarzneimitteln (hier: Intravenös zu

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2021 - L 11 KR 865/20
    Ein nur allgemeines mit einer Erkrankung verbundenes Risiko eines lebensgefährlichen Verlaufs genügt hierfür nicht (BSG, Urteil vom 20. März 2018 - B 1 KR 4/17 R - SozR 4-2500 § 2 Nr. 12 - IVIG-Therapie).

    Das bedeutet, dass nach den konkreten Umständen des Falles bereits drohen muss, dass sich der voraussichtlich tödliche Krankheitsverlauf innerhalb eines kürzeren, überschaubaren Zeitraums mit großer Wahrscheinlichkeit verwirklichen wird (BSG, Urteil vom 20. März 2018 - a.a.O.; BSG, Urteil vom 8. Oktober 2019 - B 1 KR 3/19 R; BSG, Urteil vom 27. März 2007 - B 1 KR 30/06 R, jeweils m.w.N).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2021 - L 11 KR 865/20
    b) Gleichfalls noch offen ist, ob der Antragsteller aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 1 BvR 347/98 - SozR 4-2500 § 27 Nr. 5) zum Vorliegen einer notstandsähnlichen Krankheitssituation, die der Gesetzgeber inzwischen in § 2 Abs. 1a SGB V normiert hat, einen Anordnungsanspruch herleiten kann.

    Angesichts der überragend hohen Bedeutung, die dem Leben als Rechtsgut in der grundgesetzlichen Ordnung zukommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 1 BvR 347/98 - juris), sind in Verfahren wie dem vorliegenden an die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes hohe Anforderungen zu stellen (Senat, Beschluss vom 6. Februar 2017 - a.a.O., m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2017 - L 11 KR 884/16

    Lipid-Apherese-Behandlung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2021 - L 11 KR 865/20
    Denn auch dort war bei der Antragstellerin bereits seit dem 27. Februar 2020 wöchentlich eine Lipid-Apherese-Behandlung durchgeführt worden (zudem bereits angedeutet für einen Wiederholungsfall, da Zuspruch über Folgenabwägung: Senat, Beschluss vom 6. Februar 2017 - L 11 KR 884/16 B ER; so auch für den Fall einer zuvor ergangenen Verpflichtung iRe Eilverfahrens: SG Hannover, Urteil vom 18. September 2019 - S 86 KR 2589/18 - jeweils juris).

    Angesichts der überragend hohen Bedeutung, die dem Leben als Rechtsgut in der grundgesetzlichen Ordnung zukommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 1 BvR 347/98 - juris), sind in Verfahren wie dem vorliegenden an die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes hohe Anforderungen zu stellen (Senat, Beschluss vom 6. Februar 2017 - a.a.O., m.w.N.).

  • BVerfG, 26.06.2018 - 1 BvR 733/18

    Genügend intensive Durchdringung der Sach- und Rechtslage kann für Entscheidungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2021 - L 11 KR 865/20
    Die grundrechtlichen Belange der Antragstellerin sind hierzu umfassend in die Abwägung einzustellen, da sich die Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte zu stellen haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 1 BvR 733/18 - hierzu auch Senat, Beschluss vom 28. Juni 2013 - L 11 SF 74/13 ER - Beschluss vom 19. November 2012 - L 11 KR 473/12 B ER -).

    Findet eine - gemessen am Gewicht der geltend gemachten Grundrechtsverletzungen - genügend intensive Durchdringung der Sach- und Rechtslage statt, kann es unschädlich sein, wenn das Gericht den Ausgang des Hauptsacheverfahrens gleichwohl als offen einschätzt und die von ihm vorgenommene Prüfung selbst als summarisch bezeichnet, ohne deswegen allein auf eine Folgenabwägung abzustellen, sofern nur deutlich wird, dass das Gericht den Ausgang des Hauptsacheverfahrens für weitgehend zuverlässig prognostizierbar hält (so BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 1 BvR 733/18 -).

  • BSG, 18.06.2020 - B 3 KR 6/19 R

    Kein Anspruch auf Versorgung mit einem Kompressionstherapiegerät als Hilfsmittel

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2021 - L 11 KR 865/20
    Jedenfalls begründet eine gesetzlich fingierte Genehmigung nicht den - hier jedoch geltend gemachten - Anspruch auf Versorgung mit einer Sachleistung, sondern nur die vorläufige Rechtsposition, die zur Selbstbeschaffung berechtigt und ggf. im Nachhinein zu einem Anspruch auf Kostenerstattung bzw. Kostenfreistellung führt (vgl. BSG, Urteil vom 26. Mai 2020 - B 1 KR 9/18 R; BSG, Urteile vom 18. Juni 2020 - B 3 KR 14/18 R, B 3 KR 6/19 R und B 3 KR 13/19 R - jeweils juris).
  • LSG Bayern, 24.01.2008 - L 5 B 1074/07

    Gewährung einer Apheresebehandlung für eine lebensbedrohliche koronare

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2021 - L 11 KR 865/20
    Besteht die Gefahr, dass der Versicherte ohne die Gewährung der umstrittenen Leistung vor Beendigung des Verwaltungs- bzw. Hauptsacheverfahrens stirbt oder er schwere oder irreversible gesundheitliche Beeinträchtigung erleidet, ist ihm die begehrte Leistung regelmäßig zu gewähren, wenn das Gericht nicht aufgrund eindeutiger Erkenntnisse davon überzeugt ist, dass die begehrte Leistung unwirksam oder medizinisch nicht indiziert oder der Einsatz mit dem Risiko behaftet ist, die abzuwendende Gefahr durch die Nebenwirkungen der Behandlung auf andere Weise zu verwirklichen (so auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 24. Januar 2008 - L 5 B 1074/07 KR ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Februar 2014 - L 9 KR 293/13 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juni 2015 - a.a.O. - jeweils juris).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2021 - L 11 KR 865/20
    Besteht die Gefahr, dass die dem vorläufigen Rechtsschutzverfahren zu Grunde liegende Beeinträchtigung des Lebens, der Gesundheit oder der körperlichen Unversehrtheit des Versicherten sich jederzeit verwirklichen kann, verbieten sich zeitraubende Ermittlungen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren; in diesem Fall, der in der Regel vorliegen wird, hat sich die Entscheidung an einer Abwägung der widerstreitenden Interessen zu orientieren (dazu sogleich; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juni 2015 - L 9 KR 99/15 B ER - juris; Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - NJW 2003, 1236f.).
  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf cannabinoidhaltige Arzneimittel zur

  • BSG, 26.05.2020 - B 1 KR 9/18 R

    Welche Ansprüche haben Versicherte, wenn sich Krankenkassen zu lange Zeit lassen?

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2020 - L 11 KR 166/20
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2014 - L 9 KR 293/13

    LDL-Aphrese - Teilstattgabe - Folgenabwägung

  • BSG, 18.06.2020 - B 3 KR 14/18 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - leistungsrechtliche Genehmigungsfiktion

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2016 - L 11 KR 152/16

    Versorgung mit extrakorporalen Lipid-Apherese-Behandlungen; Eilverfahren und

  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 12/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Leistungserweiterung für tödlich

  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG

  • BSG, 18.06.2020 - B 3 KR 13/19 R

    Sauerstoff-Langzeit-Therapie mit Flüssigsauerstoff

  • BSG, 08.10.2019 - B 1 KR 3/19 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2019 - L 16 KR 121/19

    Vorläufige Kostenübernahme einer extrakorporalen Lipid-Apherese-Therapie;

  • BSG, 08.12.1988 - 2/9b RU 66/87
  • BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz gegen die sofortige

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2013 - L 11 SF 74/13
  • BVerfG, 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12

    Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) an Gewährung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - L 11 KA 44/14

    Fallwertbezogene Budgetierung der Vergütung spezieller Laborleistungen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2019 - L 11 KR 442/18

    Anspruch auf Versorgung mit Cannabis nach vertragsärztlicher Verordnung in der

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R

    Krankenversicherung - neue im Ausland

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2018 - L 5 KR 677/18

    Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine LDL-Apherese bei

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2012 - L 11 KR 473/12

    Krankenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2013 - L 11 KA 92/12
  • SG Hannover, 18.09.2019 - S 86 KR 2589/18

    Genehmigungsfiktion; Lipidapherese; Lipoproteinapherese; monoklonale Antikörper;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.11.2023 - L 4 KR 354/23

    Apherese - Blutwäsche - Isolierte LP(a)-Erhöhung - LDL-Wert - Progrediente

    "Die Höhe des Lp(a)-Blutspiegels allein reicht nicht aus, um die Indikation zur Lp(a)-Apherese stellen zu können, da er keinen sicheren Krankheitswert besitzt" (Tragende Gründe des GBA, zitiert nach LSG Nordrhein-Westfalen, a.a.O. Rn. 17; ebenso LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Januar 2021 - L 11 KR 865/20 B ER -, Rn. 37, juris).
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