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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2011 - L 3 R 454/10   

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https://dejure.org/2011,39672
LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2011 - L 3 R 454/10 (https://dejure.org/2011,39672)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.08.2011 - L 3 R 454/10 (https://dejure.org/2011,39672)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. August 2011 - L 3 R 454/10 (https://dejure.org/2011,39672)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 11/87

    Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - Anfechtungs- und Feststellungsklage

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2011 - L 3 R 454/10
    Für diese Prognose ist ebenso wie für den Zeitpunkt der Begründung eines gewöhnlichen Aufenthaltes maßgeblich auf den Zeitpunkt der Aufenthaltsnahme an einem bestimmten Ort abzustellen, soweit nicht gerade der Aufenthalt einen Besuchs- oder sonst vorübergehenden Charakter hatte (BVerwG, Beschluss vom 06.10.2003, Az: 5 B 92/03; zur Prognoseentscheidung auch: BSG, Urteil vom 22.03.1988, Az: 8/5a RKn 11/87, in: BSGE 63, 93-99).

    Die Vorschrift der Abgabenordnung kann deshalb nicht für den Begriff "gewöhnlicher Aufenthalt" i.S. von § 30 Abs. 3 SGB I ergänzend herangezogen werden (BSG, Urteil vom 22.03.1988, Az: 8/5a Rkn 11/87, in: BSGE 63, 93-99).

  • BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 59/93

    Gewöhnlicher Aufenthalt polnischer Asylbewerber während des Asylverfahrens

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2011 - L 3 R 454/10
    Darin kommt hinreichend deutlich zum Ausdruck, dass "Wohnsitz" und "gewöhnlicher Aufenthalt" grundsätzlich als einheitliche Anknüpfungspunkte für die Anwendung aller Rechtsmaterien (der "Sachnormen") des SGB dienen sollen (BSG, Urteil vom 09.08.1995, Az: 13 RJ 59/93, in SozR 3-1200 § 30 Nr. 15, m.w.N.).

    Ansonsten könnte die in § 37 Satz 1 SGB I zum Ausdruck kommende Vereinheitlichungstendenz praktisch unterlaufen werden, da den Rechtsanwendern die Möglichkeit eröffnet würde, letztlich alle in Vorschriften des SGB I enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe spezialgesetzlich "einzufärben" (BSG, Urteil vom 09.08.1995, Az: B 13 RJ 59/93).

  • BSG, 27.09.1990 - 4 REg 30/89

    Anspruch auf Erziehungsgeld für Asylbewerber

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2011 - L 3 R 454/10
    Soweit einige Senate des BSG die Auffassung vertreten, dass sich die konkrete rechtliche Bedeutung des Ausdrucks "gewöhnlicher Aufenthalt" u.a. erst aus dem Gesetz, das ihn verwende und nach dessen Sinn und Zweck er verstanden werden müsse, ergebe - sog. Einfärbungslehre" - (vgl. BSG, Urteil vom 09.10.84, Az: 12 RK 5/83; Urteil vom 27.09.1990, Az: 4 REg 30/89, Urteil vom 28.07.1992, Az: 5 RJ 4/92, in SozR 3-2600 § 56 Nr. 3, zuletzt BSG, Urteil vom 03.04.2001, Az: B 4 RA 90/00 R, in: SozR 3-1200 § 30 Nr. 21), vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen.

    Auch wenn der 4. Senat des BSG zwar weiter zutreffend darauf hingewiesen hat, dass die in § 30 Abs. 3 S. 2 SGB I zur Umschreibung des Begriffs des gewöhnlichen Aufenthalts verwendeten Formulierungen ihrerseits unbestimmt sind (Urteil vom 27.09.1990, aaO), folgt daraus nicht, dass die damit erforderliche weitere Auslegung für jedes Sozialgesetz gesondert vorgenommen werden müsste oder auch nur dürfte.

  • BSG, 28.07.1992 - 5 RJ 4/92

    Asylbewerber - Gewöhnlicher Aufenthalt - Feststellung - Zeitpunkt - Familienasyl

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2011 - L 3 R 454/10
    Soweit einige Senate des BSG die Auffassung vertreten, dass sich die konkrete rechtliche Bedeutung des Ausdrucks "gewöhnlicher Aufenthalt" u.a. erst aus dem Gesetz, das ihn verwende und nach dessen Sinn und Zweck er verstanden werden müsse, ergebe - sog. Einfärbungslehre" - (vgl. BSG, Urteil vom 09.10.84, Az: 12 RK 5/83; Urteil vom 27.09.1990, Az: 4 REg 30/89, Urteil vom 28.07.1992, Az: 5 RJ 4/92, in SozR 3-2600 § 56 Nr. 3, zuletzt BSG, Urteil vom 03.04.2001, Az: B 4 RA 90/00 R, in: SozR 3-1200 § 30 Nr. 21), vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen.

    Entgegen der Auffassung des 5. Senats des BSG (Urteil vom 28.07.1992, aaO) ist die in § 37 S. 1 SGB I allgemein vorgesehene Möglichkeit, in den besonderen Teilen des SGB von Vorschriften des SGB I und SGB X abweichende Regelungen zu treffen, gerade kein Beleg dafür, dass der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts nur hinreichend unter Berücksichtigung des Zweckes des Gesetzes bestimmt werden könne, in welchem er gebraucht wird.

  • BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 11.98

    Verziehen vom Ort des gewöhnlichen Aufenthalts.

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2011 - L 3 R 454/10
    Der Umstand, dass ein Übergangswohnheim nicht zu einem dauernden Verbleib bestimmt ist, steht der Begründung eines gewöhnlichen Aufenthaltes nicht entgegen, denn auch der Aufenthalt des Klägers in dem Übergangswohnheim war zukunftsoffen in dem Sinne, dass der Zeitpunkt des Verlassens des Übergangswohnheims ungewiss war (vgl.: BVerwG, Urteil vom 18.03.1999, Az: 5 C 11/98, in DVBl 1999, 1126-1128).
  • BSG, 29.05.1991 - 4 RA 38/90

    Gewöhnlicher Aufenthalt bei lebenslänglicher Strafhaft

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2011 - L 3 R 454/10
    Auf den Domizilwillen des Betroffenen kommt es dabei nicht an BSG, Urteil vom 29.05.1991, Az: 4 RA 38/90).
  • BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 90/00 R

    Kindererziehungszeiten bei Aufenthalt in einem Lager für Displaced Persons -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2011 - L 3 R 454/10
    Soweit einige Senate des BSG die Auffassung vertreten, dass sich die konkrete rechtliche Bedeutung des Ausdrucks "gewöhnlicher Aufenthalt" u.a. erst aus dem Gesetz, das ihn verwende und nach dessen Sinn und Zweck er verstanden werden müsse, ergebe - sog. Einfärbungslehre" - (vgl. BSG, Urteil vom 09.10.84, Az: 12 RK 5/83; Urteil vom 27.09.1990, Az: 4 REg 30/89, Urteil vom 28.07.1992, Az: 5 RJ 4/92, in SozR 3-2600 § 56 Nr. 3, zuletzt BSG, Urteil vom 03.04.2001, Az: B 4 RA 90/00 R, in: SozR 3-1200 § 30 Nr. 21), vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen.
  • BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 25/04 R

    Rentenrechtliche Zeiten - Ersatzzeit - russische Kommandanturaufsicht -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2011 - L 3 R 454/10
    Der Kläger hat am 14.07.2008 Klage erhoben und vorgetragen, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 17.02.2005, Az.: B 13 RJ 25/04 R) die Zeit der Kommandanturaufsicht, der er zusammen mit seinen Eltern unterstanden habe, den objektiven Tatbestand des Festgehaltenwerdens aufgrund feindlicher Maßnahmen erfülle.
  • BVerwG, 06.10.2003 - 5 B 92.03

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung; Zuweisung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2011 - L 3 R 454/10
    Für diese Prognose ist ebenso wie für den Zeitpunkt der Begründung eines gewöhnlichen Aufenthaltes maßgeblich auf den Zeitpunkt der Aufenthaltsnahme an einem bestimmten Ort abzustellen, soweit nicht gerade der Aufenthalt einen Besuchs- oder sonst vorübergehenden Charakter hatte (BVerwG, Beschluss vom 06.10.2003, Az: 5 B 92/03; zur Prognoseentscheidung auch: BSG, Urteil vom 22.03.1988, Az: 8/5a RKn 11/87, in: BSGE 63, 93-99).
  • BSG, 14.09.1994 - 5 RJ 10/94

    Anspruch eines Asylbewerbers auf Gewährung von Witwenrente bei wiederholten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2011 - L 3 R 454/10
    Ein Domizilwille, der mit den tatsächlichen Umständen nicht übereinstimmt, ist rechtlich unerheblich (BSG, Urteil vom 14.09.1994, Az: 5 RJ 10/94).
  • BSG, 09.10.1984 - 12 RK 5/83
  • LSG Baden-Württemberg, 19.03.2013 - L 9 R 1796/10

    Fremdrentenrecht - Kürzung der Entgeltpunkte - Qualifikationsgruppeneinstufung

    Auf den Domizilwillen des Betroffenen kommt es dabei nicht an (LSG NRW, Urteil v. 29.08.2011, L 3 R 454/10 m.w.N.).
  • SG Karlsruhe, 19.08.2015 - S 13 R 523/15

    Berücksichtigung ausländischer Versicherungszeiten eines Spätaussiedlers nach dem

    Der Umstand, dass ein Übergangswohnheim nicht zu einem dauernden Verbleib bestimmt ist, steht der Begründung eines gewöhnlichen Aufenthaltes nicht entgegen, denn auch der Aufenthalt des Klägers in dem Übergangswohnheim war zukunftsoffen in dem Sinne, dass der Zeitpunkt des Verlassens des Übergangswohnheims ungewiss war (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. August 2011 - L 3 R 454/10 -, Rn. 35, juris).
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