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   LSG Saarland, 13.04.2016 - L 2 KR 176/14   

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https://dejure.org/2016,9277
LSG Saarland, 13.04.2016 - L 2 KR 176/14 (https://dejure.org/2016,9277)
LSG Saarland, Entscheidung vom 13.04.2016 - L 2 KR 176/14 (https://dejure.org/2016,9277)
LSG Saarland, Entscheidung vom 13. April 2016 - L 2 KR 176/14 (https://dejure.org/2016,9277)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 32 Abs 1a S 3 SGB 5 vom 22.12.2011, § 13 Abs 3a SGB 5, § 84 Abs 8 S 3 SGB 5 vom 22.12.2011, § 92 Abs 1 S 2 Nr 6 SGB 5, § 106 Abs 2 S 18 SGB 5
    Krankenversicherung - Langfristgenehmigung von Heilmitteln bei einer chronischen Dystonie - Klagebefugnis und Rechtsschutzinteresse - Auslegung von Rechtsquellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus LSG Saarland, 13.04.2016 - L 2 KR 176/14
    Möglich ist es aber, die vom GBA erlassenen, im Rang unterhalb des einfachen Gesetzesrechts stehenden normativen Regelungen formell und auch inhaltlich in der Weise zu prüfen, wie wenn der Bundesgesetzgeber derartige Regelungen in Form einer untergesetzlichen Norm - etwa einer Rechtsverordnung - selbst erlassen hätte (BSG, Urteil vom 7.11.2006, B 1 KR 24/06 Rn. 14).
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 69/04 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Festlegung eines

    Auszug aus LSG Saarland, 13.04.2016 - L 2 KR 176/14
    Für die sekundäre Rechtsgrundlage in Folge der gesetzlichen Ermächtigung des § 32 Abs. 1 a SGB V, die Heilmittel-Richtlinie des GBA nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V, ist in der Rechtsprechung des BSG geklärt, dass solche Richtlinien des GBA untergesetzliche Rechtsnormen sind (vgl. nur BSG, Urteil vom 31.5.2006, B 6 KA 69/04 R, Rn. 15 mwN.).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.05.2014 - L 11 KR 4072/13

    Krankenversicherung - Versorgung mit Heilmitteln - Langfristverordnung auch bei

    Auszug aus LSG Saarland, 13.04.2016 - L 2 KR 176/14
    Folglich ist der Klägerin weder eine Klagebefugnis noch ein Rechtsschutzinteresse an Klärung dieser Frage abzusprechen (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.5.2014, L 11 KR 4072/13, Rn. 31; das LSG hat auch nicht ansatzweise die Klagebefugnis oder das Rechtsschutzinteresse in Frage gestellt, sondern ist bei Rechtswidrigkeit von einer Rechtsverletzung des dortigen Klägers ausgegangen).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.09.2020 - L 9 KR 214/17

    Heilmittel - langfristiger Heilmittelbedarf (abgelehnt) - Klageart

    Zur Begründung trägt er im Wesentlichen vor: Nach der Rechtsprechung der Landessozialgerichte Baden-Württemberg (Urteil vom 27. Mai 2014, L 11 KR 4072/13) und des Saarlandes (Urteil vom 13. April 2016, L 2 KR 176/14) hätten alle Aspekte - u.a. die Probleme Budget und Regress, seine volle unbefristete Erwerbsminderungsrente, die damit verbundenen Behinderungen und (auch psychischen) Erkrankungen, wie etwa eine seit 1979 durch einen Beckenschiefstand bestehende Wirbelsäulenfehlstellung oder eine seit Geburt vorhandene sog. Fehlbildung im LWS-Bereich - berücksichtigt werden müssen.
  • SG Hannover, 12.06.2018 - S 87 KR 1188/17
    Das LSG für das Saarland (Urteil vom 13.04.2016, Az. L 2 KR 176/14) hat das Rechtsschutzbedürfnis für derartige Fälle bejaht.
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