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   LSG Sachsen-Anhalt, 31.05.2016 - L 8 SO 8/16 B ER   

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https://dejure.org/2016,22626
LSG Sachsen-Anhalt, 31.05.2016 - L 8 SO 8/16 B ER (https://dejure.org/2016,22626)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31.05.2016 - L 8 SO 8/16 B ER (https://dejure.org/2016,22626)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31. Mai 2016 - L 8 SO 8/16 B ER (https://dejure.org/2016,22626)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 23 Abs 1 S 1 SGB 12, § 23 Abs 1 S 3 SGB 12, § 23 Abs 3 S 1 SGB 12, § 1a Abs 1 AsylbLG
    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung - Anordnungsanspruch - Sozialhilfe für Ausländer - Leistungsausschluss nach § 23 Abs 3 S 1 SGB 12 - Leistungsgewährung nach § 23 Abs 1 S 3 SGB 12 - Ermessensausübung - vorläufige Leistungen für 3 ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermessensreduzierung auf Null in Fällen des abschließend geklärten Aufenthaltsrechts eines Unionsbürgers; Zahlung von existenzsichernden Leistungen; Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für Ausländer beim Aufenthalt zur Arbeitsuche; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rumänische Staatsangehörige; Anordnungsanspruch; Regelungsanordnung; Einzelfall; besondere Betrachtung; Ermessensreduzierung auf Null; Ermessensentscheidung; Leistungszeitraum; Ziel des Sozialleistungsbezugs; Einreise; erwerbsfähige Person; Ermittlungen; Schonvermögen; ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.05.2016 - L 8 SO 8/16
    Grundlage des Anspruchs sei unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 3. Dezember 2015 (- B 4 AS 44/15 -, juris) § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII.

    Der Senat berücksichtigt zunächst, dass das BSG einen Leistungsanspruch für nichtfreizügigkeitsberechtigte Unionsbürger im Einzelfall aus einer verfassungskonformen Auslegung des § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII abgeleitet hat (vgl. BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015, a.a.O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - L 15 SO 53/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.05.2016 - L 8 SO 8/16
    Der Senat schließt sich insoweit dem LSG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 13. April 2016 - L 15 SO 53/16 B ER -, juris) an, dass die vom BSG angenommene Ermessensreduzierung auf Null nur in Fällen eines abschließend geklärten Aufenthaltsrechts eines Unionsbürgers anzunehmen sein kann.
  • SG Dortmund, 12.09.2016 - S 32 AS 190/16

    Verpflichtung zur Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in

    Selbst wenn man schließlich entgegen der hier vertretenen Auffassung die Möglichkeit eines Leistungsbezugs nach dem SGB XII für erwerbsfähige EU-Ausländer annehmen wollte, spräche nach der Überzeugung der Kammer nichts dafür, (schon) nach Ablauf von (bloß) sechs Monaten bei der Anwendung von § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII eine "Verfestigung" des Aufenthalts und deshalb regelmäßig eine Ermessensreduzierung auf Null zugunsten einer Gewährung von Leistungen nach §§ 27 ff. SGB anzunehmen (vgl. insoweit auch LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.02.2016 - L 3 AS 668/15 B ER - juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 07.03.2016 - L 15 AS 185/15 B ER - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.04.2016 - L 15 SO 53/16 B ER - juris; LSG Hamburg, Beschluss vom 14.04.2016 - L 4 AS 76/16 B ER - juris; ähnlich LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.05.2016 - L 8 SO 8/16 B ER - juris; kritisch auch Pfersich, ZAR 2016, 196 (Anm. zu BSG, Urteil vom 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R -)).
  • SG Dortmund, 12.09.2016 - S 32 AS 4289/15

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung

    Selbst wenn man schließlich entgegen der hier vertretenen Auffassung die Möglichkeit eines Leistungsbezugs nach dem SGB XII für erwerbsfähige EU-Ausländer annehmen wollte, spräche nach der Überzeugung der Kammer nichts dafür, (schon) nach Ablauf von (bloß) sechs Monaten bei der Anwendung von § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII eine "Verfestigung" des Aufenthalts und deshalb regelmäßig eine Ermessensreduzierung auf Null zugunsten einer Gewährung von Leistungen nach §§ 27 ff. SGB anzunehmen (vgl. insoweit auch LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.02.2016 - L 3 AS 668/15 B ER - juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 07.03.2016 - L 15 AS 185/15 B ER - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.04.2016 - L 15 SO 53/16 B ER - juris; LSG Hamburg, Beschluss vom 14.04.2016 - L 4 AS 76/16 B ER - juris; ähnlich LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.05.2016 - L 8 SO 8/16 B ER - juris; kritisch auch Pfersich, ZAR 2016, 196 (Anm. zu BSG, Urteil vom 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R -)).
  • SG Duisburg, 24.01.2017 - S 49 AS 3602/15

    Kein Leistungsausschluss für EU-Ausländer bei dessen Beschäftigung als

    Dabei wird vielfach nur behauptet, dass ein Anordnungsanspruch anhand der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu ermitteln sei oder trotz Begründungsdefiziten zumindest dem Ergebnis der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts für die summarische Prüfung - ggf. über eine Folgenabwägung - zugestimmt werde (vgl. etwa: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 23.05.2016 - L 20 SO 139/16 B ER, juris, Rn. 44 ff., 52 f.; Beschl. v. 18.04.2016 - L 6 AS 2249/15 B ER, juris, Rn. 19 ff.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13.04.2016 - L 15 SO 53/16 B ER, juris, Rn. 23 f.; Beschl. v. 13.04.2016 - L 23 SO 46/16 B ER, juris, Rn. 22; LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 06.06.2016 - L 2 SO 1902/16 ER-B, juris, Rn. 5 f.; LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 31.05.2016 - L 8 SO 8/16 B ER, juris, Rn. 18; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 25.11.2016 - L 11 AS 567/16 B ER, juris, Rn. 17 f.; Bayerisches LSG, Beschl. v. 25.04.2016 - L 16 AS 221/16 B ER, juris, Rn. 23, 24 - "Es kommt insoweit nicht darauf an, ob das für den Eilrechtsschutz zuständige Gericht diese Auffassung teilt.
  • SG Dortmund, 24.10.2016 - S 32 AS 4290/15

    Verpflichtung zur Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als

    Selbst wenn man schließlich entgegen der hier vertretenen Auffassung die Möglichkeit eines Leistungsbezugs nach dem SGB XII für erwerbsfähige EU-Ausländer annehmen wollte, spräche nach der Überzeugung der Kammer nichts dafür, (schon) nach Ablauf von (bloß) sechs Monaten bei der Anwendung von § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII eine "Verfestigung" des Aufenthalts und deshalb regelmäßig eine Ermessensreduzierung auf Null zugunsten einer Gewährung von Leistungen nach §§ 27 ff. SGB anzunehmen (vgl. insoweit auch LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.02.2016 - L 3 AS 668/15 B ER - juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 07.03.2016 - L 15 AS 185/15 B ER - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.04.2016 - L 15 SO 53/16 B ER - juris; LSG Hamburg, Beschluss vom 14.04.2016 - L 4 AS 76/16 B ER - juris; ähnlich LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.05.2016 - L 8 SO 8/16 B ER - juris; kritisch auch Pfersich, ZAR 2016, 196 (Anm. zu BSG, Urteil vom 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R -)).
  • SG Dortmund, 29.11.2016 - S 32 AS 4477/16

    Anspruch eines bulgarischen Staatsangehörigen auf Gewährung von Leistungen zur

    Selbst wenn man schließlich entgegen der hier vertretenen Auffassung die Möglichkeit eines Leistungsbezugs nach dem SGB XII für erwerbsfähige EU-Ausländer annehmen wollte, spräche nach der Überzeugung der Kammer nichts dafür, (schon) nach Ablauf von (bloß) sechs Monaten bei der Anwendung von § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII eine "Verfestigung" des Aufenthalts und deshalb regelmäßig eine Ermessensreduzierung auf Null zugunsten einer Gewährung von Leistungen nach §§ 27 ff. SGB anzunehmen (vgl. insoweit auch LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.02.2016 - L 3 AS 668/15 B ER - juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 07.03.2016 - L 15 AS 185/15 B ER - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.04.2016 - L 15 SO 53/16 B ER - juris; LSG Hamburg, Beschluss vom 14.04.2016 - L 4 AS 76/16 B ER - juris; ähnlich LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.05.2016 - L 8 SO 8/16 B ER - juris; kritisch auch Pfersich, ZAR 2016, 196 (Anm. zu BSG, Urteil vom 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R -)).
  • SG Dresden, 24.11.2016 - S 32 AS 4260/16

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe

    Als Orientierungsmaßstab für den zur Behebung einer Notlage unabweisbar zu deckenden Bedarf kann der Grundbedarf nach den Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) herangezogen werden (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31. Mai 2016, L 8 SO 8/16 B ER, Rn. 20; Juris).
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