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LSG Sachsen, 06.01.2021 - L 6 R 197/19 KN NZB |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LSG Baden-Württemberg, 25.11.2022 - L 3 AS 2890/22
Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerde über Nichtzulassung der Berufung - …
Die Berufung ist nach § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG zulassungsbedürftig, da der Beklagte eine Aufhebung des Urteils des SG Heilbronn, mit dem er unter Abänderung der Kostentscheidung im Widerspruchsbescheid vom 12.04.2021 verurteilt worden ist, der Klägerin die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Widerspruchsverfahrens hinsichtlich des Widerspruchs vom 16.03.2021 gegen den Bescheid vom 19.02.2021 zu erstatten und die Hinzuziehung der Prozessbevollmächtigten in diesem Widerspruchsverfahren für notwendig zu erklären, begehrt, sich seine Berufung damit letztlich gegen eine Verurteilung, einen Betrag in Höhe der von der Klägerin geltend gemachten außergerichtlichen Kosten von 380, 80 EUR zu übernehmen, richtet und dieser Betrag 750, 00 EUR nicht übersteigt (Sächsisches LSG, Beschluss vom 06.01.2021 - L 6 R 197/19 KN NZB, juris Rn. 14).