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   LSG Sachsen, 15.01.2003 - L 1 KR 83/01   

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https://dejure.org/2003,37077
LSG Sachsen, 15.01.2003 - L 1 KR 83/01 (https://dejure.org/2003,37077)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 15.01.2003 - L 1 KR 83/01 (https://dejure.org/2003,37077)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 15. Januar 2003 - L 1 KR 83/01 (https://dejure.org/2003,37077)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.08.1998 - 1 BvR 897/98

    Anforderungen an die Darlegungen zur Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.01.2003 - L 1 KR 83/01
    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.08.1998 (NJW 1999, 857 [BVerfG 14.08.1998 - 1 BvR 897/98]...858, NZS 1999, 136 [BVerfG 14.08.1998 - 1 BvR 897/98]) und einer Entscheidung des Sozialgerichts Hannover vom 14.04.1999 (Breithaupt 1999, 999) hat die Versicherte schließlich hervorgehoben, die Strahlenkaries sei als Folge der Krebsbehandlung anzusehen.

    Bei der vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 14.08.1998 (a.a.O.) hervorgehobenen verfassungskonformen Auslegung bestehe ein Anspruch auf eine volle Kostenübernahme für zahnärztliche bzw. zahntechnische Leistungen, wenn ein Arzt bei Einhaltung der ärztlichen Kunst verpflichtet gewesen sei, eine ihm keinen Spielraum belassende Vorgabe des Leistungs- oder Leistungserbringungsrechts des SGB V zu beachten oder nur eine bestimmte Untersuchungs- oder Behandlungsmethode anzuwenden und die Gesundheit des Versicherten ursächlich geschädigt worden sei.

    Sie könne sich der vom Sozialgericht vorgenommenen Auslegung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 14.08.1998 (a.a.O.).

  • BSG, 29.06.1994 - 1 RK 40/93

    Zahnersatz - Kostenerstattungsumfang

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.01.2003 - L 1 KR 83/01
    § 30 SGB V erfasse nicht nur Fälle einer isolierten, ausschließlich aus zahnmedizinischen Gründen erforderlichen Maßnahme, sondern auch Fälle, in denen nicht den Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten zuzurechnende Erkrankungen (z.B. Allergien, Magenerkrankungen, rheumatische Erkrankungen u.a.) die Versorgung erforderlich machten (BSG, Urteil vom 29.06.1994, 1 RK 40/93).

    In den Urteilen des Bundessozialgerichts vom 29.06.1994 (BSG SozR 3-2500 § 30 Nr. 3) und vom 08.03.1995 (BSG SozR 3-2500 § 30 Nr. 5 = BSGE 76, 4) ist dargelegt, dass das Gesetz einen höheren Zuschuss auch für den Fall nicht vorsieht, dass die Versorgung mit Zahnersatz aus anderen als zahnmedizinischen Gründen erfolgt.

  • BSG, 08.03.1995 - 1 RK 7/94

    Umfang der Versicherungsleistungen bei der Versorgung mit Zahnersatz - Anspruch

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.01.2003 - L 1 KR 83/01
    In den Urteilen des Bundessozialgerichts vom 29.06.1994 (BSG SozR 3-2500 § 30 Nr. 3) und vom 08.03.1995 (BSG SozR 3-2500 § 30 Nr. 5 = BSGE 76, 4) ist dargelegt, dass das Gesetz einen höheren Zuschuss auch für den Fall nicht vorsieht, dass die Versorgung mit Zahnersatz aus anderen als zahnmedizinischen Gründen erfolgt.
  • BSG, 06.10.1999 - B 1 KR 9/99 R

    Beschränkung auf Zuschuß zum Zahnersatz auch bei integrierter Gesamtbehandlung

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.01.2003 - L 1 KR 83/01
    Die in den älteren zitierten Entscheidungen offen gelassene Frage, ob in besonders gelagerten Einzelfällen eine teleologische Reduktion der Zuschussregelung in § 30 SGB V in Betracht komme, hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 06.10.1999 (B 1 KR 9/99 R, BSG SozR 3-2500 § 30 Nr. 10 BSGE 85, 66 [BSG 06.10.1999 - B 1 KR 9/99 R]...72) unter Bekräftigung seiner Rechtsprechung verneint und hervorgehoben, dass aufgrund der Detailregelungen für die verschiedenen Aspekte der zahnmedizinischen Versorgung, weder Krankenkassen noch Gerichte befugt sein könnten, sich bei Zahnersatzleistungen unter Berufung auf besondere medizinische Zusammenhänge über die eindeutige gesetzliche Beschränkung auf einen bestimmten Kostenanteil hinwegzusetzen und dem Gesetz eine Leistungspflicht ohne Eigenanteil zu entnehmen.
  • LSG Baden-Württemberg, 02.09.2011 - L 4 KR 3944/10
    Weder der Gesetzeswortlaut noch die Gesetzesmaterialien bieten Anhaltspunkte dafür, dass die Höhe des Zuschusses von der Art der Erkrankung abhängig sein soll (vgl. ebenso LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22. Februar 2006 - L 5 KR 123/04 -, Sächsisches LSG, Urteil vom 15. Januar 2003 - L 1 KR 83/01 -, beide in juris; vgl. entsprechend zur Neuregelung des § 55 SGB V im Übrigen auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. Januar 2009 - L 10 KR 57/06 -, ebenfalls in juris).

    Der Versicherten wurde gerade kein Sonderopfer abverlangt; sie erhielt vielmehr die bestmögliche medizinische Versorgung, die im Übrigen auch jeder andere nicht gesetzlich krankenversicherte Krebspatient in einer entsprechenden Situation erhalten hätte (vgl. entsprechend etwa Sächsisches LSG, Urteil vom 15. Januar 2003 - L 1 KR 83/01 -, und LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. November 2002 - L 16 KR 115/02 und L 16 KR 245/02 -).

  • LSG Schleswig-Holstein, 22.02.2006 - L 5 KR 123/04

    Krankenversicherung - Auslegung der Gesetzessystematik von § 30 SGB 5 -

    Vielmehr kann dieser Rechtsgedanke auch bei der Auslegung von Vorschriften zu beachten sein, die wie § 30 SGB V eine Risikoabgrenzung zwischen dem einzelnen und dem Gemeinwesen vornehmen (BSG vom 6. Oktober 1999, Az.: B 1 KR 9/99; Sächsisches Landessozialgericht vom 15. Januar 2003, Az.: L 1 KR 83/01 und Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. November 2002, Az.: L 16 KR 115/02 und L 16 KR 245/02).
  • SG Würzburg, 30.10.2007 - S 2 KR 85/03

    Anspruch auf einen Zuschuss zu den Kosten von zahnprothetischen Behandlungen;

    Dies ergibt sich zum einen aus der Bescheinigung der Klinik und Poliklinik für Strahlentherapie der Universität E. vom 01.09.1968 und lässt sich darüber hinaus aus dem Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 15.01.2003 - L 1 KR 83/01 - entnehmen.
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