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   LSG Sachsen, 21.06.2001 - L 6 KN 41/99   

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https://dejure.org/2001,19402
LSG Sachsen, 21.06.2001 - L 6 KN 41/99 (https://dejure.org/2001,19402)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 21.06.2001 - L 6 KN 41/99 (https://dejure.org/2001,19402)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - L 6 KN 41/99 (https://dejure.org/2001,19402)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehen eines Anspruchs auf Bergmannsinvalidenrente; Vorliegen einer Angststörung und somatoforme Schmerzstörung; Zeitpunkt des Eintritts der Erkrankungen; Zeitlicher Zusammenhang mit dem Tod des Ehemannes; Beweiswert von ärztlichen Bescheinigungen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Zwischenbeschäftigung, Aufhebung der

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.06.2001 - L 6 KN 41/99
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist § 96 SGG aus prozessökonomischen Gründen entsprechend anzuwenden, wenn der ursprünglich mit der Klage angefochtene Verwaltungsakt durch die während des Berufungsverfahrens ergangene Verwaltungsentscheidung zwar nicht "abgeändert oder ersetzt" wird, der spätere Bescheid aber im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses ergangen ist und ein streitiges Rechtsverhältnis regelt, das sich an die von dem angefochtenen Verwaltungsakt erfassten Zeiten anschließt (vgl. BSGE 77, 175, 176 f.; 78, 98, 101 f.; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 17).
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95

    Nichtanwendbarkeit von § 96 Abs. 1 SGG , Begrenzung der für

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.06.2001 - L 6 KN 41/99
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist § 96 SGG aus prozessökonomischen Gründen entsprechend anzuwenden, wenn der ursprünglich mit der Klage angefochtene Verwaltungsakt durch die während des Berufungsverfahrens ergangene Verwaltungsentscheidung zwar nicht "abgeändert oder ersetzt" wird, der spätere Bescheid aber im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses ergangen ist und ein streitiges Rechtsverhältnis regelt, das sich an die von dem angefochtenen Verwaltungsakt erfassten Zeiten anschließt (vgl. BSGE 77, 175, 176 f.; 78, 98, 101 f.; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 17).
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 5/97 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Laienchor - Gesangverein -

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.06.2001 - L 6 KN 41/99
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist § 96 SGG aus prozessökonomischen Gründen entsprechend anzuwenden, wenn der ursprünglich mit der Klage angefochtene Verwaltungsakt durch die während des Berufungsverfahrens ergangene Verwaltungsentscheidung zwar nicht "abgeändert oder ersetzt" wird, der spätere Bescheid aber im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses ergangen ist und ein streitiges Rechtsverhältnis regelt, das sich an die von dem angefochtenen Verwaltungsakt erfassten Zeiten anschließt (vgl. BSGE 77, 175, 176 f.; 78, 98, 101 f.; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 17).
  • BSG, 24.02.1999 - B 5/4 RA 57/97 R

    Anwendbarkeit des § 96 SGG auf Bescheide über die Zuerkennung eines

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.06.2001 - L 6 KN 41/99
    Ein solcher innerer Zusammenhang ist zu bejahen, wenn während des Berufungsverfahrens eine Entscheidung nach § 319b SGB VI getroffen wird (BSG, Urt. v. 24.02.1999, - B 5/4 RA 57/97 R -) Der Senat hat also - von Amts wegen - über die materielle Richtigkeit dieses Bescheides unabhängig von Prozesshandlungen der Beteiligten zu befinden; ebenso wie in der ersten Instanz eine Klageerweiterung entbehrlich ist (vgl. Meyer-Ladewig § 96 SGG Rn. 11), ist es in der zweiten die Anschlussberufung.
  • BSG, 25.05.2000 - B 8 KN 4/99 R

    Keine Berücksichtigung von nicht knappschaftlichen Versicherungszeiten bei der

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.06.2001 - L 6 KN 41/99
    Der Stichtag "30.06.1990" ist in diesem Zusammenhang nicht als Datum zu verstehen, an welchem die Tatbestandsvoraussetzungen sämtlich vorgelegen haben müssen, es handelt sich lediglich um die Beschreibung des Rechtszustandes vor Einführung der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion, die Doppelgarantie des Art. 30 Abs. 5 EinigVtr war ausdrücklich für alle so genannten "rentennahen Jahrgänge" konzipiert (vgl. BSG, Urt. v. 25.05.2000 - B 8 KN 4/99 R - Kompass 2000, 360 f.) unabhängig von der Frage, ob am 30.06.1990 schon in der jeweiligen Person des Anspruchstellers alle Tatbestandsmerkmale verwirklicht waren.
  • BSG, 21.02.1959 - 11 RV 724/58
    Auszug aus LSG Sachsen, 21.06.2001 - L 6 KN 41/99
    Zwar gilt grundsätzlich, dass sogenannte Urteilsrentenbescheide als lediglich vorläufige Regelungen gerade nicht den angefochtenen Verwaltungsakt i.S.d. § 96 Abs. 1 SGG abändern oder ersetzen (BSGE 9, 169; BSG SozR § 96 Nr. 12), hier gilt jedoch die Besonderheit, dass über die bloße Ausführung des sozialgerichtlichen Urteils hinaus noch eine Regelung nach § 319b Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) getroffen wurde.
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