Rechtsprechung
LSG Sachsen, 24.10.2016 - L 2 U 39/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Anerkennung einer Hepatitis B-Erkrankung als Berufskrankheit
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anerkennung einer Hepatitis-B-Erkrankung als Berufskrankheit; Besondere Infektionsgefahr; Eigenständiges Tatbestandsmerkmal; Durchseuchung des Umfelds der Tätigkeit; Bestimmung der Übertragungsgefahr
- rechtsportal.de
RVO § 551 ; Anlage 1 zur BKV Nr. 3101
Anerkennung einer Hepatitis-B-Erkrankung als Berufskrankheit - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anerkennung einer Hepatitis B-Erkrankung als Berufskrankheit
Verfahrensgang
- SG Chemnitz, 17.12.2013 - S 8 U 115/13
- LSG Sachsen, 24.10.2016 - L 2 U 39/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 - …
Auszug aus LSG Sachsen, 24.10.2016 - L 2 U 39/14
Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, die vier dokumentierten Stichverletzungen ließen angesichts des Durchseuchungsgrades der Normalbevölkerung von 0, 3 bis 0, 8 % und dem Übertragungsrisiko bei einer Verletzung durch Nadelstiche von 20 bis 30 % nicht auf ein besonders erhöhtes Infektionsrisiko des Klägers im Sinne des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 02.04.2009, Az. B 2 U 30/07 R, schließen.Das Kriterium der Übertragungsgefahr ist nach dem spezifischen Übertragungsweg eines bestimmten Krankheitserregers nach aktuell gesichertem wissenschaftlichen Erkenntnisstand und den individuellen Arbeitsvorgängen, die im Hinblick auf den Übertragungsweg besonders gefährdend sind, zu bestimmen, weil keine schlichte Infektionsgefahr genügt (BSG, Urteil vom 02.05.2009 - B 2 U 30/07 R -, Rn. 19 ff., juris).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2006 - L 17 U 206/05
Anerkennung der Hepatitis-C-Erkrankung als Berufskrankheit; Erforderlichkeit …
Auszug aus LSG Sachsen, 24.10.2016 - L 2 U 39/14
Denn in Krankenhäusern als Einrichtungen der geschlossenen Gesundheitsfürsorge ist das gesamte Hauspersonal "im Gesundheitsdienst" beschäftigt (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.05.2006 - L 17 U 206/05 -, Rn. 23, juris).