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   LSG Sachsen-Anhalt, 01.12.2011 - L 6 U 119/07   

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https://dejure.org/2011,44223
LSG Sachsen-Anhalt, 01.12.2011 - L 6 U 119/07 (https://dejure.org/2011,44223)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01.12.2011 - L 6 U 119/07 (https://dejure.org/2011,44223)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01. Dezember 2011 - L 6 U 119/07 (https://dejure.org/2011,44223)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 215 Abs 1 S 1 SGB 7, § 1150 Abs 2 S 1 RVO, § 1150 Abs 2 S 2 Nr 1 RVO, Anlage I Kap VIII I III Nr 1 EinigVtr, Anlage I Kap VIII I EinigVtr
    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - ehemalige DDR - Arbeitsunfall gem § 1150 Abs 2 S 2 RVO - gesellschaftliche Tätigkeit - Lehrling - vormilitärische Ausbildung - Lager der Gesellschaft für Sport und Technik

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Vormilitärische Ausbildung in der DDR - Unfall eines Lehrlings - Entschädigung nach dem dritten Buch der RVO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfallversicherung - Unfall; Arbeitsunfall; Beitrittsgebiet; Arbeitsvertrag; Lehrvertrag; gesellschaftliche Tätigkeit; Sonderzuständigkeit; vormilitärische Ausbildung; betrieblicher Zusammenhang; Anerkennungsbescheid der Betriebsgewerkschaftsleitung; Verwaltungsakt; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherungsschutz für vormilitärische Ausbildung in der DDR

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 19.12.2000 - B 2 U 8/00 R

    Verletztenrente - Unfallfolgen - Ehemalige DDR - Kraftfahrer - Unterbrechung der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.12.2011 - L 6 U 119/07
    Dies folgt schon aus dem Text des § 1150 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 RVO, weil das Abstellen auf den Zuständigkeitsstichtag des 1. Januar 1991 gegenstandslos wäre, wenn über die Funktionsnachfolge zur Sozialversicherung beim FDGB jede frühere Zuständigkeit bei der Kenntnisnahme ausreichen würde (BSG, Urt. v. 19.12.00 - B 2 U 8/00 R - SozR 3-2200 § 1150 Nr. 4).
  • BSG, 17.10.1990 - 2 RU 13/90

    Unfallversicherungsschutz bei Kur im firmeneigenen Kurheim

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.12.2011 - L 6 U 119/07
    Zwischen dem Verhalten zum Unfallzeitpunkt und dem Beschäftigungsverhältnis besteht eine sachliche Verbindung, der sog. innere Zusammenhang (vgl. BSG, Urt. v. 17. Okt. 1990 - 2 RU 13/90 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 5).
  • LSG Sachsen, 04.11.2013 - L 5 R 365/12

    Rentenversicherung; Anrechnung der Unfallrente auf die Altersrente; Sportunfall;

    Unfälle nach § 1 der Erweiterungs-VO 1973 waren zwar keine Arbeitsunfälle des Rechts der DDR, begründeten aber, wie ausgeführt, Ansprüche auf "Leistungen wie bei einem Arbeitsunfall" (zutreffend in diesem Zusammenhang bereits: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 1. Dezember 2011 - L 6 U 119/07 - JURIS-Dokument, RdNr. 25).

    Es liegt daher im Rahmen systematischer Stimmigkeit der bundesrechtlichen Regelungen, dass § 1150 Abs. 2 Satz 1 RVO an diese Begriffsbildung anknüpft (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 1. Dezember 2011 - L 6 U 119/07 - JURIS-Dokument, RdNr. 26).

  • SG Dresden, 16.07.2013 - S 5 U 345/11

    Qualifizierung eines Unfalls i.R.d. vormilitärischen Ausbildung der Gesellschaft

    Zur Untermauerung seines Anspruchs stützt er sich auf ein Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 01.12.2011 (Az.: L 6 U 119/07).

    Sie nimmt Bezug auf das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 01.12.2011 (Az.: L 6 U 119/07) und hält die Unfallkasse des Bundes für zuständig.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2021 - L 3 U 126/19

    Sportunfall DDR - Unfall bei gesellschaftlicher Tätigkeit - Bekanntwerden -

    Diese Art von Unfällen seien keine Arbeitsunfälle des Rechts der DDR, sondern begründeten lediglich Ansprüche auf "Leistungen wie bei einem Arbeitsunfall." Diese Unfälle seien jedoch nach Sinn und Zweck der etwas ungenau gefassten Norm des § 1150 Abs. 2 Satz 1 RVO ebenfalls als Versicherungsfall von der Überleitung in das bundesrepublikanische Recht der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst (hierzu ausführlich: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 01. Dezember 2011 - L 6 U 119/07 -, Rn 25, zitiert nach juris).
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