Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 05.12.2022 - L 7 SB 7/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,41262
LSG Sachsen-Anhalt, 05.12.2022 - L 7 SB 7/20 (https://dejure.org/2022,41262)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05.12.2022 - L 7 SB 7/20 (https://dejure.org/2022,41262)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05. Dezember 2022 - L 7 SB 7/20 (https://dejure.org/2022,41262)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,41262) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Schwerbehindertenrecht

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 152 Abs 4 SGB 9 2018, § 152 Abs 1 S 1 SGB 9 2018, Einzelanlage Teil A Nr 6 Buchst a VersMedV, Einzelanlage Teil A Nr 6 Buchst b VersMedV, Einzelanlage Teil A Nr 6 Buchst c VersMedV
    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen Bl - Blindheit - Versorgungsmedizinische Grundsätze - Trennung nach Funktionssystemen - keine Berücksichtigung von gnostischen Störungen - erforderlicher Nachweis von ophthalmologischen Beeinträchtigungen - komatöser Zustand - keine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen Bl - Blindheit - Versorgungsmedizinische Grundsätze - Trennung nach Funktionssystemen - keine Berücksichtigung von gnostischen Störungen - Beweislosigkeit

  • rechtsportal.de

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen Bl - Blindheit - Versorgungsmedizinische Grundsätze - Trennung nach Funktionssystemen - keine Berücksichtigung von gnostischen Störungen - Beweislosigkeit

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 24.10.2019 - B 9 SB 1/18 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen Bl - Blindheit - Versorgungsmedizinische

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.12.2022 - L 7 SB 7/20
    Der Nachteilsausgleich Blindheit ist beschränkt auf Störungen des Sehapparats und erfasst keine gnostischen - neuropsychologischen - Störungen des visuellen Erkennens (vgl BSG, Urt v 24.10.2019 - B 9 SB 1/18 R - juris).

    Er führt unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 24. Oktober 2019 (B 9 SB 1/18 R) aus, dass die Unfähigkeit zur Sinneswahrnehmung, die aus einer visuellen Agnosie oder anderen gnostischen Störungen resultiere, nicht zur Annahme von Blindheit nach Teil A Nr. 6 VMG ausreiche.

    Der Begriff der Blindheit im Schwerbehindertenrecht braucht nicht zwangsläufig deckungsgleich zu sein mit dem der Blindheit in anderen Gesetzen, insbesondere in einigen landesrechtlichen Vorschriften zum Blindengeld (zum Ganzen siehe: BSG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - B 9 SB 1/18 R - juris Rn. 14 ff.).

    Für gnostische - neuropsychologische - Störungen des visuellen Erkennens, die schwerpunktmäßig anderen Funktionsbereichen zuzuordnen sind, stehen im Schwerbehindertenrecht dagegen andere Nachteilsausgleiche passgenau zur Verfügung, um die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern (BSG, Urteil vom 24. Oktober 2019, a.a.O., juris Rn. 19 f., mit weiteren Ausführungen zur visuellen Agnosie [Seelenblindheit] als neuropsychologische Störung).

    Eine Gleichstellung ophthalmologischer und neurologischer Beeinträchtigungen bei den gesundheitlichen Merkmalen für die Inanspruchnahme des Merkzeichens Bl ist weder allgemein unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten noch aus Gründen der Einheit der Rechtsordnung geboten (zum Ganzen siehe: BSG, Urteil vom 24. Oktober 2019, a.a.O., juris Rn. 24 ff.).

    Die Bewertung nach den VMG unterscheide sich aber von den landesrechtlichen Vorschriften zum Blindengeld, die keine Bezugnahme auf die ophthalmologischen Grundsätze enthalten (so ausdrücklich: BSG, Urteil vom 24. Oktober 2019, a.a.O., juris Rn. 15).

    Die Beweislosigkeit geht zu Lasten des Klägers, da diesem als Anspruchsteller die Darlegungs- und Beweislast obliegt (vgl. BSG, Urteil vom 24. Oktober 2019, a.a.O., juris Rn. 29).

  • BSG, 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Anspruch auf Landesblindengeld für cerebral schwerst

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.12.2022 - L 7 SB 7/20
    Dagegen legte die Betreuerin des Klägers für ihn am 28. September 2016 Widerspruch ein und verwies auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 11. August 2015 (B 9 BL 1/14 R), wonach betroffene Personen mit dem Krankheitsbild "apallisches Syndrom" das jeweilige Landesblindengeld erhalten könnten.

    Die von der Klägerseite herangezogene Entscheidung des BSG vom 11. August 2015 (B 9 BL 1/14 R) beschreibt dagegen blindengeldrelevante Störungen des Sehvermögens nach dem - zu einigen anderen Blindengeldgesetzen inhaltsgleichen - Art. 1 des Bayerischen Blindengeldgesetzes; die Differenzierung zwischen "Erkennens- und Benennungsstörungen" habe hier keinen normativen Niederschlag gefunden (BSG, Urteil vom 11. August 2015, a.a.O., juris Rn. 19; dem folgend BSG, Urteil vom 14. Juni 2018 - B 9 BL 1/17 R - juris Rn. 13 f.: der medizinische Begriff der Blindheit aus Teil A Nr. 6 VMG sei keine Voraussetzung für die "Blindheit" im Sinne des Bayerischen Blindengeldgesetzes).

  • BSG, 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R

    Blindengeld bei Alzheimer?

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.12.2022 - L 7 SB 7/20
    Die von der Klägerseite herangezogene Entscheidung des BSG vom 11. August 2015 (B 9 BL 1/14 R) beschreibt dagegen blindengeldrelevante Störungen des Sehvermögens nach dem - zu einigen anderen Blindengeldgesetzen inhaltsgleichen - Art. 1 des Bayerischen Blindengeldgesetzes; die Differenzierung zwischen "Erkennens- und Benennungsstörungen" habe hier keinen normativen Niederschlag gefunden (BSG, Urteil vom 11. August 2015, a.a.O., juris Rn. 19; dem folgend BSG, Urteil vom 14. Juni 2018 - B 9 BL 1/17 R - juris Rn. 13 f.: der medizinische Begriff der Blindheit aus Teil A Nr. 6 VMG sei keine Voraussetzung für die "Blindheit" im Sinne des Bayerischen Blindengeldgesetzes).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht