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   LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2023 - L 4 AS 524/21 B   

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https://dejure.org/2023,35640
LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2023 - L 4 AS 524/21 B (https://dejure.org/2023,35640)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.11.2023 - L 4 AS 524/21 B (https://dejure.org/2023,35640)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. November 2023 - L 4 AS 524/21 B (https://dejure.org/2023,35640)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 11 Abs 1 S 4 SGB 2, § 11 Abs 1 S 5 SGB 2, § 1 Abs 1 Nr 8 AlgIIV 2008, § 73a SGG
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld - Weiterleitung an das nicht im Haushalt des Leistungsberechtigten lebende Kind - Prozesskostenhilfeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS) - Beschwerde gegen PKH-Ablehnung

  • rechtsportal.de

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS) - Beschwerde gegen PKH-Ablehnung

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2023 - L 4 AS 524/21
    Aus Gründen der Waffengleichheit zwischen den Beteiligten sind keine überspannten Anforderungen zu stellen (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 7. April 2000, 1 BvR 81/00, juris).
  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2023 - L 4 AS 524/21
    Prozesskostenhilfe kommt jedoch nicht in Betracht, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht gänzlich ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 17. Februar 1998, B 13 RJ 83/97 R, juris Rn. 26).
  • LSG Sachsen, 18.07.2012 - L 3 AS 148/12

    Arbeitslosengeld II; einstweilige Anordnung; Kindergeld als Einkommen des

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2023 - L 4 AS 524/21
    "Weiterleiten an das Kind" im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 8 ALG II-V bedeutet, dass das Kindergeld so in den Verfügungsbereich des (volljährigen) Kindes oder der Person, die sich um die Angelegenheiten des Kindes kümmert, gelangt, dass es zur Existenzsicherung des Kindes, das heißt zur Deckung seiner Bedarfe eingesetzt werden kann (vgl. LSG Sachsen, Beschluss vom 18. Juli 2012, L 3 AS 148/12 B ER, juris Rn. 40).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.10.2016 - L 4 AS 22/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2023 - L 4 AS 524/21
    Wie der Senat bereits entschieden hat, ergibt sich in einem solchen Fall kein Unterschied zu einer Konstellation, in welcher die Klägerin das Kindergeld zunächst durch Überweisung oder Barzahlung an ihre Tochter weitergeben und diese sodann mit diesen Geldmitteln selbst die Zahlungen an "Dritte" vornehmen würde (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Oktober 2016, L 4 AS 22/15, juris Rn. 40).
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