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   LSG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - L 4 KR 17/11   

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https://dejure.org/2012,43740
LSG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - L 4 KR 17/11 (https://dejure.org/2012,43740)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17.01.2012 - L 4 KR 17/11 (https://dejure.org/2012,43740)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17. Januar 2012 - L 4 KR 17/11 (https://dejure.org/2012,43740)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • medcontroller.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenversicherungsrecht; Zur Frage von substantiierten Bedenken der Krankenkasse gegen eine stationäre Krankenhausabrechnung - Prüfungsverfahren; Krankenhausabrechnung; Prüfauftrag; vollstationäre Behandlung; vorstationäre Behandlung; nachstationäre Behandlung; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 22.04.2009 - B 3 KR 24/07 R

    Krankenversicherung - Überprüfung der Notwendigkeit, Art und Dauer der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - L 4 KR 17/11
    Im Urteil des Bundessozialgerichts vom 22. April 2009 - B 3 KR 24/07 R (zitiert nach juris) sei auf der zweiten Stufe der Sachverhaltserhebung ein Prüfverfahren einzuleiten, wenn die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung ohne weitere Abrechnungsvoraussetzungen den medizinisch in der Regel nicht besonders ausgebildeten Mitarbeitern der Krankenkasse aufgrund der Angaben des § 301 SGB V oder eines Kurzberichts sich nicht selbst erschließen.

    Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 22. April 2009 - B 3 KR 24/07 R, (zitiert nach juris) die Grundlagen des gesetzlichen Prüfverfahrens eingehend verdeutlicht.

    Auch das BSG billigt den Krankenkassen einen gewissen eigenständigen Prüfungsrahmen in den Krankenhausabrechnungsfällen zu (vgl. Urteil vom 22. April 2009 - B 3 KR 24/07 (a.a.O.).

  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 12/06 R

    Verpflichtung des Krankenhauses zur Herausgabe medizinischer Unterlagen an den

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - L 4 KR 17/11
    So hat das BSG der Krankenkasse sogar ein eigenes Klagerecht auf Herausgabe medizinischer Unterlagen an den MDK zugebilligt (vgl. BSG, Urteil vom 28. Februar 2007 - B 3 KR 12/06 R).

    Es wäre ihr auch ohne Weiteres möglich und zumutbar gewesen, die erbetene Begründung abzugeben oder auch die gesamten Unterlagen an die Beklagte im verschlossenen Umschlag zur Weiterleitung an den MD BEV zu schicken (vgl. BSGE 98, 142 = SozR 4-2500 § 276 Nr. 1, jeweils RdNr 17).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.11.2009 - L 4 KR 76/05
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - L 4 KR 17/11
    § 301 SGB V regelt und begrenzt den Datenverkehr auf das für die Abrechnung einer Krankenhausbehandlung Unerlässliche, verbietet allerdings nicht generell die Anforderung und Übermittlung weiterer Daten, wenn diese für ein Prüfungsverfahren erforderlich sind (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. August 2009 - L 4 KN 87/04 KR; Urteil vom 13. August 2009 - L 4 KN 40/04 KR; Urteil vom 19. November 2009 - L 4 KR 76/05).

    In Anlehnung an die Entscheidungen des Senats (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. August 2009 - L 4 KN 87/04 KR; Urteil vom 13. August 2009 - L 4 KN 40/04 KR; Urteil vom 19. November 2009 - L 4 KR 76/05) sind von den Krankenhäusern außerhalb des Anwendungsbereichs von § 301 SGB V weitere Daten an die Krankenkassen nur zu übermitteln, wenn diese sich bei der Ausübung ihres Prüfungsrechtes an die gesetzlichen Voraussetzungen nach §§ 275, 276 SGB V halten.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.08.2009 - L 4 KN 40/04
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - L 4 KR 17/11
    § 301 SGB V regelt und begrenzt den Datenverkehr auf das für die Abrechnung einer Krankenhausbehandlung Unerlässliche, verbietet allerdings nicht generell die Anforderung und Übermittlung weiterer Daten, wenn diese für ein Prüfungsverfahren erforderlich sind (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. August 2009 - L 4 KN 87/04 KR; Urteil vom 13. August 2009 - L 4 KN 40/04 KR; Urteil vom 19. November 2009 - L 4 KR 76/05).

    In Anlehnung an die Entscheidungen des Senats (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. August 2009 - L 4 KN 87/04 KR; Urteil vom 13. August 2009 - L 4 KN 40/04 KR; Urteil vom 19. November 2009 - L 4 KR 76/05) sind von den Krankenhäusern außerhalb des Anwendungsbereichs von § 301 SGB V weitere Daten an die Krankenkassen nur zu übermitteln, wenn diese sich bei der Ausübung ihres Prüfungsrechtes an die gesetzlichen Voraussetzungen nach §§ 275, 276 SGB V halten.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.08.2009 - L 4 KN 87/04
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - L 4 KR 17/11
    § 301 SGB V regelt und begrenzt den Datenverkehr auf das für die Abrechnung einer Krankenhausbehandlung Unerlässliche, verbietet allerdings nicht generell die Anforderung und Übermittlung weiterer Daten, wenn diese für ein Prüfungsverfahren erforderlich sind (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. August 2009 - L 4 KN 87/04 KR; Urteil vom 13. August 2009 - L 4 KN 40/04 KR; Urteil vom 19. November 2009 - L 4 KR 76/05).

    In Anlehnung an die Entscheidungen des Senats (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. August 2009 - L 4 KN 87/04 KR; Urteil vom 13. August 2009 - L 4 KN 40/04 KR; Urteil vom 19. November 2009 - L 4 KR 76/05) sind von den Krankenhäusern außerhalb des Anwendungsbereichs von § 301 SGB V weitere Daten an die Krankenkassen nur zu übermitteln, wenn diese sich bei der Ausübung ihres Prüfungsrechtes an die gesetzlichen Voraussetzungen nach §§ 275, 276 SGB V halten.

  • BSG, 16.05.2012 - B 3 KR 14/11 R

    (Krankenversicherung - Krankenhaus - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - L 4 KR 17/11
    Auf die Rechtsfrage, ob die Sechs-Wochen-Frist des § 275 Abs. 1 c Satz 2 SGB V eine gesetzliche Ausschlussfrist ist, die es der Krankenkasse grundsätzlich verwehrt, Einwände gegen Vergütungsanspruche aus einer Krankenhausbehandlung von Versicherten nach Ablauf dieser Frist noch geltend zu machen (so Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 13. Juli 2011 - L 1 KR 501/10, zitiert nach juris, als Revisionsverfahren anhängig beim BSG unter B 3 KR 14/11 R), kommt es hier nicht an, da diese Vorschrift für den vorliegenden Abrechnungsfall aus dem Jahr 2006 noch nicht anzuwenden war (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - B 1 KN 3/08 KR R, Rdn. 37, zitiert nach juris).
  • BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 11/09 R

    Krankenhausträger - Geltendmachung einer weiteren Vergütung gegenüber

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - L 4 KR 17/11
    Es kann in Anbetracht dieser sehr intensiven Vertrags- und Rechtsbeziehungen erwartet werden, dass die Beteiligten jeweils die wechselseitigen Interessenlagen des jeweils anderen berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 8. September 2009 - B 1 KR 11/09 R, zitiert nach juris) und einseitige Interessenwahrnehmungen zu Lasten des Vertragspartners vermeiden.
  • BSG, 28.05.2003 - B 3 KR 10/02 R

    Krankenversicherung - Fälligkeit - Vergütungsanspruch - Krankenhaus -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - L 4 KR 17/11
    Genügt die Anzeige schon diesen (Mindest)-Anforderungen nicht, fehlt es bereits an der Fälligkeit der Vergütungsforderung (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 2003 - B 3 KR 10/02 R, zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2011 - L 1 KR 501/10

    Kostentragung einer nicht erforderlichen Behandlung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - L 4 KR 17/11
    Auf die Rechtsfrage, ob die Sechs-Wochen-Frist des § 275 Abs. 1 c Satz 2 SGB V eine gesetzliche Ausschlussfrist ist, die es der Krankenkasse grundsätzlich verwehrt, Einwände gegen Vergütungsanspruche aus einer Krankenhausbehandlung von Versicherten nach Ablauf dieser Frist noch geltend zu machen (so Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 13. Juli 2011 - L 1 KR 501/10, zitiert nach juris, als Revisionsverfahren anhängig beim BSG unter B 3 KR 14/11 R), kommt es hier nicht an, da diese Vorschrift für den vorliegenden Abrechnungsfall aus dem Jahr 2006 noch nicht anzuwenden war (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - B 1 KN 3/08 KR R, Rdn. 37, zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2011 - L 4 KR 1/10
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - L 4 KR 17/11
    Der vorliegende Fall unterscheidet sich im Übrigen auch grundlegend von den Sachverhalten, in denen eine Krankenkasse unter Hinweis auf angebliche Begründungsdefizite die Einschaltung des MDK offenbar aus Kostengründen vermeiden wollte und ohne jede konkrete Prüfung des Einzelfalls nähere Erklärungen vom Krankenhaus verlangt hatte (vgl. z.B. Urteil des Senats vom 30. Juni 2011 - L 4 KR 1/10).
  • BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 19/05 R

    Krankenversicherung - Prüfung der Notwendigkeit einer vollstationären

  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 64/01 R

    Krankenkasse - Überprüfung der Krankenhausabrechnung - richtige Zuordnung der

  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 5/08 R

    Krankenversicherung - Krankenhausträger

  • BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 33/99 R

    Vergütungsanspruch des Krankenhauses bei ursprünglich unbefristeter

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.07.2006 - L 1 KR 41/04

    Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des Krankenhauses

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