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   LSG Sachsen-Anhalt, 24.03.2010 - L 2 AL 89/06   

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https://dejure.org/2010,68256
LSG Sachsen-Anhalt, 24.03.2010 - L 2 AL 89/06 (https://dejure.org/2010,68256)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.03.2010 - L 2 AL 89/06 (https://dejure.org/2010,68256)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. März 2010 - L 2 AL 89/06 (https://dejure.org/2010,68256)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 24/01 R

    Vorläufige Bewilligung von Eingliederungshilfe - abschließende Entscheidung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.03.2010 - L 2 AL 89/06
    Diese Regelung stellt wie § 328 SGB III (vgl. BSG, Urteil vom 15. August 2002, B 7 AL 24/01 R, SozR 3-4100 § 147 Nr. 1) eine Besonderheit zu den allgemeinen Regelungen zur Aufhebung und Erstattung nach §§ 45 ff. SGB X dar (vgl. Ramsauer, BAföG, 4. Aufl. 2005, § 20 Rn. 2).

    Es wird dann kein Rechtsschein gesetzt, dass die Leistungen behalten werden dürfen (zu § 328 SGB III BSG, Urteil vom 15. August 2002, B 7 AL 24/01 R, SozR 3-4100 § 147 Nr. 1; vgl. zu § 20 Abs. 1 Nr. 4 BAföG BVerwGE 88, 342, 344).

    Die Beklagte ist auf der Grundlage von § 328 SGB III bzw. § 20 Abs. 1 Nr. 4 BAföG nicht gehalten, bei der Neuberechnung und Festsetzung einer Erstattungsforderung Ermessen auszuüben, denn sie muss die Erstattungsforderung gegen einen überzahlten Leistungsempfänger durchsetzen (vgl. zu § 328 SGB III BSG, Urteil vom 15. August 2002, B 7 AL 24/01; zu § 20 Abs. 1 Nr. 4 BAföG BVerwGE 88, 342, 344).

  • BVerwG, 27.06.1991 - 5 C 4.88

    BAföG - Rückforderung von Ausbildungsförderung - Rechtsanwendungsfehler -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.03.2010 - L 2 AL 89/06
    Es wird dann kein Rechtsschein gesetzt, dass die Leistungen behalten werden dürfen (zu § 328 SGB III BSG, Urteil vom 15. August 2002, B 7 AL 24/01 R, SozR 3-4100 § 147 Nr. 1; vgl. zu § 20 Abs. 1 Nr. 4 BAföG BVerwGE 88, 342, 344).

    Die Beklagte ist auf der Grundlage von § 328 SGB III bzw. § 20 Abs. 1 Nr. 4 BAföG nicht gehalten, bei der Neuberechnung und Festsetzung einer Erstattungsforderung Ermessen auszuüben, denn sie muss die Erstattungsforderung gegen einen überzahlten Leistungsempfänger durchsetzen (vgl. zu § 328 SGB III BSG, Urteil vom 15. August 2002, B 7 AL 24/01; zu § 20 Abs. 1 Nr. 4 BAföG BVerwGE 88, 342, 344).

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